Die Sicherstellung der Versorgung und des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit Trinkwasser, Abwasser, und Löschwasser im Verteidigungsfall erfolgt auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes (kurz: WasSiG).

Aufgaben der Trinkwassernotversorgung

Aufgabe der Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall.

Die vorgesehene Wassermenge pro Person und Tag beträgt dabei 15 Liter. Darüber hinaus muss Trinkwasser für Krankenhäuser und andere vergleichbare Einrichtungen, Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe, eine Löschwasserversorgung sowie auch Wasser für Nutztiere bereitgestellt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen Trinkwassernotversorgung

Die Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes erfolgt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Über jeweils definierte Strukturen in den einzelnen Bundesländern werden die Zuständigkeiten bis zu den Kommunen delegiert.

Richtwerte für die Wasserqualität im Zivilschutzfall

Im Zivilschutzfall greifen – abweichend von der Trinkwasserverordnung – die Vorschriften des Wassersicherstellungsgesetzes mit teilweise herabgesetzten Qualitätsanforderungen. Mit den sogenannten „Qualitätsstandards für die Anlagen der Trinkwassernotversorgung“ hat der Bund Richtwerte für die Wasserqualität festgelegt, die für eine Versorgungdauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt sind.

Einsatz von Trinkwassernotversorgungs-Anlagen auch außerhalb des Zivilschutzfalles möglich

Die Anlagen der Trinkwassernotversorgung, wie zum Beispiel mobile Trinkwasserkomponenten oder die Bundesnotbrunnen können grundsätzlich auch außerhalb des Zivilschutzfalles eingesetzt werden. Die dabei zu beachtende Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) erfordert die Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes, ob und mit welchen Auflagen Wasser aus Notbrunnen oder anderen Quellen über welchen Zeitraum verwendet werden darf.

5.200

Circa 5.200 Trinkwasser­notbrunnen und -quellen können zur Trinkwasser­notversorgung eingesetzt werden.

130

130 Verbundleitungen verbinden mehrere Wasser­versorgungs­­unternehmen miteinander.

Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes

Die Maßnahmen der Wassersicherstellung verhelfen auch in Bezug auf neue Bedrohungslagen gemäß der Konzeption Zivile Verteidigung zu mehr Versorgungssicherheit. Neue Bedrohungslagen sind etwa hybride (ungeklärte) Bedrohungen, Cyberangriffe oder terroristische Anschläge.

Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Mit der Neuausrichtung der Wassersicherstellung wird der Schwerpunkt auf die Härtung der Infrastruktur gelegt und um mobile Maßnahmen ergänzt. Dieses erweiterte Instrumentarium entspricht den Vorgaben des Wassersicherstellungsgesetzes und ermöglicht eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung.

Die verschiedenen Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung umfassen:

  • Die Härtung von Anlagen und Einrichtungen, zum Beispiel durch den Ausbau von Notstromversorgung, Verbundleitungen oder Redundanzpumpen.
  • Die Stärkung der mobilen Versorgung, zum Beispiel durch den Ausbau von Trinkwassertransportkapazitäten und eine Ergänzung von mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
  • Die Sanierung und den punktuellen Ausbau von Trinkwassernotbrunnen.
  • Die Modernisierung der Vorgaben zur Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes
  • Die Eigenvorsorge der Bevölkerung

Als ein Baustein der Neuausrichtung des BBK wurde das modular aufgebaute, erweiterte Instrumentarium durch ein Rahmenkonzept auf den Weg gebracht.

Fachinformationen zur Trinkwassernotversorgung

Trinkwassernotbrunnen

Bisher hat der Bund unter anderem über 5.200 Trinkwassernotbrunnen und -quellen geschaffen, die bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung zur Notversorgung eingesetzt werden können. Es handelt sich hierbei um leitungsnetzunabhängige Anlagen, die sich in der Regel unmittelbar in Wohngebieten von Großstädten und Ballungsräumen befinden.

Die Lage der Notbrunnen wurde so gewählt, dass sie jederzeit leicht zugänglich sind und die Wege für die Bevölkerung nicht unzumutbar lang werden.

Instandhaltung der Trinkwassernotbrunnen

Sowohl die Leistung der Notbrunnen als auch die Wasserqualität sind geregelt und werden, ebenso wie die Betriebsfähigkeit der Anlagen, in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Die Ausführungen der Bau- und Instandhaltungsarbeiten an den Notbrunnen geschieht in der Regel durch Einsatzorganisationen, Wasserversorgungsunternehmen oder von den Kommunen beauftragte Fachbetriebe.

Auf dem Bild sieht man einen Trinkwassernotbrunnen in einer Grünanlage. Der Brunnen hat zwei Deckel, die offen stehen. In den Brunnen führt eine Leiter. Im Hintergrund sieht man parkende Autos. Quelle: Reichelt, BUKEA
Beispiel eines Trinkwassernotbrunnens in Hamburg

Notbrunnen im Einsatzfall

Im Einsatzfall ist vorgesehen, dass die Abgabe des Wassers an die Bevölkerung über Zapfstellen in mitgeführte Behältnisse erfolgt. Dabei werden dem Wasser Desinfektionstabletten zugegeben, um möglichen mikrobiologischen Belastungen entgegenzuwirken.

Zapfstelle an einem Brunnen Quelle: Peter Fischer
Zapfstelle an einem Brunnen

Die Ausbildung von Fachpersonal in Ländern und Kommunen zu Planung, Bau und Betrieb von Notbrunnen geschieht seitens des Bundes durch Seminare an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (kurz: BABZ), unter anderem in Seminar 04130 zur Umsetzung der Wasssersicherstellung.

Einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung auf reale Einsatzbedingungen liefern Übungen zur Trinkwassernotversorgung, welche in Großstädten bereits wiederholt stattgefunden haben.

Bürgerinnen und Bürger müssen eigenständig vorsorgen

Die Trinkwassernotversorgung und eine möglichst widerstandsfähige öffentliche Wasserversorgung sind zuvorderst staatliche Aufgaben. Dennoch trägt auch die Eigenvorsorge der Bürger zu einer gesicherten Grundversorgung bei.

Im Zuge von Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sollte daher in jedem Haushalt ein stets verfügbarer Wasservorrat angelegt werden.

Kontakt Referat N.II.4

📧 NII4@bbk.bund.de

Referat N.II.4 - Mindeststandards