Zivile Alarmplanung

Instrument zur Sicherstellung der verzugslosen Umsetzung von zivilen Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung der Bevölkerung, zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen und zur Unterstützung der Streitkräfte im Zustimmungs-, Spannungs-, Verteidigungs- oder Krisenfall. Die hierfür erforderlichen Aufgaben der zivilen Verwaltung sind als sogenannte Alarmmaßnahmen im Zivilen Alarmplan (ZAP) festgelegt.