Bekanntmachungen
Antragstellung
Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer ersten Verfahrensstufe wird unter den eingegangenen Projektskizzen eine Auswahlentscheidung getroffen und die bestbewertete Projektskizze zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen.
In der zweiten Verfahrensstufe wird die ausgewählte Bewerberin beziehungsweise der ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vollantrag) einzureichen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Der Vollantrag besteht aus zwei Teilen, dem fachlichen Teil und dem administrativen Teil.
Bitte orientieren Sie sich für den fachlichen Teil an dem Teil B zur Vorlage der Projektskizze. Die dort genannte Seitenbegrenzung von maximal zehn Seiten für die Vorhabenbeschreibung ist aufgehoben. Für den administrativen Teil des Vollantrags sind die unten stehendenFormulare zu nutzen.
Aktive Bekanntmachungen
Derzeit ist eine Bekanntmachung aktiv.
Rückfragen
Bei Fragen bezüglich der geförderten Forschungsprojekte melden Sie sich gerne bei uns unter:
Formulare
Weiterführende Informationen
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Forschungsförderung
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Abgeschlossene Förderprojekte
Forschungsförderung