Hilfeleistung des Bundes bei einer → Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall im Ausland, insbesondere auf Grundlage bilateraler Hilfeleistungsabkommen, des
Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union, aufgrund von Beschlüssen der Vereinten Nationen oder der Nordatlantikvertrag-Organisation oder auf darüber hinausgehende Anforderung des betroffenen Staates.