Oberbegriff für die militärische und die → zivile Verteidigung (Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung – Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV), 10. Januar 1989) Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV), 10. Januar 1989).Anmerkung: „Militärische Verteidigung und Zivile Verteidigung sind organisatorisch eigenständig, stehen jedoch als Gesamtverteidigung in einem unauflösbaren Zusammenhang. Militärische und zivile Seite müssen zu diesem Zweck unter gemeinsamer politischer Führung eng zusammenwirken. Gesamtverteidigung erfordert aber auch die Mitwirkung der Gesellschaft.“