Sirenen

Zeichnung einer elektrischen Sirene mit zwei Schalltrichtern und symbolischen Strichen, die Schall darstellen

Die hervorstechenden Eigenschaften einer Sirene: Sie ist laut und sie ist innerhalb eines großen Radius zu hören.

Sirenen sind daher grundsätzlich gut dafür geeignet, Personen sogar im Schlaf über eine bevorstehende Gefahr zu alarmieren. Im Alltag sorgen sie für Aufmerksamkeit. Hierbei spricht man vom sogenannten Weckeffekt.

Durch die charakteristischen an- oder abschwellenden Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen, zum Beispiel

  • Rundfunk,
  • Warn-Apps oder
  • Webseiten

genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren.

Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert, betrieben und gewartet. Darüber hinaus finden private Sirenen in Betrieben Verwendung, um die Belegschaft bei Störfällen zu warnen.

Sirenensignale

Gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz vom Frühjahr 2019 werden in Deutschland einheitlich nachfolgende Sirenensignale verwendet:

  • Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton
  • Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton

Die Kommunen als verantwortliche Betreiber der Sirenennetze verwenden für andere Ereignisse möglicherweise eigene, zusätzliche Signale. Bitte informieren Sie sich über den jeweiligen Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung der örtlichen Sirenensignale bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sirenenförderung

Mit dem Sirenenförderprogramm unterstützt der Bund den Ausbau kommunaler Sirenennetze in Deutschland.

Das bis Ende 2022 laufende Programm wird durch das BBK koordiniert.

Mit dem Programm soll die Aufstellung neuer Sirenen aktiv weiterentwickelt und gefördert werden. Zudem wird die Ausstattung bestehender Sirenenanlagen mit neuen Ansteuerungsgeräten unterstützt. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Hinweise und Informationen zum Förderprogramm zusammengefasst.

Was ist das Sirenenförderprogramm?

Ereignisse wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 sowie auch der im Jahr 2020 erstmals durchgeführte Bundesweite Warntag haben gezeigt, dass die Bedeutung von Sirenen hoch und die Erwartungshaltung der Bevölkerung an die Vorhaltung von Sirenen groß ist.

Sirenen und der dadurch erreichte Weckeffekt sind in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden. Die Entscheidung, ob Sirenen vorgehalten werden, treffen die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus entspricht die Technik der eingesetzten Geräte zum Teil nicht mehr den aktuellen Standards und sie können deswegen beispielsweise die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ nicht wiedergeben.

Zudem gilt es, Länder und Bund für die Bevölkerungswarnung im Zivilschutz mit der Auslösung der vorhandenen Sirenen zu befähigen. Dies erfordert ein möglichst einheitliches Übertragungsnetz zur Sirenenansteuerung.

Diese Aspekte möchte der Bund mittels eines Förderprogramms verbessern. Durchgeführt wird es durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Im Rahmen des Programms werden auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung den Ländern Fördermittel zur Anschaffung neuer Sirenen und zur Modernisierung bestehender Sirenentechnik zur Verfügung gestellt. Die Länder verteilen diese Fördermittel eigenständig und zweckgebunden an die Kommunen als zukünftige Eigentümer der geförderten Sirenen.

Die Verteilung erfolgt auf Antrag und ist an gewisse Fördervorgaben geknüpft. So müssen durch die Fördermittel beschaffte Sirenenanlagen beispielsweise zwingend die oben genannten Signale aussenden können und für die in Entwicklung befindliche Auslösung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) und TETRA-BOS-Digitalfunknetz ausgerüstet sein.

Auf das Förderprogramm des Bundes können die Länder eigene Förderprogramme aufsatteln und dabei die Förderbedingungen spezifizieren oder zusätzliche Beträge aus Landesmitteln zur Verfügung stellen.

Was wird im Rahmen des Sirenenprogramms gefördert?

