ISF: Nutzungsbedingungen

In Zusammenarbeit mit der EU

Beachten Sie die Nutzungsbedingungen für die Downloads des ISF-Medienangebots. Dieses besteht aus zahlreichen Grafiken (Illustrationen zu verschiedenen Gefahrenlagen, unterschiedlichen Warnkanälen sowie Logos und Piktogrammen von Katastrophenschutzleuchttürmen), Audiodateien und Videos.

Nutzung der Illustrationen

Wir freuen uns, wenn Sie die hier verfügbaren Angebote zum Download für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Bitte nennen Sie bei Verwendung der Illustrationen und Piktogramme jeweils als Quelle: „Quelle ISF-Projekt Warnung der Bevölkerung“.

Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung und Nutzung der hier bereitgestellten Bild-, Ton- und Videoangebote sowie aller Publikationen und Texte ist nur unter Beachtung folgender Nutzungsbedingungen zulässig:

  • Die angebotenen Materialien werden ausschließlich für die Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung zum Thema Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt.
  • Die Materialien dürfen ausschließlich originalgetreu und ohne äußerliche oder inhaltliche Veränderung (geringe Farbabweichungen im Druck werden nicht als Veränderung gewertet) verwendet werden.
  • Die Nutzung der angebotenen Materialien für andere als die aufgeführten Zwecke – insbesondere in Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen, parteipolitischen oder religiös motivierten Aktivitäten sowie unsittlichen oder sonstigen imageschädlichen Zwecken – ist untersagt.

Bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen behält sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen Widerruf der Nutzungserlaubnis sowie weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

Im Falle eines Widerrufs der Nutzungserlaubnis hat der Verwender unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Monats ab erfolgter Bekanntgabe des Widerrufs alle stofflichen Publikationen, die eines der auf diesen Seiten angebotenen Materialien beinhalten, zu depublizieren. Im Falle elektronischer Publikationen hat die Depublikation unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch binnen 14 Tagen.

Nutzung der Piktogramme zur Beschilderung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen

Die Piktogramme zur Beschilderung von Katastrophenschutz-Leuchttürmen stehen ausschließlich den Gebietskörperschaften zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.

Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.