Die verfahrenstechnische Komplexität und der interdisziplinäre Charakter der Bewältigungsstrategien gegenüber einem CBRN-Szenario bedürfen in besonderer Weise der konzeptionellen Durchdringung und auf dieser Grundlage der Umsetzung in abgestimmte Verfahrensregelungen, um jederzeit eine organisierte Inanspruchnahme aller Fähigkeiten sicherzustellen. Die vorliegende Rahmenkonzeption zielt daher auf ein gemeinsames Verständnis der Aufgabenwahrnehmung und auf die Forderung nach verbindlichen Standards in den Einzelfähigkeiten des CBRN-Schutzes ab. Hierin liegt ihr vorrangiger Zweck. Die hier beschriebenen Fähigkeiten im CBRN-Schutz ergeben, wenn sie konzeptionell begründet und abgestimmt sind, ein leistungsfähiges grundsätzlich dezentral ausgelegtes System. Dieses System wird gerade in einem außerordentlich anspruchsvollen CBRN-Szenario dann seine volle Leistungsfähigkeit erbringen können, wenn seine Fähigkeiten als integraler Bestandteil des Bevölkerungsschutzes ausgestaltet sind und diese spezifischen Anforderungen von den Entscheidungsträgern von Bund, Ländern und Kommunen aufgenommen und akzeptiert werden. Die Konzeption ist fähigkeitsorientiert und nicht zuständigkeits- bzw. strukturorientiert angelegt. Sie beschreibt nicht das Bestehende, sondern das Erforderliche und hat dabei immer das Gesamtsystem „Bevölkerungsschutz“ und dessen Teilsystem „CBRN-Schutz“ im Blick.