Warnung der Bevölkerung

Information der Bevölkerung über drohende → Gefahren und/oder akute → Schadensereignisse inklusive Handlungsempfehlungen. Damit ist die Warnung der Bevölkerung ein Bereich der → Krisenkommunikation. Die Warnung der Bevölkerung vor den „Besonderen Gefahren im Verteidigungsfall“ (→ Zivilschutz) führt der Bund durch, wobei er sich auf die Warn-Infrastrukturen in den Bundesländern stützt. Diese führen die Zivilschutzwarnungen in seinem Auftrag aus (vgl. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 ZSKG). Die Bundesländer sind auf der Grundlage der jeweiligen Ländergesetze für Warnungen im Katastrophenfall (→ Katastrophenschutz) zuständig, während die Kommunen Warnungen in für die Bevölkerung relevanten Alltagslagen (Brandschutz, Technische Hilfeleistung und öffentliche Sicherheit) herausgeben. Auf allen föderalen Ebenen dient dabei das → Modulare Warnsystem (MoWaS) als einheitliche technische Plattform

Siehe auch