Stellungnahme der Schutzkommission zur Umsetzung der Erfahrungen aus Fukushima für die Planung von Notfallschutzmaßnahmen in Deutschland

Die der­zei­ti­ge Pla­nung und Aus­ge­stal­tung des an­la­genex­ter­nen Not­fall­schut­zes bei Frei­set­zung ra­dio­ak­ti­ver Stof­fe aus Kern­kraft­wer­ken in Deutsch­land be­ruht auf der An­nah­me, dass die Frei­set­zung nach ei­ner hin­rei­chen­den Vor­warn­zeit über ei­nen ver­gleichs­wei­se kur­zen Zeit­raum er­folgt. Die Frei­set­zung aus den drei Re­ak­to­ren in Fu­kus­hi­ma er­folg­te da­ge­gen über ei­ne län­ge­re Dau­er. Auch wenn die­ser Un­fall­ver­lauf nicht di­rekt auf deut­sche oder eu­ro­päi­sche Kern­kraft­wer­ke über­trag­bar ist, soll­te ei­ne Über­prü­fung der bis­he­ri­gen Pla­nungs­grund­la­gen für Not­fall­schutz­maß­nah­men in Deutsch­land er­fol­gen.