Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei → Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige → Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten. Anmerkung: Fälschlicherweise wird daneben gelegentlich der Begriff „ergänzender Katastrophenschutz“ verwendet, um die Ergänzung der Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch
den Bund gemäß §§ 11-13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) zu beschreiben. Tatsächlich handelt es sich bei der ergänzenden Ausstattung aber nicht um
Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes, sondern um Maßnahmen des → Zivilschutzes bzw. der → Katastrophenhilfe.
→ mehr Walus, Andreas: Katastrophenorganisationsrecht: Prinzipien der rechtlichen Organisation des Katastrophenschutzes, 2012