Im Rahmen des Sirenenförderprogramms wird der Ausbau der kommunalen Sirenennetze gefördert. Zudem wird die Ausstattung bestehender Sirenenanlagen mit neuen Ansteuerungsgeräten unterstützt.

Hierzu erhalten Kommunen auf Antrag und unter Einhaltung der Fördervorgaben vom Bund über die Länder Festbeträge je Anlage zur Anschaffung und Inbetriebnahme neuer Sirenen. Ebenso erhalten sie einen Festbetrag je Anlage zur Ausrüstung bestehender Sirenen mit modernen Sirenensteuerungen und Empfangseinheiten, die eine Ansteuerung über das TETRA-BOS-Funknetz sowie die Auslösung der durch die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ ermöglichen.

Im Endeffekt sollen alle neu errichteten und aufgerüsteten Sirenen über das TETRA-BOS-Übertragungsnetz ansteuerbar sein. Mit dem in Entwicklung befindlichen Anschluss des Modularen Warnsystems (MoWaS) an TETRA-BOS sollen der Bund und die Länder die direkte Möglichkeit zur Warnung über die lokalen Sirenennetze erhalten, sollte dies im Rahmen seines Auftrages zur Warnung im Zivilschutz laut Art. 6, ZSKG, notwendig werden.

Gibt es Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel?

Ja. Für den Erhalt von Fördermitteln müssen Kommunen bestimmte Vorgaben erfüllen. Von Seiten des BBK sind Mindestanforderungen definiert worden.

Die anhand der Fördermittel beschafften Sirenen müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen sie die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ aussenden können. Zum anderen müssen sie mit die unmittelbare Ansteuerung durch das Modulare Warnsystem (MoWaS) ermöglichender Technik ausgestattet sein. Weiterhin müssen neu beschaffte Sirenen den Mindestschalldruck einer E57-Sirene aufweisen (ca. 900-Watt-Klasse). Sie müssen außerdem für mindestens vier Warn- und Entwarnungszyklen akkugepuffert sein.

Auf das Förderprogramm des Bundes können die Länder eigene Förderprogramme aufsatteln und dabei die genannten Förderbedingungen spezifizieren. Kommunen richten Anfragen zu den Förderbedingungen daher bitte an die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Neu beim Sirenenförderprogramms 2.0 ist die Förderung von Sirenen, die ohne Anschluss an eine öffentliche Stromversorgung laufen. Hierfür muss jedoch die autarke Funktionsfähigkeit am konkreten Standort über das gesamte Jahr nachgewiesen werden.

Wo gibt es Details zur Beantragung und zu den Förderbedingungen?

Im Rahmen des Sirenenförderprogramms werden den Kommunen über die Länder auf Grundlage einer mit diesen geschlossenen Verwaltungsvereinbarung einmalig Fördermittel zur Anschaffung neuer Sirenen und zur Modernisierung bestehender Sirenentechnik zur Verfügung gestellt.

Auf Basis der durch den Bund über die Länder verteilten Förderung können die Länder eigene Förderprogramme aufsatteln und dabei die Förderbedingungen spezifizieren oder zusätzliche Beträge aus Landesmitteln zur Verfügung stellen.

Fragen zu Anträgen und Förderbedingungen beantworten dementsprechend die zuständigen Stellen der Länder. Die Kommunen werden gebeten, ihre diesbezüglichen Anfragen dorthin zu richten.

Warum fördert der Bund den Ausbau von Sirenen in Städten und Gemeinden?

Ereignisse wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 sowie auch der im Jahr 2020 erstmals durchgeführte Bundesweite Warntag haben gezeigt, dass die Bedeutung von Sirenen hoch und die Erwartungshaltung der Bevölkerung an die Vorhaltung von Sirenen groß ist.

Sirenen und der dadurch erreichte Weckeffekt sind in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden. Darüber hinaus entspricht die Technik der eingesetzten Geräte zum Teil nicht mehr den aktuellen Standards und sie können deswegen beispielsweise die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ und „Entwarnung“ nicht wiedergeben.

