Technisches Hilfswerk (THW)

Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das THW leistet technische Hilfe nach dem ZSKGim Ausland im Auftrag der Bundesregierungbei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notstän den und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellenetc.Vgl. § 1 THW-Gesetz