KRITIS-Sektor: Staat und Verwaltung

Staat und Verwaltung bilden den Rahmen für die öffentliche Ordnung. Sie garantieren den Bürgern Sicherheit und die freiheitlichen Grundrechte.

Branchen und kritische Dienstleistungen des Sektors

Gliederung des Sektors Staat und Verwaltung

Branche

Kritische Dienstleistungen

Parlament (Legislative)

Gesetzgebung

Kontrolle der Regierung

Regierung und Verwaltung (Exekutive)

Umsetzung von Recht im Rahmen der Eingriffs- und Leistungsverwaltung

Verteidigung

Judikative und Justizeinrichtungen

Rechtsprechung und deren Vollzug

Notfall- und Rettungswesen (einschließlich Katastrophenschutz)(polizeiliche und nicht-polizeiliche) Gefahrenabwehr

Verwaltung als Garant für die innere Sicherheit

Die meisten „Branchen“ des Sektors Staat und Verwaltung sind in allen administrativen Verwaltungsebenen vorzufinden: im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Die Verfügbarkeit dieser staatlichen Einrichtungen ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates – und damit auch ein wichtiger Pfeiler der inneren Sicherheit.

Eine Störung oder gar ein Ausfall einzelner Einrichtungen kann sich daher negativ auf die öffentliche Ordnung auswirken. Insbesondere ein Ausfall von Behörden im Bereich der Gefahrenabwehr kann für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgenschwere Konsequenzen haben.

Dabei sind staatliche Einrichtungen oftmals von anderen Anbietern kritischer Dienstleistungen abhängig, wie zum Beispiel der Stromversorgung oder der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (Internet, Telefon, Mobilfunk).

Reaktion auf veränderte Sicherheitslage

Die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Neben der klassischen Bedrohung durch Krieg rücken der Terrorismus und hybride Bedrohungen – also solche, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen – immer mehr in den Fokus.

Deshalb erstellte die Bundesregierung im August 2016 die "Konzeption Zivile Verteidigung" (KZV). Hier werden die wesentlichen Bedrohungen, denen sich der Bund ausgesetzt sieht, beschrieben. In der KZV werden darüber hinaus Maßnahmen vorgestellt, mit denen sich Staat und Verwaltung auf die neuen Bedrohungen vorbereiten.

Grundlage dafür ist das allgemeine Risiko- und Krisenmanagement.