Identifizierung von Kulturgut

Man kann nur schützen, was man kennt

Bedeutsames Kulturgut zu schützen und zu respektieren ist das Kernelement der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Um dies zu gewährleisten müssen die Unterzeichnerstaaten ihr Kulturgut systematisch erfassen können.
Getreu dem Motto „man kann nur schützen, was man kennt“, muss Kulturgut im Sinne der Haager Konvention identifiziert werden – und das bereits in Friedenszeiten. Auf diese Weise können Kulturgüter im Vorfeld in Zivil- und Katastrophenschutzmaßnahmen mitgedacht und geschützt werden.
Die Identifizierung von Kulturgütern ist die Voraussetzung einer Kennzeichnung mit dem blau-weißen Kulturgutschutzzeichen, dem sogenannten „Blue Shield“.
Ziel des BBK ist es, die bisherigen Maßnahmen zur Identifizierung von unbeweglichem Kulturgut in Zukunft gemeinsam mit den Bundesländern zu aktualisieren und zu verbessern.

Kulturgut als Kritische Infrastruktur

Bedeutsame Kulturgüter und Kulturgut bewahrende Einrichtungen gelten als sogenannte Kritische Infrastruktur. Sie können eine identitätsstiftende Funktion besitzen, die im Falle einer Zerstörung eine starke Betroffenheit in der Bevölkerung auslösen kann – man spricht auch von einer „symbolischen Kritikalität“.

Definition: Was genau ist „Kulturgut“?

Um Kulturgüter zu identifizieren, braucht es zunächst eine Definition dessen, was überhaupt als Kulturgut im Sinne der Haager Konvention anzusehen ist. Unter Schutz steht bewegliches oder unbewegliches Gut, das für "das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist" (Artikel 1 der Haager Konvention). Dazu gehören:

  • Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler religiöser oder weltlicher Art
  • Archäologische Stätten
  • Gebäudegruppen, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind
  • Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände von künstlerischem, historischem oder archäologischem Interesse sowie wissenschaftliche Sammlungen und bedeutende Sammlungen von Büchern, Archivalien oder Reproduktionen
  • Baulichkeiten, die in der Hauptsache der Erhaltung oder Ausstellung des geschützten beweglichen Kulturgutes dienen (Museen, größere Bibliotheken, Archive, Bergungsorte)
  • Denkmalorte, also Orte die in beträchtlichem Umfang Kulturgut im obigen Sinne enthalten

Kriterium: Die Bedeutung für das kulturelle Erbe

Die Bezeichnung  „von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe“ ist als Einstufungskriterium zwar sehr allgemein gehalten, doch können untenstehende Einstufungskriterien eine sinnvolle Unterscheidung zur Umsetzung in der Praxis liefern. Demnach lässt sich solches Kulturgut folgendermaßen beschreiben: 

Mögliche Kriterien zur Identifizierung von Kulturgut

  • es zeigt Entwicklungen der Menschheit auf nationaler, regionaler und globaler Ebene in einem oder mehreren Zeitabschnitten
  • es ist ein Meisterwerk menschlicher Kreativität
  • es bezeugt auf  bedeutsame Weise eine kulturelle Tradition oder eine noch existierende oder bereits verschwundene Zivilisation
  • es belegt bedeutende wissenschaftliche und kulturelle Errungenschaften des Menschen in einem bestimmten Zeitraum
  • es hat eine große Bedeutung für die kulturelle Identität der betreffenden Gesellschaften