Bundessicherungs­verfilmung

Mikrofilmrolle mit Aufnahmen rund um das Werk Ludwig van Beethovens

Schutz von schriftlichem Kulturgut

Ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist die Langzeitsicherung von historisch bedeutsamen Dokumenten auf Mikrofilm – die sogenannte Bundessicherungsverfilmung.

In deutschen Archiven werden tausende Regalmeter schriftliches Kulturgut bewahrt. Diese sogenannten Archivalien dokumentieren politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen unserer Geschichte. Sie sind Unikate. Das heißt, sie sind als Originale nur einmal vorhanden. Ein Verlust dieser Dokumente wäre ein unwiederbringlicher Schaden und würde eine erhebliche Dokumentationslücke hinterlassen – aus diesem Grund ist unser schriftliches Kulturgut besonders schutzbedürftig.

Sicherung durch Bund und Länder

Unter Federführung des BBK lässt der Bund von den Landesarchiven, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und dem Bundesarchiv seit 1961 Mikrofilmkopien der bedeutsamsten Archivalien anfertigen. Dahinter verbergen sich einzigartige Schriftstücke wie mittelalterliche Handschriften oder auch Verwaltungsdokumente, die auf besondere Weise historische Zusammenhänge dokumentieren. Auf dem langzeitstabilem Medium Mikrofilm werden sie in speziellen Behältern im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik, dem Barbarastollen, eingelagert. Die Anfertigung und Verwahrung dieser Sicherungskopien bedeutet nicht nur Informationen zu sichern, sondern auch das kulturelle Gedächtnis unserer Gesellschaft zu bewahren und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.

Details zur Bundessicherungsverfilmung

Wie werden die Materialien ausgewählt?

Archivarinnen und Archivare der Länder, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Bundesarchivs wählen die Dokumente für die Langzeitsicherung aus. Sie werden vor Ort digitalisiert. Die Materialien verlangen höchste Sorgfalt in der Behandlung, die durch einen Stab von 75 erfahrenen fest angestellten Mitarbeitenden gewährleistet wird.

Beispiele für bedeutsame Archivalien auf Mikrofilm

  • Entstehungsakte des Grundgesetzes der Bundesrepublik
  • Krönungsurkunde Ottos des Großen von 936
  • "Goldene Bulle" von 1356
  • Bannandrohungsbulle von Papst Leo X gegen Martin Luther von 1520
  • Vertagstext des Westfälischen Friedens nach dem Dreißigjährigen Krieg von 1648

Edelstahlbehälter mit Mikrofilmaufnahmen des Grundgesetzes Quelle: BBK
Einlagerung des Grundgesetzes auf Mikrofilm im Barbarastollen am 3. Oktober 2016

Warum sichern wir auf Mikrofilm?

Hochwertige Mikrofilme bewahren die auf ihnen fotografierten Informationen für mindestens 500 Jahre, sind mit bloßem Auge (technikunabhängig) jederzeit lesbar, verursachen in der Langezeitlagerung keine Folgekosten und sind sicher vor Angriffen aus dem Cyberraum. Die Filme werden in Spezialbehältern im zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, dem Barbarastollen, gelagert. Dadurch wird die angestrebte Verwendbarkeitsdauer der Mikrofilme von mindestens 500 Jahren sichergestellt.

Mikrofilmaufnahme eines Dokumentes Quelle: BBK

Digitalisierung der Bundessicherungsverfilmung

Durch das absehbare Auslaufen der analogen Mikrofilmtechnik in den nächsten Jahren werden zwischen 2019 und 2022 alle analogen Mikrofilmkameras gegen Digital-Scanner ausgetauscht. Mit Hilfe von sogenannten Mikrofilmbelichtern werden aus den digitalisierten Dokumenten wieder Mikrofilme erzeugt, was die Fortführung der bewährten kostengünstigen und massentauglichen Langezeitsicherung im Barbarastollen ermöglicht. Die Digitalisate dienen nicht nur der Erzeugung von Mikrofilmen, sie werden auch schon nach kurzer Zeit auf den Archivportalen der jeweiligen Länder im Internet veröffentlicht und sind bis auf wenige Ausnahmen allgemein zugänglich.

Einblick in die Bundessicherungsverfilmung

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Schwarz-Weiß Foto der Verfilmungsstelle von Hessen aus dem Jahr 1961. Zwei Frauen arbeiten im Archiv an Geräten Quelle: Hessisches Staatsarchiv
Blick in die Verfilmungsstelle in Wiesbaden / Jahr 1961

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Bilder einer Archiv-Mitarbeiterin, die einen Scanner bedient Quelle: Hessisches Hauptstaatsarchiv
Verfilmungsstelle des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden

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Edelstahlbehälter mit Mikrofilmaufnahmen des Grundgesetzes Quelle: BBK
Einlagerung des Grundgesetzes auf Mikrofilm im Barbarastollen am 3. Oktober 2016

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Das Bild zeigt eine Lupe, mit der farbige Mikrofilmaufnahmen fokussiert werden Quelle: BBK
Farbmikrofilm unter der Lupe

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Mikrofilmrolle mit Aufnahmen rund um das Werk Ludwig van Beethovens Quelle: BBK
Mikrofilmrolle mit Aufnahmen rund um das Werk Ludwig van Beethovens

Fakten zur Bundessicherungsverfilmung

14

Im Auftrag des Bundes werden in Deutschland in 14 Verfilmungsstellen Archivalien auf Mikrofilm gesichert

75

75 Mitarbeitende arbeiten bundesweit bei den Landesarchiven, beim Bundesarchiv und beim Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz für die Bundessicherungsverfilmung