Transparenzpflicht nach dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz, European Media Freedom Act (kurz: EMFA), ist eine EU-Verordnung, die die Medienvielfalt, Unabhängigkeit und Pressefreiheit in der EU sichert.

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz trat am 7. Mai 2024 in Kraft und etabliert einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Medienfreiheit und -vielfalt in der Europäischen Union.

Es zielt darauf ab, Transparenz über öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung zu schaffen, indem Behörden wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) diese Angaben jährlich veröffentlichen.

Geltungsbereich

Es ist am 7. Mai 2024 in Kraft getreten und etabliert erstmals einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Medienfreiheit und -vielfalt in Europa.

Der überwiegende Teil seiner Regelungen gilt seit dem 8. August 2025 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ziele und Standards

Ziel des EMFA ist es, Transparenz über öffentliche Ausgaben für staatliche Werbung gegenüber Mediendienstanbietern und Anbietern von Online-Plattformen herzustellen.

Dadurch soll die Öffentlichkeit nachvollziehen können, in welchem Umfang öffentliche Stellen staatliche Werbung vergeben.

Veröffentlichungspflichten

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlichen Behörden und öffentliche Stellen Informationen über ihre Ausgaben für staatliche Werbung.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) veröffentlicht diese Angaben jährlich auf der BBK-Website.

Erste Veröffentlichung

Die Veröffentlichung im Jahr 2026 erfolgt erstmalig. Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 8. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

Die Angaben des BBK umfassen die Gesamtausgaben für diesen Berichtszeitraum, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Mediendienstanbietern und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.