Explosionen: Hier finden Sie Schutz

Bei Explosionen geht insbesondere von Druckwellen, umherfliegenden Trümmern und Glassplittern eine große Gefahr aus. Das gilt auch bei Luftangriffen.

Gebäude in Deutschland bestehen größtenteils aus einer soliden Bausubstanz. Innenliegende Räume mit möglichst wenigen Außenwänden und Türen sowie 
ohne Fenster bieten deshalb einen wirksamen Schutz. So entstehen bei einer Explosion keine Verletzungen durch zum Beispiel Glassplitter.

Das sind geeignete Räume

  • Fensterlose Kellerräume bieten viel Schutz.
  • Wenn Sie keinen Keller haben, sind auch innenliegende Räume wie Treppenhäuser, Bäder oder Flure geeignet. Dabei gilt: Meiden Sie das Dachgeschoss! Ein Dach bietet wenig Schutz vor Druckwellen und umherfliegenden Glassplittern oder Trümmern.
  • Sie können auch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Schulen, Museen, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen Schutz suchen. Wichtig ist, viel Abstand zwischen sich und offene Eingänge, Fenster und Türen zu bringen. Aufzüge dürfen dann nicht mehr genutzt werden.

Die Regel der „2 Wände”

Es gilt: Für einen guten Schutz achten Sie darauf, dass 2 Wände zwischen Ihnen und dem Außenbereich liegen. Wenn die erste Wand, also die Außenwand eines 
Gebäudes, durch eine Explosion beschädigt wird, kann Sie die zweite Wand vor eindringenden Splittern und Trümmern schützen.Je abgeschirmter der Raum im 
Gebäudeinneren liegt, desto besser.

In einem Haus mit zwei Etagen, einem Dachstuhl und einem Keller sind die beiden Kellerräume, ein innenliegendes Badezimmer und ein innenliegender Flur grün eingefärbt. Quelle: Golden Cosmos
In den grün eingefärbten Räumen finden Sie guten Schutz.

Fragen zum Thema Schutzraum

Gibt es eine Übersicht, welche Räume in meiner Nähe Schutz bieten?

Es ist geplant, ein digitales Verzeichnis zu entwickeln, das alle zugänglichen Zufluchtsorte darstellt. Auch eine Beschilderung dieser Orte ist im Gespräch, damit diese schnell gefunden werden können. Die Stelle, die Auskunft über die Zufluchtsorte geben wird, steht derzeit noch nicht fest.

Gibt es Bunker in Deutschland?

Nach Ende des Kalten Krieges wurden der Bau und die Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen (umgangssprachlich Bunker) im Jahr 2007 aufgegeben. Ob Schutzräume wieder in Betrieb genommen werden können, wird derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Zudem werden Kriterien entwickelt, nach denen öffentliche Gebäude als geeignete Zufluchtsorte identifiziert werden können. Anschließend sollen diese Orte bundesweit erfasst und eine Übersicht für die Bevölkerung erstellt werden. Geprüft wird derzeit eine Umsetzung in Form einer App. Informationsprodukte zu Schutzmöglichkeiten oder zu Maßnahmen, mit denen private Kellerräume zum Schutz vor Explosionen hergerichtet werden können, werden noch in diesem Jahr vom BBK veröffentlicht.

Die folgenden Hinweise können Sie nutzen, um sich vorzuberei­ten und um in einer Gefahrensituation handeln zu können.

Was können Sie tun, um sich vorzubereiten?

  • Informieren Sie sich dort, wo Sie sich aufhalten, über Notausgänge und Fluchtwege.
  • Frischen Sie regelmäßig Ihre Erste ­Hilfe­ Kenntnisse auf.
  • Halten Sie Ihr Mobiltelefon stets einsatzfähig, also voll aufgeladen.
  • Nutzen Sie die Warn­-App NINA. Hierüber können Sie kostenfrei wichtige Informationen sowie Verhaltens­hinweise in einem Ereignisfall erhalten.

Was können Sie im Ereignisfall vor Ort tun?

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Eigenschutz hat oberste Priorität!
  • Wenn Sie eine Gefahrensituation erkennen, informieren Sie die Polizei unter 110.
  • Wenn bei einem Schadensereignis noch keine Einsatzkräfte eingetroffen sind, wählen Sie den Notruf 112 und geben Sie folgende Informationen:
    • Wo ist der Notfallort?
    • Was ist passiert?
    • Wer ruft an?
    • Warten Sie auf Rückfragen!
  • Leisten Sie Erste Hilfe.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Einsatz­kräfte und behindern Sie Einsatzkräfte nicht.
  • Beachten Sie unbedingt die Durchsagen der Behörden.
  • Telefonieren Sie nur im äußersten Notfall, damit die Leitungen nicht zusammenbrechen.
  • Melden Sie Beobachtungen, die zur Aufklärung beitra­gen können, der Polizei.

