Aktuelles aus dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Willkommen beim BBK

Seit 2004 nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wichtige Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr.

Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur Deutschlands. Bund und Länder haben in verschiedenen Gesetzen wie dem Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz, dem Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungssystem zum Schutz der Bevölkerung vereinen.

Am 9. April 2009 ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zur Änderung des Zivilschutzgesetzes in Kraft getreten. Der Bevölkerungsschutz, der den Zivil- und Katastrophenschutz umfasst, gewinnt damit eine neue rechtliche Basis.

Zitat

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist die zentrale Einrichtung für den zivilen Bevölkerungsschutz in Deutschland. Unsere Aufgabe ist es, die Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall wirksam zu schützen. Das schließt die Warnung der Bevölkerung vor akuten Gefahren, die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen und den Schutz Kritischer Infrastrukturen ein.

Armin Schuster, Präsident des BBK