KRITIS-Dachgesetz - Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen

Das KRITIS-Dachgesetz (kurz: KRITISDachG) ist am 17.03.2026 in Kraft getreten und schafft bundesweit einheitliche Mindestanforderungen zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen in Deutschland. Es definiert Pflichten der Betreiber von kritischen Anlagen zur Sicherstellung der Erbringung kritischer Dienstleistungen. Zusätzlich wird die Resilienz von Kritischen Infrastrukturen ganzheitlich gestärkt.

Diese Seite richtet sich in erster Linie an Betreiber kritischer Anlagen sowie an potenziell betroffene Unternehmen und Einrichtungen.

Allgemeine Information zum Schutz Kritischer Infrastrukturen finden Sie unter folgendem Link:

Schutz Kritischer Infrastrukturen

Das KRITIS-Dachgesetz ist Teil eines umfassenderen Ansatzes zum Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Es ergänzt bestehende Maßnahmen und Strategien und stellt einen wichtigen Baustein im Gesamtsystem der Resilienz Kritischer Infrastrukturen dar.

Weiterführende Informationen zu Anforderungen und Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

FAQ zum KRITIS-Dachgesetz

Hier finden Sie zentrale Informationen und Antworten auf häufige Fragen rund um das KRITIS-Dachgesetz.

Weiterführende Informationen