Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz
Bund und Länder haben am 2. Juni 2022 in Würzburg auf der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (kurz: GeKoB) gegründet. Rechtliche Grundlage ist die Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Errichtung des GeKoB, die vom BMI im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde. Hinzu kommt die Anlage zur Verwaltungsvereinbarung mit dem Aufgabenportfolio des GeKoB.
Ziele des GeKoB
Das übergeordnete Ziel des GeKoB ist es, als dauerhaft eingerichtete Kooperationsplattform die koordinierte Zusammenarbeit aller Partner im Bevölkerungsschutz zu stärken, indem es
- den Informationsaustausch intensiviert,
- Risiken und Gefahren gemeinsam bewertet und
- die Prognosefähigkeiten ausbaut
- politisch-strategische Krisenstäbe in Bund und Ländern unterstützt.
Dadurch werden Verbesserungspotentiale sowohl in der organisationsübergreifenden Vernetzung als auch in der fachlichen Zusammenarbeit erschlossen.
„Nicht zuletzt die aktuelle hybride Bedrohungslage führt uns vor Augen, dass der Bevölkerungsschutz in unserer Zeit vor enormen Herausforderungen steht. Ein Nebeneinander oder gar ein Gegeneinander der Akteure können wir uns nicht mehr leisten; vielmehr müssen gegenseitige Information, Erfahrungsaustausch und Vernetzung selbstverständlich werden, sowohl in der tagtäglichen Arbeit als auch in der Bewältigung akuter Krisen und Katastrophen. Dies zu fördern und zu intensivieren ist Mandat und Aufgabe des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz.“
Dr. Christoph Lamers, Leiter des GeKoB
Zentraler, leistungsstarker Knotenpunkt
Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz im Sommer 2021, der Krieg in der Ukraine und andere Lagen haben gezeigt, dass komplexe Krisen eine große Tragweite entwickeln und eine Plattform für die Unterstützung der nationalen Koordinierung erforderlich ist.
Daher berät das GeKoB die für den Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern ohne die gesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund (Zivilschutz) und Ländern (Katastrophenschutz) zu verschieben. Als zentraler, leistungsstarker Knotenpunkt ergänzt es so das Hilfeleistungssystem in Deutschland.
Zusammensetzung des GeKoB
Im GeKoB sind alle wichtigen Partnerin des Bevölkerungsschutzen vertreten. Den Kern des Kompetenzzentrums bilden die Behörden, die für den Katastrophen- und den Zivilschutz in Deutschland originär zuständig sind – die Innenministerien und Innensenatsverwaltungen der Länder und des Bundes. Für den Bund beteiligen sich das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr, das BBK und das Bundesministerium des Innern am GeKoB.
Je nach Lage werden weitere Fachbehörden mit entsprechenden Aufgaben oder entsprechender Expertise hinzugezogen, für Gesundheitslagen beispielsweise das Robert Koch-Institut.
Darüber hinaus sind die Hilfsorganisationen und Partner auf kommunaler Ebene, wie beispielsweise Feuerwehren auf Grundlage individueller Vereinbarungen beratend beteiligt.
Darüber hinaus bringen sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Feuerwehrverband und die anerkannten Hilfsorganisationen aufgaben- und projektbezogen über ihre benannten Ansprechpersonen als weitere Akteure in die Arbeit des GeKoB ein. Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden „Letters of Intent“ zwischen dem GeKoB und den weiteren Akteuren, die im Dezember 2023 unterzeichnet wurden.
Arbeitsweise des GeKoB
Vertretungen aus Bund und Ländern kommen arbeitstäglich in das GeKoB in einer Liegenschaft mit dem BBK und THW am Standort Bonn zusammen. Sie werden von einer Geschäftsstelle unterstützt, die vom BBK gestellt wird. Somit ist das BBK sowohl einer der fachlichen Partner des Kompetenzzentrums als auch sein Gastgeber.
In der Alltagsorganisation dient das GeKoB der Optimierung des risiko-, gefahren- und lagebezogenen Informations- und Koordinationsmanagements zwischen Bund und Ländern für eine gute Krisenprävention, Krisenvorsorge und den Schutz Kritischer Infrastrukturen.
Das im Wochenrhythmus erscheinende Gemeinsame Lagebild Bevölkerungsschutz informiert die Partner des GeKoB über aktuelle Schadenslagen und Krisensituationen sowie über andere für den Bevölkerungsschutz relevante Entwicklungen. Auf den ebenfalls wöchentlich durchgeführten Lagebesprechungen des GeKoB tauschen sich die Länder und der Bund über noch akute oder kürzlich abgeschlossene Ereignisse aus; ferner wird dieses Forum zunehmend zur Diskussion aktueller Themen des Bevölkerungsschutzes genutzt.
