KRITIS-Sektor: Siedlungsabfall­entsorgung

Eine funktionierende Siedlungsabfallentsorgung schützt Umwelt und Gesundheit - und ist als Kritische Infrastruktur für das öffentliche Leben unerlässlich.

Erfahren Sie mehr über Aufgaben, Herausforderungen und rechtliche Grundlagen dieses wichtigen Sektors.

Eine verlässliche und leistungsfähige Abfallentsorgung ist für unsere Gesellschaft essentiell. Störungen in der Abfallentsorgung können sich unmittelbar auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens auswirken.

Von der Sammlung bis zur Beseitigung

Zu den Siedlungsabfällen zählen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (kurz: KrWG) Abfälle aus privaten Haushalten, einschließlich Sperrmüll, Bioabfällen, Altbatterien sowie Glas- und Papier.

Des Weiteren fallen auch vergleichbare Abfälle aus Gewerbe oder sonstigen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Verwaltungen und Schulen unter Siedlungsabfälle.

Die Siedlungsabfallentsorgung umfasst den gesamten Bereich von der Abfallsammlung, über die Abfallverwertung bis hin zur Abfallbeseitigung.

Siedlungsabfallentsorgung als Kritische Infrastruktur

Der Sektor Siedlungsfallentsorgung setzt sich aus einer Vielzahl kleiner und großer Unternehmen sowie kommunalen Betrieben zusammen.

Er wurde im Mai 2021 mit der Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes als neuer Sektor der Kritischen Infrastrukturen (kurz: KRITIS) in das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI-Gesetz) aufgenommen.

Ob ein Unternehmen gemäß BSI-Gesetz als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur gilt, ist grundsätzlich in der Verodordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz geregelt (kurz: BSI-Kritisverordnung).

Mit der vierten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung am 6. Dezember 2023 erfolgte die Ergänzung um die Anlagenkategorien und Schwellenwerte des Sektors Siedlungsabfallentsorgung.

Ziel der Aufnahme des Sektors Siedlungsfallentsorgung ist eine Stärkung der Resilienz und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Siedlungsabfallentsorgung bei eintretenden Störungen.

Sektor Siedlungsabfallentsorgung: Gesetze und Verordnungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt das Abfallrecht auf Bundesebene. Es setzt die sogenannte Abfallrahmenrichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates von 2008 in nationales Recht um.

Das Gesetz regelt unter anderem Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, nennt Ziele zum Recycling von Siedlungsabfällen und den Anteil an Siedlungsabfällen, der auf Deponien abgelagert werden darf.Ergänzt wird es durch die Abfallgesetze der Länder.

Siedlungsabfall ist außerdem Gegenstand einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen.

Diese lassen sich in allgemeine Vorschriften, wie das bereits genannte Kreislaufwirtschaftsgesetz, abfallbezogene Vorschriften wie das Verpackungsgesetz (kurz: VerpackG) oder beispielsweise die Bioabfallverordnung (kurz: BioAbfV), Vorschriften zur Abfallbehandlung sowie Vorschriften zur Abfallverbringung unterteilen.

Gefahren für die Siedlungsabfallentsorgung

Der Bereich der Abfallsammlung ist sehr personalintensiv. Größere Personalausfälle wirken sich hier direkt auf die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung aus. Zu nennen ist hier besonders die Gruppe der Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen.

In den Bereichen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung können sich technische Störungen in Recyclinganlagen oder Müllverbrennungsanlagen negativ auf die Funktionsfähigkeit der Siedlungsabfallentsorgung auswirken.

Wechselwirkungen mit anderen Sektoren

Zwischen dem Sektor Siedlungsabfallentsorgung und den weiteren Sektoren Kritischer Infrastrukturen bestehen teilweise große Abhängigkeiten.

So ist der Sektor insbesondere auf Dienstleistungen der Sektoren Energie, IKT und Transport und Verkehr (insbesondere auf der Straße) zentral angewiesen.

Umgekehrt kann sich ein Ausfall der kritischen Dienstleistung Entsorgung von Siedlungsabfällen insbesondere auf die Sektoren Gesundheit, Wasser und Transport und Verkehr negativ auswirken und aufgrund der energetischen Verwertung von Abfällen auch die Energieversorgung mit Strom, Prozessdampf und Fernwärme negativ beeinflussen.

Ergänzende Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI)