Glossar
Katastrophe
Ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.
Anmerkung: Die Definition der Katastrophen kann entsprechend landesrechtlicher Regelungen abweichend gefasst sein.
Alternativ
Katastrophenfall
Landesrechtliche Feststellung einer Katastrophe, die zur Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Landes führt.
Alternativ
Katastrophenhilfe
Hilfeleistung des Bundes bei einer Katastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung des betroffenen Landes oder bei Gefährdung von mehr als einem
Land durch Bundespolizei, Streitkräfte oder Kräfte anderer Verwaltungen auf Grundlage von Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Grundgesetz.
Anmerkung:
Der Namensbestandteil Katastrophenhilfe im Namen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verweist auf eine weitere Akzentsetzung des zivilen Sicherheitsauftrages des Bundes:
Auf das Angebot des Bundes zur Unterstützung des Krisenmanagements der Länder bei großflächigen Gefahrenlagen unterschiedlichster Ursachen: Vor allem auf den Gebieten der Information, der Koordination, des Managements von Engpassressourcen sowie beim Üben des Krisenmanagements.
Gemäß § 12 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (kurz: ZSKG) gilt der Grundsatz der Katastrophenhilfe dergestalt, dass die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung stehen.
Alternativ
Katastrophenhilfe, internationale
Hilfeleistung des Bundes bei einer Katastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall im Ausland, insbesondere auf Grundlage bilateraler Hilfeleistungsabkommen, des
Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union, aufgrund von Beschlüssen der Vereinten Nationen oder der Nordatlantikvertrag-Organisation oder auf darüber hinausgehende Anforderung des betroffenen Staates.
Alternativ
Katastrophenmedizin
Katastrophenmedizin ist die medizinische Versorgung in Katastrophen oder Großschadensereignissen mit Mangel an Ressourcen (personell und/oder materiell) und nicht nutzbarer Infrastruktur, bei der von der Individualmedizin abgewichen wird, um das bestmögliche Behandlungsziel für die größtmögliche Anzahl von Patientinnen und Patienten zu erreichen.
Alternativ
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.
Anmerkung: Fälschlicherweise wird daneben gelegentlich der Begriff ergänzender Katastrophenschutz verwendet, um die Ergänzung der Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch
den Bund gemäß §§ 11-13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (kurz: ZSKG) zu beschreiben. Tatsächlich handelt es sich bei der ergänzenden Ausstattung aber nicht um
Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes, sondern um Maßnahmen des Zivilschutzes beziehungsweise der Katastrophenhilfe.
Alternativ
Katastrophenschutzbehörde
Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien oder Senatsverwaltungen sowie gegebenenfalls die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern.
Alternativ
Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union (Unionsverfahren - kurz: UCPM)
Das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union hat die bessere Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten, weiteren am Verfahren teilnehmenden Staaten und der EU-Kommission (Generaldirektion ECHO) in der Prävention, der Katastrophenvorsorge und -bewältigung zum Ziel.
Ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens ist die gegenseitige Hilfe der beteiligten Staaten in Notsituationen, Katastrophen oder größeren Unglücksfällen, bei denen die Reaktions- und Mitigationsfähigkeiten des betroffenen Staates erschöpft sind. Außerdem gehören auch der Erfahrungs- und Wissensaustausch, Trainings und Übungen sowie die Koordination und Unterstützung durch die EU-Kommission zu Kernelementen des Verfahrens dazu. Grundlage des seit 2001 bestehenden Verfahrens ist der Beschluss 1313/2013/EU.
Alternativ
Katastrophenvorsorge
Katastrophenvorsorge umfasst alle Maßnahmen des Staates, von Hilfsorganisationen, der Gesellschaft und jedes Einzelnen, die mit dem Ziel der Verringerung des Katastrophenrisikos und der Abschwächung von Katastrophenfolgen durchgeführt werden.
Die Reduzierung des Katastrophenrisikos zielt darauf ab, neue Risiken zu vermeiden und das bestehende Katastrophenrisiko zu verringern sowie Restrisiken zu bewältigen. All dies trägt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Flexibilität und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung bei. Darüber hinaus umfasst Katastrophenvorsorge das Wissen und die Kapazitäten, die von Regierungen, Hilfsorganisationen, Gemeinschaften und Einzelpersonen entwickelt wurden, um die Auswirkungen wahrscheinlicher, bevorstehender oder aktueller Katastrophen besser vorhersehen, darauf reagieren und sich von ihnen erholen zu können.
Alternativ
Klimaanpassung (Anpassung an den Klimawandel)
Alle Maßnahmen, die zu einer Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die schon heute nicht mehr zu vermeiden sind, beitragen. Anpassung an den Klimawandel hilft, besser mit seinen Folgen umzugehen, Schäden verringern und existierende Chancen nutzen zu können.
Alternativ
Klimafolgen
Klimafolgen sind bestimmte Veränderungen innerhalb eines Systems, die in Folge des Klimawandels auftreten. Klimafolgen können sowohl negativer (Gefahren) als auch positiver Natur (Chancen) sein.
Alternativ
Klimaschutz
Der Begriff Klimaschutz bezeichnet alle Maßnahmen, die der Erderwärmung und einem damit verbundenen Klimawandel entgegenwirken. Das BBK befasst sich im Rahmen seiner Aufgaben nicht mit dem Thema Klimaschutz, sondern mit dem Thema der Klimaanpassung.
Alternativ
Klimawandel
Klimawandel ist ein Synonym für Klimaveränderung, also allgemein jede Veränderung des Klimas unabhängig von der betrachteten Größenordnung in Raum und Zeit.
Neben Veränderungen der Mittelwerte können auch Änderungen anderer statistischer Kenngrößen (Streuung, Extreme, Form der Häufigkeitsverteilungen) einzelner Klimaparameter (Temperatur, Niederschlag, Wind, Feuchte, Bewölkung und so weiter) auftreten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff
Klimawandel die vom Menschen verursachte Klimaveränderung seit Beginn des industriellen Zeitalters adressiert.
Klinische Versorgung
Medizinische Versorgung von Betroffenen im Krankenhaus als Ende der Rettungskette.
Alternativ
Kohärenz
Politische Kohärenz ist für die ausgewogene Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung äußerst wichtig. Kohärenz bedeutet, gegenseitig verstärkende Strategien zu entwickeln, um nationale Ziele zu erreichen und gleichzeitig negative Auswirkungen in anderen Politikbereichen zu vermeiden oder minimieren zu können. Politische Kohärenz erfordert die Fähigkeit, politische Synergien und Kompromisse zwischen verschiedenen politischen Optionen zu analysieren, um kohärente Strategien entwickeln zu können.
Konflikt, bewaffneter
Gewaltsame Auseinandersetzung, bei der die Kriterien der Kriegsdefinition nicht erfüllt sind.
Anmerkung: Während das humanitäre Völkerecht für die Definition des Krieges grundsätzlich von (mindestens) zwei souveränen Staaten als Konfliktparteien ausgeht, werden Konflikte unterhalb der Kriegsschwelle, Konflikte mit oder zwischen nichtstaatlichen Akteuren als bewaffnete Konflikte bezeichnet, wenngleich sich mit den UN-Resolutionen und der Erklärung des Bündnisfalls gemäß Artikel 5 NATO-Vertrag nach dem 11. September 2001 die Tendenz abzeichnet, völkerrechtlich auch Auseinandersetzungen mit nichtstaatlichen Akteuren als Krieg zu bezeichnen (aus: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik 8. Auflage, 2012, Seite 245 fortfolgend)
Alternativ
Kontamination
Verunreinigung mit chemischen, biologischen, radioaktiven oder nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffen).
Alternativ
Koordinierungsgruppe Verwaltungsstab
Teil des Verwaltungsstabs. Als geschäftsführende Stelle verantwortlich für die Arbeitsfähigkeit des Stabes sowie die Lage und Dokumentation.
Alternativ
Koordinierungsstelle NOAH
Siehe Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (kurz: NOAH)
Alternativ
Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (kurz: KAEP)
Entwicklung, Implementierung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation von Maßnahmen des Risikomanagements und Krisenmanagements, die ein Krankenhaus im Zusammenhang mit wesentlichen Störungen des klinischen Regelbetriebes zu ergreifen hat, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
Wesentliche Störungen sind insbesondere ein erhöhtes Aufkommen von Verletzten bzw. Erkrankten, das zu einer Überlastung der Behandlungskapazitäten führt, oder ein Ereignis, welches die Funktionalität des Krankenhauses stark einschränkt.
Alternativ
Krieg
Organisierter, mit Waffen gewaltsam ausgetragener Konflikt zwischen völkerrechtlich anerkannten Subjekten.
Anmerkung: Der Begriff „Krieg“ wird in den Artikeln 4, 12a, 26 Grundgesetz erwähnt und durch den Verteidigungsfall konkretisiert. Ein Verteidigungsfall nach Artikel 115a Grundgesetz liegt bei einem Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet vor. Der Angriff mit Waffengewalt nach Artikel 115a Grundgesetz wird ebenso wie der Angriffskrieg nach Artikel 26 Grundgesetz in der Kommentierung zum Grundgesetz maßgeblich durch die UN-Charta und den dort beschriebenen Begriff des bewaffneten Angriffs ausgelegt. Bei einem bewaffneten Angriff nach Artikel 51 UN-Charta stehen sich immer zwei Völkerrechtssubjekte (sprich: Staaten) gegenüber.
Alternativ
Kriegsführung, hybride
Verbindung verschiedenster ziviler und militärischer Mittel und Instrumente in einer Weise, dass die eigentlichen aggressiven und offensiven Zielsetzungen erst in der Gesamtschau der Elemente erkennbar werden. Das Vorgehen zielt dabei auf die subversive Unterminierung eines anderen Staates ab. Hybrides Vorgehen verwischt die Grenze zwischen Krieg und Frieden und kann gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen.
Anmerkung: Alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens können zum Ziel hybrider Angriffe werden: durch Cyberangriffe und Informationsoperationen (zum Beispiel Propaganda), wirtschaftlichen und finanziellen Druck sowie Versuche zur politischen Destabilisierung. Staatliche und nichtstaatliche Akteure können gleichermaßen hybride Kriegführung betreiben.
Krise
Vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden an Schutzgütern, die mit der normalen Aufbau- und Ablauforganisation nicht mehr bewältigt werden kann, sodass eine besondere Aufbauorganisation (kurz: BAO) erforderlich ist.
Alternativ
Krisenintervention (Rettungsdienst)
Kriseninterventionen umfassen kurzfristige, methodisch validierte und strukturierte psychosoziale Maßnahmen der Beratung und Begleitung für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende und Bezeugende durch hierfür speziell qualifiziertes Personal oder psychosoziale Fachkräfte.
Krisenintervention spielt im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe eine zentrale Rolle, um Individuen und Gruppen in Krisensituationen mit akuten psychischen, sozialen oder materiellen Notlagen kurzfristig zu unterstützen und damit eine weitere kritische Entwicklung abzuwenden.
Ziele von Krisenintervention sind die psychische und soziale Stabilisierung und die Aktivierung oder Reaktivierung von individuellen und gemeinschaftlichen Ressourcen.
(aus: DIN 13050:2021-10 „Begriffe im Rettungswesen“)
Alternativ
Krisenkommunikation
Krisenkommunikation bezeichnet die Kommunikation während einer Krise und beinhaltet den Austausch von Informationen und Meinungen zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden an einem Schutzgut.
Innerhalb des Krisenmanagements, zu dem auch der Bereich Kommunikation gehört, laufen alle lagerelevanten Informationen zusammen. Aus diesem Informationspool werden Handlungsempfehlungen und Botschaften entwickelt, die sowohl innerhalb einer Behörde/eines Unternehmens (intern) als auch nach außen hin (extern), zum Beispiel mit der Bevölkerung, geteilt werden.
Die Krisenkommunikation vermittelt dabei zwischen dem Krisenmanagement und den von der Krise betroffenen Menschen. Ziel ist es, Betroffene schnellstmöglich über lebensnotwendige Handlungsempfehlungen, Hilfsangebote und staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Krise zu informieren.
Anmerkung: Krisenkommunikation bedarf der klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeitenn sowie einer klaren Kommunikationslinie für ein inhaltlich und argumentativ einheitliches Auftreten der am Krisenmanagement Beteiligten. Krisenkommunikation ist insbesondere dann wirkungsvoll, wenn sie auf einer erfolgreichen Risikokommunikation aufbaut.
Alternativ
Krisenmanagement
Koordinierte Maßnahmen zur Führung, Lenkung und Steuerung einer Organisation im Hinblick auf Krisen.
