Einsatzleiter

Von der Gefahrenabwehrbehörde (i. d. R. Kommune) benannte Führungskraft (i. d. R. Feuerwehr), die für die Durchführung der operativ-taktischen Maßnahmen eines Einsatzes verantwortlich ist. Dem Einsatzleiter obliegen die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koordination aller bei der Gefahrenabwehr vor Ort beteiligten Institutionen.