Der Schutz der Gesundheit ist ein hohes Schutzgut (Art. 2 Abs. 2 GG). Unter dem Begriff Gesundheitsschutz werden Maßnahmen geführt, die die Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen beinhalten und die auf einer rechtlichen Grundlage beruhen. Die Gesetzgebungskompetenz liegt gleichermaßen beim Bund und bei den Ländern.

Maßnahmen zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz

Maßnahmen zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz auf Bundesebene (§ 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zählen zu den Aufgaben des Zivilschutzes. Im Verteidigungsfall kann sich durch eine Vielzahl an Verletzten und Betroffenen der Bedarf an Leistungen aus dem Gesundheitswesen deutlich erhöhen, gleichzeitig werden die dort üblicherweise verfügbaren Hilfeleistungspotentiale nur eingeschränkt verfügbar sein, weil Personal andere Aufgaben übernimmt, Teile der Infrastruktur zerstört sind und Engpässe in der Versorgung mit Material, Energie oder IT-Technik die Arbeit behindern.

Fachliche Schwerpunkte zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz

Zahnräder Quelle: Pixabay

Die fachlichen Schwerpunkte zum gesundheitlichen Bevölkerungsschutz im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe liegen auf:

  • Aufbau zusätzlicher sanitätsdienstlicher Fähigkeiten durch die Etablierung einer Medizinischen Task Force
  • Erstellen von Verfahren und Prozessschritten für Einsatzkräfte , um bei der Versorgung und nachfolgenden Behandlung einer Vielzahl gleichzeitig Verletzter die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können
  • Erhöhen der Resilienz der Strukturen im Gesundheitswesen über Beratung und Erarbeitung von Leitfäden und Handbüchern , Vorsorgemaßnahmen anstoßen und die Ausfallsicherheit stärken
  • Vorhaltung zusätzlicher Ressourcen an Sanitätsmaterial

Sind Krankenhäuser in Deutschland gut vorbereitet?

Deutschland ist im Vergleich zu vielen anderen Staaten sehr gut mit Krankenhäusern ausgestattet. Das Statistische Bundesamt zählt rd. 1.900 Allgemein- und Fachkliniken unterschiedlicher Größe, die sich der ambulanten und vor allem stationären Behandlung und Pflege ihrer Patientinnen und Patienten widmen.

Bereits im normalen Klinikalltag stoßen die Krankenhäuser oft an ihre Kapazitäts- und Belastungsgrenzen. Doch was ist, wenn der Patientenzustrom z.B. in Folge eines Unglücks mit vielen Verletzten oder eines Virusgeschehens mit vielen Infizierten plötzlich stark ansteigt?

Das BBK bringt sich hier in vielfältiger Weise ein und unterstützt die Krankenhäuser und zuständigen Stellen.