Bekanntmachungen

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die zurzeit aktiven Bekanntmachungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK).

Antragstellung

Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer ersten Verfahrensstufe wird unter den eingegangenen Projektskizzen eine Auswahlentscheidung getroffen und die bestbewertete Projektskizze zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen.

In der zweiten Verfahrensstufe wird die ausgewählte Bewerberin beziehungsweise der ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vollantrag) einzureichen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Der Vollantrag besteht aus zwei Teilen, dem fachlichen Teil und dem administrativen Teil.

Bitte orientieren Sie sich für den fachlichen Teil an dem Teil B zur Vorlage der Projektskizze. Die dort genannte Seitenbegrenzung von maximal zehn Seiten für die Vorhabenbeschreibung ist aufgehoben. Für den administrativen Teil des Vollantrags sind die unten stehendenFormulare zu nutzen.

Aktive Bekanntmachungen

Derzeit ist eine Bekanntmachung aktiv.

Rückfragen

Bei Fragen bezüglich der geförderten Forschungsprojekte melden Sie sich gerne bei uns unter:

Forschung

📧 forschung@bbk.bund.de

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Referat G.6 - Forschungskoordinierung
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Formulare

Weiterführende Informationen