Die derzeitige Planung und Ausgestaltung des anlagenexternen Notfallschutzes bei Freisetzung radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken in Deutschland beruht auf der Annahme, dass die Freisetzung nach einer hinreichenden Vorwarnzeit über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum erfolgt. Die Freisetzung aus den drei Reaktoren in Fukushima erfolgte dagegen über eine längere Dauer. Auch wenn dieser Unfallverlauf nicht direkt auf deutsche oder europäische Kernkraftwerke übertragbar ist, sollte eine Überprüfung der bisherigen Planungsgrundlagen für Notfallschutzmaßnahmen in Deutschland erfolgen.