Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern

Das Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern (kurz: FäM) hat als Kernziel, modularisierte Fähigkeiten für den länderübergreifenden Einsatz zu beschreiben und damit insbesondere für Ressourcen außerhalb der Bundesbehörden, für die keine länderübergreifend einheitliche Struktur besteht, eine Vergleichbarkeit und Transparenz herzustellen.

Vision

Für eine schnelle und effiziente länderübergreifende Bereitstellung von Unterstützungskräften benötigen alle Beteiligten ein einheitliches Verständnis des Bedarfs sowie der angebotenen Leistung.

Dafür ist ein gemeinsames Verständnis der definierten Fähigkeiten wichtig. Das bedeutet, dass auch für weitere Szenarien Fähigkeiten definiert werden, so dass eine beispielhafte Zuordnung von Einheiten aus den Ländern zu den Fähigkeiten erfolgen kann.

Beschreibung

Das Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern (kurz: FäM) beschreibt modularisierte Fähigkeiten für den länderübergreifenden Einsatz.

Diese Fähigkeiten haben eine über Kennzahlen objektiv beschriebene Leistungsfähigkeit, die mindestens erreicht werden muss.

Die einzelnen Fähigkeiten sind darüber hinaus in der Lage, durch Kombination auch komplexere, sich ergänzende Fähigkeiten beispielsweise Löschwasserförderung und Brandbekämpfung) abzubilden.

Das FäM steht dabei nicht alleine, sondern ist Teil des Ressourcenmanagements. Daher erfolgt eine Anforderung auch über den allgemeinen Prozess der bundesweiten länderübergreifenden Hilfe. Spezialressourcen werden durch das Ressourcenregister abgebildet.

Da die Fähigkeitsmodule für einen länderübergreifenden Einsatz vorgesehen sind, gilt für jedes Fähigkeitsmodul, soweit in der jeweiligen Beschreibung nicht anders benannt, die im Kapitel „Autarkieanforderungen“ beschriebene Mindestanforderung.

Die Fähigkeitsmodule des FäM von Bund und Ländern sind unabhängig von den Regelungen des Katastrophenschutzverfahrens der EU mit den darin definierten EU-Modulen zu sehen, ähneln ihnen allerdings in der grundsätzlichen Idee.

Die bestehenden Kataloge der Bundesbehörden Technisches Hilfswerk, Bundespolizei und Bundeswehr, wie auch vorhandene oder zukünftig gebildete Register von Spezialressourcen bleiben vom FäM weiterhin unberührt. Die dort aufgeführten spezialisierten Fähigkeiten können beispielsweise im Rahmen der etablierten Amtshilfewege angefordert werden.

Eine Mitwirkung in der länderoffenen Arbeitsgruppe Fähigkeitsmanagement über den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katatstrophenschutz und zivile Verteidigung (kurz: AFKzV) ist jederzeit möglich.

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge können über die jeweiligen Länder- und Verbandsvertreter und Vertreterinnen in die länderoffene Arbeitsgruppe (kurz: loAG) eingebracht werden.

Weitere Fähigkeiten können der länderoffenen Arbeitsgruppe „Fähigkeitsmanagement“ vorgeschlagen werden und werden nach Beschluss in den Katalog aufgenommen. Grundsätzliche Änderungen und Ergänzungen des Konzepts werden durch die loAG dem AFKzV vorgelegt und dort beschlossen.

Anforderung von Fähigkeiten

Das Anfordern von Fähigkeiten erfolgt weiterhin mit Bezug zum „Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe (Stand 2014)“. Hierbei erfolgt die Anforderung bilateral zwischen den Innenbehörden der Länder oder multilateral unter Beteiligung des Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (kurz: GMLZ).

Als Hilfestellung dienen die im Konzept für länderübergreifende Hilfe definierten Formulare.

Historie

Auf Basis des bisherigen Fähigkeitsmanagements von Bund und Ländern und den damit gemachten Erfahrungen wurden im Rahmen mehrerer strukturierter Beratungssitzungen der Unterarbeitsgruppe Fähigkeitsmanagement der Arbeitsgemeinschaft Nationaler Waldbrandschutz des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katatstrophenschutz und zivile Verteidigung (kurz: AFKzV) Empfehlungen zur Weiterentwicklung abgegeben.

Dabei wurde sich auch dafür ausgesprochen, die bisherigen Kataloge der Bundesbehörden Technisches Hilfswerk, Bundespolizei und Bundeswehr, wie auch vorhandene oder zukünftig gebildete Register von Spezialressourcen nicht durch das FäM zu berühren. Mit Beschluss des 50. AFKzV am 16. März 2022 unter TOP 10 erging der Auftrag das FäM weiterzuentwickeln.

Dies erfolgt seit dem 29. September 2022 in einer eigenständigen länderoffenen Arbeitsgruppe „Fähigkeitsmanagement“.

Eine Mitwirkung ist daher jederzeit über den AFKzV möglich.

Das überarbeitete Rahmenkonzept Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern wurde zuletzt durch den 54. AFKzV und anschließend durch den 105. Arbeitskreis V der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder in ihrern Sitzungen zur Kenntnis genommen und zur Umsetzung empfohlen.

AG Fähigkeitsmanagement

📧 ag-faem@bbk.bund.de

Bei Fragen zum Fähigkeitsmanagement von Bund und Ländern wenden Sie sich an uns!

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