Betreuung

Aufgabenbereich im Katastrophenschutz zur sozialen und psychosozialen Versorgung von betroffenen, aber unverletzten Personen besonders bei → Großschadensereignissen oder → Katastrophen.Anmerkung: Einheiten und Einrichtungen des Aufgabenbereichs Betreuung sorgen durch die Bereitstellung von Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung, die Begleitung von Transporten, soziale Betreuung sowie Registrierung der Betroffenen dafür, dass Personen bei einem → Großschadensereignis oder einer → Katastrophe geholfen wird. Die Einheiten/Einrichtungen werden i.d.R. durch die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen gestellt. Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Betreuung.

Siehe auch