Sanitätsmaterial­bevorratung

Sanitätsmaterial Pakete der Apotheke in Leipzig

Sanitätsmaterialversorgung in Deutschland

Im Alltag sorgen (Krankenhaus-) Apotheken und der Pharmagroßhandel für die Bereitstellung von Sanitätsmaterial (Arzneimittel und Medizinprodukte). Diese sind im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung dazu verpflichtet Sanitätsmaterial für eine bzw. zwei Wochen zu bevorraten um etwaige Lieferengpässe überbrücken zu können (§§15, 30 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 52 b Arzneimittelgesetz (AMG)). Für einen Mehrbedarf an Sanitätsmaterial aufgrund eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) im Rahmen eines Katastrophenfalls tragen die Bundesländer Vorsorge. In einem Bündnis- oder Verteidigungsfall ist mit einer darüber hinausgehenden Zahl an Verletzten auszugehen. Nach § 23 Abs. 1 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) stellt der Bund den Ländern für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungsfall ergänzend Sanitätsmaterial zur Verfügung. Dieses steht den Ländern für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zusätzlich zur Verfügung. Die Länder können das Sanitätsmaterial in ihre Katastrophenschutzvorsorge einplanen (Doppelnutzen).

Apotheke Krankenhaus Dresden-Friedrichtstadt, Sachsen Quelle: Kran­ken­haus Dres­den-Fried­rich­stadt, Sach­sen
Lagerung Basispaketbestandteile

Aktueller Stand

Derzeit bestehen die Pakete aus Komponenten zur Versorgung von traumatisch-thermisch Verletzten:

  1. Flüssigkeitsersatz (Volumensubstitution)
  2. Schmerzlinderung (Analgesie/Analgosedierung)
  3. chirurgische Erstversorgung/Stabilisierung
  4. Infektionsvorbeugung (-prophylaxe)
  5. Versorgung von Leichtverletzten/Verbrauchsmaterial

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass behandlungskritisches Sanitätsmaterial als Folge von Lieferkettenausfällen und fehlenden Produktionskapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Sie ist dabei nur ein Beispiel von vielen denkbaren Szenarien, bei denen der Bedarf an Sanitätsmaterial die vorhandenen Kapazitäten übersteigen könnte. Um solche Engpässe im Zivilschutz abfedern zu können, hat die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturpakets finanzielle Mittel zum Ausbau der Sanitätsmaterialbevorratung (nach § 23 ZSKG) zur Verfügung gestellt.

In einem ersten Schritt werden die bestehenden Sanitätsmaterialpakete des Bundes an Krankenhausapotheken auf rund 50 Pakete bundesweit aufgestockt und die Inhaltsliste aktualisiert. Dazu wurden einige Krankenhäuser in der gesamten Bundesrepublik angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Wir haben bereits erste Zusagen erhalten und werden regelmäßig über den aktuellen Stand und die neu hinzu gewonnenen Standorte auf der unter „Downloads“ zu findenden Karte informieren.

Kontaktdaten

📧 SanMat@bbk.bund.de

E-Mails werden zeitnah, möglichst binnen eines Werktags beantwortet.
Erreichbarkeit:
Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Downloads

Handlungsempfehlungen für eine Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf Länderebene