Im Jahr 2011 haben sich der Bund und die Länder auf eine einheitliche Einteilung der Kritischen Infrastrukturen (kurz: KRITIS) in 9 Sektoren verständigt. Die Einteilung stellt eine gemeinsame Grundlage von Staat und Wirtschaft beim Schutz Kritischer Infrastrukturen dar.

Sektoren und Branchen KRITIS

Auf Bundesebene wurden die 9 KRITIS-Sektoren in verschiedene Branchen unterteilt. Im Zuge der Novellierung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI-Gesetz) im Jahr 2021 kam mit der „Siedlungsabfallentsorgung“ ein neuer Sektor hinzu, dessen ebenenübergreifende Abstimmung noch aussteht. Die Einteilung der Kritischen Infrastrukturen in die einzelnen Sektoren und Branchen unterliegt einem stetigen Evaluierungsprozess, der die Entwicklungen des politischen Diskurses widerspiegelt.

Innerhalb der Sektoren und Branchen erbringen die Infrastrukturbetreiber zur Versorgung der Allgemeinheit sogenannte kritische Dienstleistungen. Der Ausfall einer solchen kritischen Dienstleistung würde zu erheblichen Versorgungsengpässen, zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder zu vergleichbaren Folgen führen. Es ist Aufgabe der Betreiber Kritischer Infrastrukturen ─ seien es Unternehmen oder Behörden ─ für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb ihrer Anlagen und Einrichtungen zu sorgen.

KRITISCHE INFRASTRUKTUREN Energie 1,2 Ernährung 1,2 Finanz- & Versicherungs-wesen 1,2 Gesundheit 1,2 @ Informations-technik & Tele-kommunikation 1,2 Siedlungsabfall-entsorgung 1 Medien &Kultur 2 Staat &Verwaltung 2 Transport &Verkehr 1,2 Wasser 1,2 1 gemäß BSIG 2 gemäß Bund-Länder-AG