KRITIS-Sektor: Ernährung

Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge.

Ernährung ─ eine Kritische Infrastruktur

Nahrung ist Grundlage unseres Lebens ─ sowohl für die individuelle Existenz als auch den Erhalt der Gesellschaft. Bislang war die Bundesrepublik Deutschland noch nicht von längeren Versorgungskrisen betroffen. Dennoch sollte ein Bewusstsein darüber geschaffen werden, dass Störungen oder gar ein Einbruch des Versorgungssektors massive Auswirkungen auf die Bevölkerung haben könnten. Dies insbesondere, da die Menschen inzwischen ein hohes und stetiges Versorgungsniveau voraussetzen. Krisen in der Lebensmittelversorgung, aber auch Verunreinigungen einzelner Lebensmittel, können daher nicht nur zu Gesundheitsschäden und finanziellen Einbußen führen, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die politische Handlungsfähigkeit erschüttern. Der Sektor Ernährung wird aus diesen Gründen zu den schutzwürdigen Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gezählt. 

Branchen und kritische Dienstleistungen des Sektors

Die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung erfolgt in Deutschland zwar durch die Privatwirtschaft, die öffentliche Hand spielt jedoch bei der Sicherung der Lebensmittelqualität als Aufsichtsbehörde und bei der Lebensmittelversorgung in Krisenfällen eine zentrale Rolle. Um solche Krisenfälle möglichst schnell, effektiv und konfliktfrei zu bewältigen, aber auch einer etwaigen öffentlichen Verunsicherung entgegenzutreten, bedarf es geeigneter Instrumente und Strukturen im Rahmen eines staatlichen Krisenmanagements.

Gliederung des Sektors Ernährung

Branche

Kritische Dienstleistungen

Ernährungs­wirtschaftVersorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung)Lebens­mittel­produktion
Lebens­mittel­verarbeitung
Lebens­mittel­handelLebens­mittel­handel

Wechselseitige Abhängigkeiten mit anderen Sektoren

Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelhandel befinden sich in großer Abhängigkeit von funktionierenden Logistikketten. Zwischen dem Ernährungssektor und anderen Sektoren Kritischer Infrastrukturen bestehen dabei große wechselseitige Abhängigkeiten (Interdependenzen). Als Beispiele wären hier die Sektoren Energie, Wasser, Transport und Verkehr, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Finanz- und Versicherungswesen zu nennen.

Zudem ist der Ernährungssektor nicht nur mit anderen KRITIS-Sektoren, Branchen und Einrichtungen verflochten, sondern es bestehen darüber hinaus auch starke Abhängigkeiten innerhalb des Sektors. Daher umfasst der Schutz der Kritischen Infrastruktur im Sektor Ernährung nicht nur die Aufrechterhaltung der Versorgung selbst, sondern auch die Aufrechterhaltung der Dienstleistungsfunktionen, die für die Lebensmittelversorgung unabdingbar sind.

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Lebensmittelproduktion

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Lebensmittelhandel

Eigenvorsorge der Bevölkerung

Ein wichtiger Baustein zur Krisenbewältigung im Sektor Ernährung ist die Eigenvorsorge der Bevölkerung. Sie unterstützt die staatlichen Maßnahmen zur Versorgung der Menschen. Um das Bewusstsein der Bevölkerung für Selbstschutz in der Bevölkerung stärken, stellen staatliche Akteure Informationen und Aufklärungsmaterialien über das Thema Eigenvorsorge bereit.

Empfehlungen zu Dauer, Art und Bevorratung von Lebensmitteln sind zum Beispiel auf der Homepage zur Ernährungsvorsorge der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu finden.

Darüber hinaus hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit dem „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ wichtige Tipps herausgegeben, welche Lebensmittel in welcher Menge für ca. 10 Tage bevorratet werden sollten und was neben Lebensmitteln für Notsituationen noch vorgehalten werden sollte (z.B. Arzneimittel, Dokumente).

Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG)

Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) schafft für den Fall einer Versorgungskrise die erforderlichen Instrumente, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Aus juristischer Perspektive gehört die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu den hoheitlichen Aufgaben des Staates und basiert sowohl auf der allgemeinen Verteidigungsaufgabe als auch auf der Pflicht zur Daseinsvorsorge des Staates.

Nähere Informationen zum ESVG finden Sie hier:

Weiterbildung an der BABZ

Grundlagen der Ernährungsnotfallvorsorge werden in den verschiedenen Seminaren der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) vermittelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:

Ergänzende Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Ausgewählte Veröffentlichungen zum Sektor Ernährung