In Krisen stellt das Kompetenzzentrum seine eigene Handlungsfähigkeit sicher. Auf Anforderung berät und unterstützt es die politisch-strategischen Krisenstäbe auf Bundes- und Landesebene. Die Krisenlagen werden weiterhin von den zuständigen Behörden vor Ort geführt.
Projekte des GeKoB
Fachverfahren Digitales Lagebild
Der Arbeitskreis V (AK V, Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) der Innenministerkonferenz hat auf seiner Sitzung im März/April 2022 die „Erstellung eines einheitlichen Digitalisierten Nationalen Lagebildes als wesentliche Stärkung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr“ als eine der zentralen Aufgaben des GeKoB definiert. Seitdem arbeitet das GeKoB daran, in enger Zusammenarbeit mit seinen Partnern, vor allem den Ländern, ein Konzept für ständig verfügbares, umfassendes, ressort- und länderübergreifendes digitales Lagebild zu entwickeln.
In einem ersten Schritt wurden 2023 gemeinsam mit den Partnern bestehende Systeme analysiert und Bedarfe für das Lagebild ermittelt; am Ende dieses Prozesses stand eine „priorisierte Bedarfslandkarte“ als Grundlage für die weitere Arbeit.
Die Länder Berlin und Brandenburg sowie das BBK haben in Abstimmung mit dem GeKoB die Initiative ergriffen und auf der Grundlage bestehender Systeme einen Demonstrator entwickelt, der nun mit weiteren Partnern, die ihre Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt haben, in einem agilen Verfahren zunächst zu einem Pilotsystem und anschließend zu einem voll funktionsfähigen System weiterentwickelt werden soll.
Spezialressourcenregister
Als Ergänzung zum bestehenden Fähigkeitsmanagement (FäM) von Bund und Ländern wurde das GeKoB durch seinen Lenkungskreis mit der Erstellung eines Ressourcenregisters Bevölkerungsschutz für den überregionalen Bedarf und Festlegung eines Verfahrens zur Vermittlung von Ressourcen beauftragt. Doppelstrukturen zum bestehenden Fähigkeitsmanagement wurden durch die enge Zusammenarbeit mit der länderoffenen Arbeitsgruppe Fähigkeitsmanagement vermieden.
Es wurde sich darauf verständigt, dass durch das GeKoB der Fokus auf Spezialressourcen zu legen ist. Durch den Lenkungskreis wurde beschlossen, dass das Spezialressourcenregister für die Szenarien Vegetationsbrand und Flutereignisse zu erstellen ist. Die spätere Erweiterung um weitere Szenarien ist vorgesehen.
Unter Spezialressourcen werden Einsatzmittel und Spezialfähigkeiten verstanden, die aufgrund ihrer geringen Anzahl, ihres Spezialisierungsgrades und/oder ihres hohen Anschaffungspreises in der Fläche nicht vorgehalten werden. Ressourcen, die bundesweit weniger als 150-mal vorgehalten werden, gelten als Spezialressourcen.
Primäres Ziel des Registers ist die schnelle und unkomplizierte Koordination spezieller Einsatzmittel im Rahmen länderübergreifender Einsätze. Grundlage dafür ist eine übersichtliche Darstellung vorhandener Spezialressourcen von Bund und Ländern. Das Spezialressourcenregister ist zum 16. September 2024 in Betrieb gegangen. Die Erweiterung auf Spezialressourcen kommunaler Aufgabenträger sowie der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen ist im Gange.
Was bisher vereinbart wurde
2025
Januar: Inkrafttreten der Geschäftsordnung des GeKoB
2024
Oktober: Fertigstellung eines Demonstrators für das Nationale Digitale Lagebild
September: Inbetriebnahme des Spezialressourcenregisters
2023
Dezember: Unterzeichnung der „Letters of Intent“ mit den weiteren Akteuren
September: Beteiligung an der länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX 23
Juni: Abschluss der Bedarfsanalyse für das Nationale Digitale Lagebild
Mai: Bekanntmachung der "Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Errichtung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz" im Bundesanzeiger
2022
Juni: Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Gründung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern auf der Sitzung der Innenministerkonferenz in Würzburg am 2. Juni 2022, Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung am Folgetag
März: „Sonderlagebild Ukraine“ erscheint erstmalig, ab August als „Gemeinsames Lagebild Bevölkerungsschutz“
2021
Dezember: Zustimmung der Innenministerkonferenz der Länder zum Vorhaben der Bildung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums
Juni: Anregung zur Errichtung eines Bund-Länder-Kompetenzzentrums beim BBK auf der Innenministerkonferenz der Länder