Kennzeichnung von Kulturgut

Blau-weißes Schild (sogenanntes Blue Shield) angebracht an einer Mauer

Das Schutzzeichen der Haager Konvention

Wird ein Kulturgut durch ein Bundesland als national bedeutsam eingestuft, kann es mit dem internationalen Schutzzeichen der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten gekennzeichnet werden. Das sogenannte „Blue Shield“ symbolisiert die völkerrechtliche Verpflichtung das Kulturgut zu respektieren und zu schützen. Gekennzeichnet werden können sogenannte unbewegliche Kulturgüter wie historische Bauten, Kirchen aber auch Museen, Archive und Bibliotheken, die der Ausstellung und Verwahrung von Kulturgut dienen.

Darstellung des internationalen Schutzzeichens der Haager Konvention "Blue Shield". Links die einfache Darstellung des Blue Shield; rechts die dreifache Anordnung als Symbol für den Sonderschutz Quelle: UNESCO

Zweck der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung dient primär der schnellen Identifizierung durch Militärkräfte in einem bewaffneten Konflikt. Militärkräften bzw. Konfliktparteien ist es durch die Haager Konvention verboten, jenes gekennzeichnete Kulturgut anzugreifen, zu beschädigen oder zu entwenden. Doch nicht nur in bewaffneten Konflikten dient die Kennzeichnung einer schnellen Identifizierung. Getreu dem Motto „Man kann nur schützen, was man kennt“ kann die Gefahrenabwehr beispielsweise auch bei Katastrophen wie Hochwasser oder Bränden anhand des Schutzzeichens den Vorrang beim Schutz von Objekten festlegen.

Ein besonderer Fall: Sonderschutz

Kulturgut, das sich im Sinne der Haager Konvention unter Sonderschutz befindet, kann mit dem dreifachen Kulturgutzeichen ausgezeichnet werden. Es signalisiert unbedingte Schutzwürdigkeit. Aus diesem Grund muss es sich in ausreichender Entfernung zu wichtigen militärischen Zielen oder großen Industriezentren befinden (Kapitel II Artikel 8, Haager Konvention).

Auszug aus der Haager Konvention - Artikel 8: Sonderschutz

1. Eine begrenzte Anzahl von Bergungsorten zur Sicherung beweglichen Kulturguts bei bewaffneten Konflikten, von Denkmalorten und anderen unbeweglichen Kulturgütern von sehr hoher Bedeutung kann unter Sonderschutz gestellt werden, vorausgesetzt,

  • Dass diese in ausreichender Entfernung von einem großen Industriezentrum oder einem wichtigen militärischen Ziel, das einen gefährdeten Punkt darstellt, befinden, wie zum Beispiel einen Flugplatz, ein Rundfunksender, ein für die Landesverteidigung arbeitender Betrieb, ein verhältnismäßig bedeutender Hafen oder Bahnhof oder ein Hauptverkehrsweg,
  • Dass sie nicht zu militärischen Zwecken benutzt werden

    Zum internationalen Register von Kulturgut unter Sonderschutz

Nur ein Ort in Deutschland genießt Sonderschutz

Der einzige Ort in Deutschland, der unter Sonderschutz steht, ist der Zentrale Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland – der Barbarastollen. Es handelt sich hierbei um einen Gebirgsstollen im Breisgau. Aufgrund seiner besonderen geologischen Beschaffenheit bietet er optimalen Schutz für Mikrofilme bedeutender historischer Dokumente aus deutschen Archiven. Als eine Art „nationales Gedächtnis“ ist der Barbarastollen mit dem dreifachen Schutzkennzeichen versehen. Bereits 1978 wurde der Barbarastollen in das internationale Register der Objekte unter Sonderschutz bei der UNESCO eingetragen.

Eingang des Barbarastollens mit der dreifach Kennzeichnung der Haager Konvention Quelle: BBK
Eingang des Barbarastollens