Das Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern in der Version 3 ist das Ergebnis fachlicher Empfehlungen der UAG FäM der Arbeitsgemeinschaft Nationaler Waldbrandschutz des Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katatstrophenschutz und zivile Verteidigung. Kernziel ist es, modularisierte Fähigkeiten für den länderübergreifenden Einsatz zu beschreiben. Diese Fähigkeiten haben eine über Kennzahlen objektiv beschreibbare Leistungsfähigkeit, die mindestens erreicht werden muss. Die einzelnen Fähigkeiten sollen darüber hinaus in der Lage sein, durch Kombination auch komplexere, sich ergänzende Fähigkeiten (beispielsweise Löschwasserförderung und Brandbekämpfung) abzubilden.