Haager Konvention

Titelbild der Publikation "Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten"

Kulturgutschutz im Völkerrecht

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Unter dem Eindruck der verheerenden Zerstörungen durch zwei Weltkriege wurde die Konvention unter dem Dach der UNESCO 1954 ins Leben gerufen. Ihr Bestreben ist es, Kulturgut vor Zerstörung, Plünderung oder Diebstahl während bewaffneter Konflikte zu schützen. Dieses Ziel besitzt eine dringliche Aktualität, denn nicht nur in vergangenen Kriegen sind zahlreiche Kulturgüter zerstört worden – auch heute noch sind in vielen Ländern Kulturgüter infolge bewaffneter Konflikte bedroht.

Bild eines orange farbenen Helms mit dem internationalen Kulturgutschutzzeichen (Blue Shield). Daneben befindet sich die Publikation "Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" Quelle: BBK

Symbolkraft von Kulturgut

In vielen Kriegen und bewaffneten Konflikten hat sich gezeigt, dass die Zerstörung von Kulturgut oftmals mutwillig oder aus strategischen Gründen im Sinne der psychologischen Kriegsführung geschieht. Kulturgut als solches trägt eine starke Symbolik in sich und kann für die Bevölkerung eine identitätsstiftende Funktion haben. Die sogenannte „symbolische Kritikalität“ rechtfertigt die Einordnung von besonders bedeutsamem Kulturgut als Kritische Infrastruktur. Sie gehören zur Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft.

in der Überzeugung, dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen Menschheit bedeutet

Auszug aus der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954

Weltweite Übereinkunft

Neben der Bundesrepublik Deutschland ist die Haager Konvention inzwischen von mehr als 130 Staaten weltweit ratifiziert worden. Sie verpflichten sich damit zur “Sicherung und Respektierung” von “beweglichem oder unbeweglichem Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist”. Gegenstand der Konvention ist es auch, schon zu Friedenszeiten bedeutsame Kulturgüter gegen absehbare Folgen eines bewaffneten Konflikts abzusichern. Ergänzt wurde die Konvention durch zwei Zusatzprotokolle von 1954 und 1999. Das Erste Protokoll regelt die Ausfuhrbestimmungen von Kulturgut während eines bewaffneten Konflikts bzw. die Rückgabe von widerrechtlich ausgeführtem Kulturgut. Das Zweite Protokoll von 1999 führt unter anderem die neue Schutzkategorie des „verstärkten Schutzes“ ein und erweitert die Regelungen auch auf nicht-internationale Konflikte (z.B. Bürgerkriege).

In Deutschland gesetzlich im Zivilschutz verankert

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Haager Konvention im Jahre 1967 ratifiziert. Der Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten in Deutschland ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) verankert. In Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die Durchführung der Maßnahmen nach der Haager Konvention zuständig.

Maßnahmen des BBK im Kulturgutschutz

  • die Verbreitung des Wortlautes der Haager Konvention
  • die Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) von national bedeutsamem Archiv- und Bibliotheksgut
  • die Beratung der Bundesländer bei der Identifizierung und Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut nach Haager Konvention
  • die Erarbeitung von Konzepten zum Schutz von Kulturgut in Abstimmung mit den obersten Fachressorts, dem Auswärtigen Amt sowie der internationalen Vertretung bei der UNESCO

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