Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Lage

Beschreibung der bestehenden Situation, einschließlich

  1. allgemeine Lage
  2. Schadenlage
  3. eigene Lage
  4. Möglichkeiten der Schadensabwehr.

Anmerkung: angelehnt an FwDV 100, S. 27. Im Bereich der Feuerwehr Beschreibung der bei einem → Schadensereignis bestehenden Situation (FwDV 100, S. 27) (vgl. auch Begriffsdefinitionen THW).

Siehe auch

Lagebild

Übersichtliche Darstellung wesentlicher Sachverhalte zu einer Situation in textlicher und/oder visualisierter Form als Ergebnis der Aufbereitung von Informationen.

Anmerkung: Ein Lagebild setzt sich aus ausgewählten Parametern zusammen, deren regelmäßige Überwachung das Erkennen von Zustandsveränderungen ermöglicht. Die Erstellung eines Lagebildes ist daher nicht auf die Bewältigung eines Schadensereignisses beschränkt.

In der Regel werden mindestens die Parameter

  • Schutzgut,
  • Gefahr und
  • Hilfeleistungspotential betrachtet.

Anmerkung: vgl. Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 „Führung und Leitung im Einsatz“.

Lebenswichtige Einrichtungen

Einrichtungen, deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde (vgl. § 1 Abs. 5 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG)).

Anmerkung: Der Begriff → KRITIS der im → Bevölkerungsschutz häufig synonym verwendet wird, ist jedoch nur ein Teilbereich lebenswichtiger Einrichtungen.

Siehe auch

Leistungsgesetze

Bundesgesetze, die unter die → Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze fallen. Sie stehen unter dem dort beschriebenen Anwendungsvorbehalt und dienen dem Ziel, besondere Gefahrenlagen zu bewältigen.

Luftkriegsgefahr

Gefahr, die aufgrund von über dem Luftraum zum Einsatz gebrachten Kriegswaffen oder Mitteln mit vergleichbarer Wirkung (z. B. durch einen Terrorangriff) entsteht.

Anmerkung: z.B. Gefahr aufgrund von Fliegerbomben, Raketen, Flugkörpern

Luftlage

Darstellung aller verfügbaren Informationen über Bewegungen im Luftraum (in Echtzeit).

LÜKEX, Länderübergreifende Krisenmanagementübung (exercise)

Akronym für Länderübergreifende Krisenmanagementübung/Exercise. Eine alle zwei Jahre in Deutschland stattfindende nationale strategische Krisenmanagementübung, die auf die Verbesserung des Krisenmanagements in Deutschland abzielt. LÜKEX beübt die obersten Krisenstäbe auf Bundes- und Landesebene unter Einbeziehung der → Kritischen Infrastrukturen in privater Hand. Die LÜKEX-Übungen werden federführend durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) durchgeführt. Zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Übung wird eine behördenübergreifende Projektgruppe im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtet. Seit 2004 regelmäßig auf der Basis unterschiedlicher Szenarien (z.B. Pandemie) stattfindende strategische Stabsrahmenübung im Bereich des nationalen Krisenmanagements für die Krisen- bzw. Verwaltungsstäbe auf Bundes- und Landesebene.

Anmerkung: Es handelt sich um eine länder- und bereichsübergreifende Übung auf politisch – administrativer Ebene im Bereich des nationalen Krisenmanagements. Zielgruppe sind die politischen Entscheidungsträger von Bund und Ländern und Betreiber → Kritischer Infrastrukturen.

Siehe auch