Gefahren für Informationstechnologie
Cybergefahr als neues Krisenszenario
Neben Ursachen menschlichen oder rein technischen Versagens ist die Gefahr hinzugekommen, dass Systeme der Informationstechnik und Telekommunikation (kurz: IKT) durch gezielte Cyberangriffe gestört werden können. Solche Terror- oder Sabotageangriffen können auch von staatlichen Akteuren ausgehen.
Als Reaktion des Staates auf solche und andere Gefahren im Zusammenhang mit Informationstechnik und Telekommunikation wurden Mindeststandards für die Informationssicherheit Kritischer Infrastrukturen in verschiedenen Gesetzen festgelegt.
In der Anwendung dieser Gesetze ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) in die Eignungsfeststellung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards sowie in die Analyse potenzieller Auswirkungen von Cybergefahren auf Kritische Infrastrukturen eingebunden.
Darüber hinaus tauscht sich das BBK mit den Betreibern Kritischer Infrastrukturen über verschiedene Plattformen aus, beispielweise über die Unabhängige Partnerschaft KRITIS (kurz: UP-KRITIS).
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Ausfall der Stromversorgung – eine Achillesferse
Die Stromversorgung ist die Achillesferse des gesamten IKT-Sektors. Fällt sie aus, können Teile der Kommunikationsnetze nur noch für kurze Zeit betrieben werden, was weitereichende Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft haben kann.
So werden beispielsweise Logistikketten unterbrochen, Warenlieferungen sind nicht mehr möglich. Genauso betroffen wäre die Fernwartung oder -steuerung von Anlagen. Gravierend ist außerdem, dass bei einem Stromausfall die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen Akteuren im Krisenfalle stark erschwert würden und auch die Notrufnummern nicht mehr erreichbar wären.