Die vergleichsweise hohe Sicherheit des Schienenverkehrs in Deutschland wird von der Schutzkommission anerkannt. Gleichwohl wird festgestellt, dass technische und organisatorische Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit bestehen und dadurch die Risiken begrenzt werden können. Neben der Einführung von Sensoren zur kontinuierlichen Überwachung relevanter Parameter an Zügen und Gleisen erscheint es notwendig, innovationshemmende Regelwerke (z.B. die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, EBO, Transeuropäische Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung, TEIV) zu aktualisieren, die Durchgriffsrechte des Eisenbahnbundesamtes zu stärken und eine grundlegende Überarbeitung der Bewertung der Risiken entlang der Strecken vorzunehmen. Hier können exemplarische Beispiele aus Österreich und der Schweiz als so genannte „good practise“ Berücksichtigung finden.