Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH)

Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) sind Teil des Ausstattungspotenzials, das der Bund den Ländern für den Zivilschutz- und Katastrophenfall zur Verfügung stellt. Mit ihrer Hilfe

  • können Schadensstellen erkundet und überwacht werden,
  • können Bevölkerungsbewegungen beobachtet und gelenkt werden,
  • kann radioaktive Strahlung aus der Luft gemessen werden,
  • können Spezialisten und Material herbeigeschafft werden,
  • kann schnell notärztliche Hilfe auch an schwer zugängliche Notfallorte gebracht werden und
  • können Verletzte nach erster Behandlung vor Ort abtransportiert werden.

Außerhalb ihrer Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz können die ZSH von den Ländern im Rahmen der Amtshilfe unter anderem auch für Primäreinsätze im Rettungsdienst eingesetzt werden.

Anmerkung: Die Verwaltung der ZSH obliegt dem BBK. Die ZSH werden den Ländern zugewiesen und dürfen in der Luftrettung eingesetzt werden. Die Länder können die ZSH als Ressourcen des Bundes für den → Zivilschutz auch für ihren → Katastrophenschutz nutzen.

Siehe auch