Verantwortlich für den Betrieb und den Ausbau von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung sind in den Ländern die Kommunen. Mit dem Sirenenförderprogramm soll deren Bestreben nach Ausbau ihrer Sirenennetze gefördert werden. Ziel ist es, die Verfügbarkeit des Warnmittels in der Fläche und für den Zivilschutz zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Sirenen auf einen möglichst einheitlichen modernen technischen Stand gebracht werden. Vorbereitet werden soll hierdurch unter anderem die Möglichkeit zur zentralen Auslösung über das Modulare Warnsystem (MoWaS).

Wie wird das Sirenenförderprogramm finanziert und welchen Umfang hat es?

Das erste Sirenenförderprogramm (Sirenenförderprogramm 1.0) wurde aus Finanzmitteln eines Konjunkturförderprogrammes der Bundesregierung finanziert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellte hierbei den Ländern einen Betrag in Höhe von bis zu 86 Mio. Euro zur Verfügung. Auf die einzelnen Länder aufgeteilt wurden die Finanzmittel gemäß Königsteiner Schlüssel. Um den Investitionszeitraum maximal zu nutzen und um die Anschubfinanzierung möglichst schnell umzusetzen, wurde die Bundesauftragsverwaltung als Verfahren der Wahl identifiziert.

Die Länder verteilen die Fördermittel an antragstellende Gemeinden. Hierfür reichen sie gemäß HKR-Verfahren (automatisiertes Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes) die Förderanträge der Kommunen an den Bund weiter, der die Mittel dann zur Verfügung stellt. Da der Aufbau der hohen Anzahl geförderter Sirenen nicht innerhalb des angedachten Förderungszeitraumes erfolgte, wurde die Umsetzungsfrist bis Ende 2024 verlängert.

Für die Finanzierung des Sirenenförderprogramms 2.0 standen 2023 Bundesmittel in Höhe von 5,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach dem modifizierten Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Mit Beantragung der Förderung des Bundes weisen die Länder jeweils nach, dass sie sich im betrachteten Zeitraum gemeinschaftlich an der Finanzierung des Förderprogramms beteiligen.

Die verfügbaren Haushaltsmittel nachfolgender Jahre richten sich nach den Summen zur Sirenenförderung im jeweils verabschiedeten Haushalt des Bundes.

Ab wann wird das Sirenenförderprogramm Wirkung zeigen?

Ob und wann Effekte des Programms erkenntlich werden, hängt von der Umsetzung des geförderten Sirenenausbaus vor Ort ab. Hierzu können momentan keine Prognosen abgegeben werden. Ihre volle Effektivität werden die Maßnahmen darüber hinaus erst mit dem funkgesteuerten Anschluss der Sirenen an das Modulare Warnsystem (MoWaS) erzielen. Wann dieser abgeschlossen sein wird, kann momentan noch nicht gesagt werden.

Welcher Nutzen ergibt sich für die Menschen in Deutschland aus dem Sirenenförderprogramm?

Das Sirenenförderprogramm unterstützt aktiv die Weiterentwicklung und den Ausbau der Warnung der Bevölkerung in Deutschland vor Gefahren.

Sirenen sind eines von vielen Warnmitteln, welche in Deutschland im Rahmen der Warnung der Bevölkerung zum Einsatz kommen. Weitere Warnmittel sind z.B. Warn-Apps, Rundfunksender, Cell Broadcast oder auch öffentliche Anzeigetafeln. Die meisten dieser Warnmittel können direkt über das Modulare Warnsystem (MoWaS) ausgelöst werden. Sirenen sind dagegen in der Regel im Besitz der Kommunen und können bislang nicht unmittelbar über das Modulare Warnsystem aktiviert werden. Durch eine unmittelbare Anbindung ist eine zeitgleiche Warnung über alle Warnkanäle möglich. Besonders wichtig ist dabei der Weckeffekt der Sirenen.