(aus: aus ISO 22361:2022 „Sicherheit und Resilienz-Krisenmanagement- Leitlinien“)
Anmerkung: Krisenmanagement beinhaltet die Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen durch staatliche und nicht-staatliche Akteure, um eine schnellstmögliche Zurückführung der eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand zu unterstützen oder eine Eskalation zu vermeiden. Krisenmanagement ist im Idealfall mit Risikomanagement verzahnt.
Alternativ
Krisenstab
Gruppe von Personen, die funktional für die Führung der Maßnahmen der Organisation im Rahmen des Krisenmanagements verantwortlich ist.
(Aus: ISO 22361:2022 „Sicherheit und Resilienz-Krisenmanagement- Leitlinien“)
Anmerkung: Alternativ wird als Krisenstab auch der Verwaltungsstab bezeichnet. Er steht als administrativ- organisatorische Komponente neben dem Führungsstab beziehungsweiseder Einsatzleitung als operativ-taktische Komponente.
Alternativ
Kritikalitätsanalyse
Identifizierung derjenigen Prozesse, Anlagen und sonstige Ressourcen eines Akteurs, die entscheidend für die Gewährleistung beziehungsweise der Erreichung oder Beibehaltung des Schutzzieles sind. Die Kritikalitätsanalyse ist ein wichtiger Bestandteil der Risikoanalyse und damit des Risiko- und Krisenmanagements insbesondere im Kontext Kritischer Infrastrukturen (kurz: KRITIS).
Anmerkung: Die Kritikalität bezeichnet ein Maß für die Bedeutsamkeit eines Prozesses in Bezug auf die Konsequenzen, die eine Beeinträchtigung oder ein Ausfall des Prozesses für die Funktionsfähigkeit einer Kritischen Infrastruktur hat.
Alternativ
Kritische Dienstleistung
Dienstleistung, die von Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Versorgung der Allgemeinheit erbracht wird und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen, zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder zu vergleichbaren Folgen führen würde.
Alternativ
Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS)
Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.
Kulturgut
a) bewegliches und unbewegliches Gut, welches für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist und
b) Baulichkeiten, in denen bewegliches Gut, welches für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist, untergebracht ist oder werden soll und
c) Orte, die in beträchtlicher Weise Güter nach a) und b) aufweisen und als Denkmalorte bezeichnet sind (vergleiche Artikel 1 Haager Konvention (kurz: HK), 1954).
Alternativ
Kulturgut, bewegliches
Kulturgut, das aufgrund seines ideellen und/oder materiellen Wertes als Schutzgut gilt und unter anderem in Vorbereitung auf ein Ereignis aufgrund seiner Beschaffenheit (zum Beispiel Kunstwerke, Bücher, Archivalien) an einen gesicherten Bergungsort transportiert werden kann, um das Schutzziel zu erreichen.
Alternativ
Kulturgut, unbewegliches
Kulturgut, das aufgrund seines ideellen und/oder materiellen Wertes als Schutzgut gilt und aufgrund seiner Beschaffenheit (zum Beispiel Gebäude, archäologische Stätten) in Vorbereitung auf ein Ereignis spezifische Maßnahmen vor Ort erfordert. Dazu zählen unter anderem bauliche Sicherungen, Schutzvorrichtungen oder andere konservatorische Eingriffe, um das Schutzziel zu erreichen.
Alternativ
Kulturgutschutz
Sicherung und die Respektierung von → Kulturgut nach Art. 2 ff. Haager Konvention (HK).
Anmerkung: Aufgabe des humanitären Völkerrechts nach Art. 2 ff. HK, zu deren Durchführung die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 HK bereits in Friedenszeiten verpflichtet ist. Darunter fallen:
- Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut
- fotogrammetrische Erfassung des nach der Haager Konvention gekennzeichneten unbeweglichen → Kulturguts
- Erarbeitung von Richtlinien und Konzepten zum Bau von Bergungsräumen für bewegliches → Kulturgut
- fachkompetente Begleitung beim Bau von Bergungsräumen bei Museen und anderen Kulturstätten
Erarbeitung von Konzepten für weitere Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut in Abstimmung mit den obersten Fachressorts und über das Auswärtige Amt der internationalen Vertretung bei der UNESCO.
→ mehr Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 7. Aufl., 2012
→ mehr Geschütztes Kulturgut in Deutschland: 16 ausgewählte Beispiele, überarb. Aufl. 2010