Schutzbauwerke

Das Bild zeigt ein Schutzbauwerk mit Verteidigungsaufbauten

Zu Schutzbauwerken zählen öffentliche Schutzräume, wie Hoch- und Tiefbunker, aber auch sogenannte Mehrzweckanlagen. Zuständig für die öffentlichen Schutzräume ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Was sind öffentliche Schutzräume?

Hoch- und Tiefbunker

Schutzbauwerke wurden als Luftschutzanlagen in Form von Hoch- und Tiefbunkern während des Zweiten Weltkriegs und bis in die 1980er Jahre errichtet, um die Bevölkerung vor möglichen Kriegseinwirkungen zu schützen.

Insgesamt gab es in den alten Bundesländern rund 2000 öffentliche Schutzraumanlagen. Für diese gilt bis zur endgültigen Rückabwicklung gemäß Paragraph 7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (kurz: ZSKG) ein grundsätzliches bauliches Veränderungsverbot.

Mehrzweckanlagen

Öffentliche Schutzräume wurden in der Bundesrepublik Deutschland seit Mitte der 1960er Jahre vor allem in Ballungszentren errichtet oder wiederhergerichtet, um Personen im öffentlichen Bereich Schutz zu bieten. Die Schutzraumanlagen waren im Belegungsfall grundsätzlich jedermann bis zur Erreichung der vorgegebenen Personenzahl zugänglich.

Die Schutzräume wurden größtenteils als Mehrzweckanlagen wie zum Beispiel Tiefgaragen oder Bahnhöfe errichtet.

Der Bund hält zumeist kein Eigentum an öffentlichen Schutzräumen, sondern hat ein vertragliches, mit einer Grundbucheintragung gesichertes Nutzungsrecht im Rahmen der Zweckbestimmung. Tatsächlich befindet sich die Mehrzahl aller Schutzräume in Privateigentum sowie im Eigentum von Städten und Gemeinden.

Fragen zu öffentlichen Schutzräumen

Wie viele öffentliche Schutzräume gibt es in Deutschland?

Aktuell sind in Deutschland noch 579 öffentliche Schutzräume mit insgesamt 477.593 Schutzplätzen Zivilschutzzwecken gewidmet. Diese sind jedoch akut nur sehr begrenzt nutzbar.

Hintergrund ist die im Zuge der Friedensdividende im Jahr 2007 getroffene Entscheidung des Bundes im Einvernehmen mit den Ländern, das Schutzbaukonzept aufzugeben, die funktionale Erhaltung der öffentlichen Schutzräume einzustellen und diese sukzessive aus der Zivilschutzbindung zu entlassen.

Wer verfügt über öffentliche Schutzräume?

Der Bund hält zumeist kein Eigentum an öffentlichen Schutzräumen, sondern hat ein vertragliches, mit einer Grundbucheintragung gesichertes Nutzungsrecht im Rahmen der Zivilschutzbindung. Die Mehrzahl der Schutzräume befindet sich in Privateigentum sowie im Eigentum von Städten und Gemeinden.

Welche Auswirkungen hat der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine auf die öffentlichen Schutzräume?

Mit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat das Bundesministerium des Innern (kurz: BMI) und für Heimat im März 2022 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (kurz: BImA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) beauftragt, eine Bestandsaufnahme aller noch öffentlich gewidmeten Schutzräume durchzuführen.

Gegenstand einer Untersuchung waren insbesondere die Fragen, ob, in welcher Zeit und mit welchem Aufwand die noch öffentlich gewidmeten Schutzräume wieder funktionstüchtig gemacht werden können. Die hierzu durchgeführte dreistufige Bestandsaufnahme wurde planmäßig Ende Mai 2023 abgeschlossen. Die BImA hat dem BMI im Mai 2023 einen ausführlichen Bericht vorgelegt.

Sind die öffentlichen Schutzräume aktuell nutzbar?

Die noch vorhandenen öffentlichen Schutzräume sind akut nur sehr begrenzt nutzbar. Kernaussage des von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (kurz: BImA) erstellten Berichts ist, dass eine Reaktivierung der wenigen und im Bundesgebiet sehr ungleich verteilten noch öffentlich gewidmeten Schutzräume grundsätzlich möglich ist. Zeit- und Kostenaufwand der Reaktivierung hängen ab von dem Schutzniveau, das die Schutzräume bieten sollen. Darüber hinaus hat die BImA weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die auf eine Erhöhung der Schutzkapazitäten abzielen.

Wie geht es mit den öffentlichen Schutzräumen weiter?

Die Auswertung des Berichts erfolgt derzeit unter anderem mit Blick auf Empfehlungen für künftige baulich-technische Schutzvorkehrungen. Die Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme und die Empfehlungen werden dann Grundlage weitergehender Entscheidungen sein.

Wer ist für öffentiche Schutzräume zuständig?

Am 1. September 2020 wechselte die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung und Abwicklung der öffentlichen Schutzräume an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (kurz: BImA).

Die zuständige Stelle für die Bewirtschaftung und Abwicklung der öffentlichen Schutzräume hat ihren Sitz in Bielefeld.

Fragen zu öffentlichen Schutzräumen in Deutschland beantwortet die
Bürger-Hotline der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Mo. bis Fr. von 8 bis 16 Uhr

+49 228 37787 400

📧 Zivilschutz@bundesimmobilien.de

Die Historie von öffentlichen Schutzräumen

Änderung des Schutzkonzepts

Mit dem Ende des Kalten Krieges änderte sich die Sicherheitslage. Dies führte zur Entwicklung von neuen und für die Gefahrenlage zutreffenderen Bedrohungsszenarien.

Experten gehen heute von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit aus, daher können Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten. Aus diesem Grunde beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept aufzugeben und die Schutzräume aus der Zivilschutzbindung zu entlassen.

Die aktuelle Bedrohungslage ist vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine jedoch neu zu bewerten. Hierzu bedarf es einer aktuellen Bedrohungs- und Risikoanalyse. Erst auf Grundlage einer solchen Analyse kann über das weitere Vorgehen im Bereich des Zivilschutzes entschieden werden.

Schutzbauwerke im Wandel der Zeit

Die ersten Schutzbauwerke wurden in Deutschland als Luftschutzanlagen in Form von Hoch- und Tiefbunkern während des Zweiten Weltkriegs errichtet, um die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Nach dem Krieg wurden einige Bunkeranlagen gesprengt oder geschleift, andere dienten jahrelang noch als Wohnraum.

Nach den Terroranschlägen in den USA im September 2001 und dem Elbehochwasser in 2002 wurde der Zivilschutz im Rahmen einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ auf moderne Bedrohungsszenarien ausgerichtet. Die Gefährdungslage durch Naturkatastrophen, Klimawandel und Terrorismus erforderte ein Umdenken auch im Bereich Baulicher Bevölkerungsschutz. Die Bundesregierung entschied daher in 2007 im Einvernehmen mit den Ländern, den öffentlichen Schutzraumbau aufzugeben und die Rückabwicklung der Anlagen vorzunehmen.

Die Rückabwicklung der öffentlichen Schutzräume wurde mit Erlass vom 17. März 2022 durch das Bundesinnenministerium (kurz: BMI) gestoppt. Die zu diesem Datum noch nicht rückabgewickelten öffentlichen Schutzräume sind zurzeit Gegenstand einer Bestandsaufnahme mit dem Ziel, den derzeitigen Zustand der Anlagen festzustellen, um daraus eine aktuelle Eignung als Schutzraum bewerten zu können.

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