Der Bund betreibt das Modulare Warnsystem zur Auslösung von Bevölkerungswarnungen im Zivilschutz, die über verschiedene Mittel und Wege erfolgen. Die Länder und Kommunen nutzen dieses System zusätzlich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in der Bevölkerungswarnung. Mit dieser Doppelnutzung werden Parallelsysteme für die Bevölkerungswarnung im Zivilschutz, Katastrophenschutz und bei der allgemeinen Gefahrenabwehr vermieden.

Der erste Bundesweite Warntag im September 2020 hat aufgezeigt, dass Sirenen in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden sind. Auch können einige Sirenen nicht die von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder und des Bundes (IMK) empfohlenen einheitlichen Signale „Bevölkerungswarnung“ (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und „Entwarnung“ (einminütiger Dauerton) wiedergeben.

Sirenen sind ein wichtiges Warnmittel, denn sie haben einen sehr guten Weckeffekt und vermögen die Aufmerksamkeit der Menschen besser auf sich zu ziehen als manche andere der genannten Warnmittel. Ereignisse wie die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 sowie auch der im Jahr 2020 erstmals durchgeführte Bundesweite Warntag haben gezeigt, dass viele Menschen in Deutschland bei drohender Gefahr den Einsatz von Sirenen erwarten. Am besten funktioniert die Warnung nach Meinung des BBK durch einen Warnmittelmix: Sirenen weisen die Menschen effektiv auf eine drohende Gefahr hin, damit sie sich sodann über weitere Kanäle wie TV, Radio oder Warn-Apps mit notwendigen Informationen und Handlungsempfehlungen versorgen können.

Mit dem Sirenenförderprogramm wird die Inbetriebnahme neuer, moderner Sirenen ebenso wie die Modernisierung bestehender Sirenen gefördert. Dadurch soll eine höhere Flächenabdeckung erzielt werden. Zudem sollen die Sirenen technisch für einen Anschluss an das MoWaS ausgerüstet werden.

Wird in meiner Gemeinde die Sirenenförderung in Anspruch genommen?

Der Betrieb von Sirenen in Deutschland ist Angelegenheit der Kommunen. Wir bitten darum, Fragen zur Anzahl von Sirenen in oder zur Teilnahme am Förderprogramm einer bestimmten Gemeinde an die jeweilige Gemeindeverwaltung zu richten. Generelle Fragen zum Förderprogramm (Anträge, Bedingungen etc.) können die jeweiligen Länder beantworten, die die Fördermittel weiterleiten.

Was ändert sich mit dem Sirenenförderprogramm 2.0?

Bund und Länder haben mit der aktuellen Bund-Länder-Änderungsvereinbarung das bestehende Sirenenförderprogramm 1.0 verlängert. Dieses trägt nun den Namen „Sirenenförderprogramm 2.0“. Um eine umfangreichere Nutzung der auszubauenden Sireneninfrastruktur, insbesondere im Zivilschutz, zu ermöglichen, wurden im Bundeshaushalt 2023 zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Im Gegensatz zum ersten Teil des Sirenenförderprogramms müssen sich die Bundesländer finanziell am Sirenenförderprogramm 2.0 beteiligen. Für die Finanzierung des Gesamtprogramms standen 2023 Bundesmittel in Höhe von 5,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel werden 2024 nach dem modifizierten Königsteiner Schlüssel aufgeteilt und den Ländern zugewiesen. Die verfügbaren Haushaltsmittel nachfolgender Jahre richten sich nach den Summen zur Sirenenförderung im jeweils verabschiedeten Haushalt des Bundes.

Förderfähig sind bewilligte Maßnahmen, die im Sirenenförderprogramm 1.0 keine Berücksichtigung fanden, sowie Maßnahmen, die seit dem 01.01.2023 beauftragt wurden.

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