Krankenhäuser – Ende der Rettungskette,  aber doch absolut zentrales Element!

Hier wird die Rettungskette grafisch mit ineinander führenden Ringen dargestellt. Die Rettungskette startet mit den Sofortmaßnahmen und geht weiter über den Notruf, die Erste Hilfe, den Rettungsdienst und zum Schluss kommt der Patient ins Krankenhaus. Quelle: BBK

Krankenhäuser sind heutzutage Wirtschaftsunternehmen, teils mit hoher Spezialisierung und fast immer ausgestattet mit einem knappen Finanzbudget. Bereits im Alltag geraten sie oft vor allem personell an ihre Kapazitätsgrenzen.

Doch was ist, wenn Ereignisse im Krankenhaus (z. B. ein Brand oder eine Cyberattacke) oder außerhalb (z.B. der Fund einer Weltkriegsbombe in der Umgebung, ein Terroranschlag mit zahlreichen Schwerverletzten oder gar kriegerische Auseinandersetzungen) die klinischen Regelabläufe durcheinander zu bringen drohen?

Das BBK versucht, auf diese Fragen Antworten zu geben und unterstützt die Krankenhäuser unter anderem durch ein gemeinsam mit deutschen KAEP-Experten erarbeiteten umfangreichen Handbuch und mit diversen Ausbildungs- und Informationsangeboten zur Thematik.

Warum Krankenhausalarm- und –einsatzplanung?

Die Grafik zeigt auf welche internen und externen Gefahren sich ein Krankenhaus vorbereiten muss. Intern: Feuer, Keime, Hochwasser, Trinkwasserverunreinigung. Extern: Cyber, Terror, Unwetter, CBRN, Bombenfund Quelle: BBK

Es gibt Szenarien, die können von einer Sekunde auf die andere die Funktionalität eines Krankenhauses schwer stören oder gar zum Erliegen bringen. Zudem können Ereignisse mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (kurz: MANV) dazu führen, dass die Anzahl der Patienten die Behandlungskapazitäten übersteigt. Die nachstehende Grafik stellt einige dieser Szenarien symbolisch dar.

Die Bewältigung solcher Gefahren- und Schadenslagen ist nur möglich mit einer guten Vorbereitung, einem Krankenausalarm- und –einsatzplan und dem Engagement des Personals, das diesen Plan kennt und die Abläufe regelmäßig übt.

Klinische Versorgung ist grundsätzlich Länderaufgabe – Welche Rolle spielt das BBK?

Die Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen liegt laut Grundgesetz bei den Bundesländern. Alle Länder haben in ihren Krankenhausgesetzen verpflichtende Vorgaben für die Krankenhäuser verankert, wonach diese für Schadensszenarien Vorsorge zu treffen haben.

Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz, wenn es um Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung geht. In einem hoffentlich nie eintretenden Bündnis- oder Verteidigungsfall käme den Krankenhäusern eine noch weitaus bedeutendere Rolle im Gesundheitlichen Bevölkerungsschutz zu. Dann müsste - je nach Szenario - nicht nur eine große Zahl verletzter oder erkrankter Zivilpersonen, sondern auch eine große Zahl verwundeter Soldaten durch die zivilen Kliniken versorgt werden.

Mit seinen Maßnahmen im Bereich KAEP, wie zum Beispiel dem Ende 2020 veröffentlichten Handbuch, strebt der Bund einen starken Basisschutz der deutschen Krankenhäuser bereits in Friedenszeiten an. Denn dieser ist die beste Vorbereitung auf Zivilschutz-Lagen.

Das Handbuch KAEP – How to write a guide?

Handlungsempfehlung für Krankenhäuser

Das rund 180 Seiten starke Werk bündelt das aktuelle deutsche KAEP-Expertenwissen und soll Krankenhäusern als Handlungsempfehlung dienen, einen individuell auf das eigene Krankenhaus zugeschnittenen KAEP zu erstellen.

Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten

Das Handbuch wurde durch das BBK in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten sowie Praktikerinnen und und Praktikern aus deutschen Krankenhäusern, den Bundesländern und medizinischen Fachgesellschaften erstellt, insbesondere der

  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Krankenhauseinsatzplanung (kurz: DAKEP)
  • Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (kurz: DGU)

Darüber hinaus haben weitere Experten mitgewirkt, unter anderen aus der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.

Hinweis zur Bestellung des Handbuchs Krankenhausalarm- und -einsatzplanung

Aktuell sind leider alle gedruckten Exemplare des "Handbuchs Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (kurz: KAEP)" vergriffen.

Ein Nachdruck ist in Vorbereitung. Bis dahin steht Ihnen das Handbuch weiterhin zum Download zur Verfügung.

Mehr Informationen zur
Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus Einsatzplanung

Kontakt

📧 kaep@bbk.bund.de

Wir sind an einem fachlichen Austausch zum Thema KAEP interessiert. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.