Was können Sie tun, wenn ...

... Menschen verletzt worden sind?

  • Wählen Sie den Notruf 112, wenn noch keine Einsatzkräfte vor Ort sind.
  • Retten Sie Personen aus der unmittelbaren Gefahrenzone, sofern dies ohne Gefahr für Sie selbst möglich ist.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick und leisten Sie Erste Hilfe.
  • Machen Sie Einsatzkräfte auf Verletzte aufmerksam.

... eine Explosion ein Gebäude zerstört?

Es handelt sich um eine Gefahrenzone! Verlassen Sie die Gefahrenzone sofort und unter­stützen Sie wenn möglich Andere dabei.

  • Verlassen Sie das Gebäude auf dem schnellstmöglichen Weg. Benutzen Sie bei einem mehrstöckigen Gebäude die Treppen, nicht den Aufzug. Helfen Sie Anderen beim Verlas­sen des Gebäudes, ohne sich dabei selbst zu gefährden.
  • Es besteht die Gefahr, dass noch weitere Bauteile einstürzen. Halten Sie ausreichend Abstand zu dem beschädigten Gebäude, entfernen Sie sich vom Trümmerbereich und den Staubwolken (Faustformel für eine sichere Entfernung: ungefähr die Hälfte der ursprünglichen Haushöhe)
  • Achten Sie auf Anzeichen von zusätzlichen Gefahren, zum Beispiel auf (offene) elektrische Leitungen, vor allem im Zusammenhang mit geborstenen Wasserleitungen, auf den Geruch von ausströmendem Gas oder ein verdächtiges Zischen. Benutzen Sie keine Streich­hölzer oder Feuerzeuge – es könnten Gasleitungen zerstört sein. Brände können entstehen. Entfernen Sie sich unverzüglich!
  • Auch in den Randzonen eines eingestürzten Gebäu­des können sich hilflose oder bewusstlose Personen befinden.
  • Begehen Sie diese Bereiche vorsichtig und aufmerksam.
  • Machen Sie Helfer auf entdeckte Personen aufmerksam.
  • Nach einem Sprengstoffanschlag können weitere, noch nicht explodierte Spreng­vorrichtungen vorhanden sein. Berühren Sie keine Gegenstände, die Ihnen verdächtig vorkommen. Verlassen Sie umgehend den Bereich, in dem diese verdächtigen Gegen­stände liegen. Teilen Sie den Fundort den Einsatzkräften mit.

... Menschen verschüttet sind?

Für unter Trümmern verschüttete Menschen besteht akute Lebensgefahr, falls sie nicht frühzeitig geborgen werden. Wenn Sie am Ort des Geschehens und unverletzt sind, können Sie Verschütteten helfen. Denken Sie daran, dass die eigene Sicherheit immer Vorrang hat. Gehen Sie kein Risiko ein, welches Sie nicht einschätzen können.

  • Rufen Sie Hilfe herbei.
  • Bevor Sie eine Person bewegen, achten Sie darauf, dass keine Trümmerteile auf ihr liegen.
  • Ziehen Sie Verschüttete nie einfach zwischen Trümmern hervor, sie könnten eingeklemmt sein. Stahl, Rohre oder andere Gegenstände könnten den Körper durchdrungen haben. Entfernen Sie diese nicht! Bewegen Sie Verletzte möglichst schonend und nur, wenn unbedingt erforderlich.
  • Versorgen Sie Verletzungen soweit wie möglich.
  • Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Einsatzkräfte!

... es nach einer Explosion brennt?

  • Retten Sie Leben! Wählen Sie den Notruf 112.
  • Betreten Sie niemals verqualmte Räume – Brandgase sind tödlich!
  • Unternehmen Sie einen Löschversuch, falls das ohne Selbstgefährdung möglich ist!
  • Schalten Sie bei Gefahr durch elektrischen Strom diesen vor Löschbeginn im Gefahrenbereich ab!
  • Löschen Sie von unten nach oben und von der Seite zur Mitte hin!
  • Schließen Sie vorhandene Türen und Fenster zum Brandraum.
  • Benutzen Sie keine Aufzüge.

... Sie selbst Hilfe brauchen?

  • Machen Sie auf sich aufmerksam!
  • Sollten Sie durch Trümmer eingeschlossen sein, versuchen Sie durch Klopfzeichen oder Stimme auf sich aufmerksam zu machen.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Rettungskräfte.
  • Fragen Sie die Einsatzkräfte nach Betreuungsstellen. Melden Sie sich dort.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, verständigen Sie Ihre Angehörigen oder bitten Sie jeman­den, dies zu übernehmen. Halten Sie das Telefonat kurz.

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