Unsere Themen und unser Bildungsauftrag

BABZ-Globus

Grundlagen der Aus- und Fortbildung, Qualitätsmanagement

 

Nachhaltige strukturelle Entwicklung, Evaluation, Qualitätsmanagement und externe Revision – all diese Dimensionen konstituieren das Grundgerüst moderner Bildungseinrichtungen wie der des BABZ. Das Referat IV.1 nimmt sich dieser Aufgaben an und ist gleichzeitig das Bindeglied zum festen Dozierendenstamm der BABZ sowie zu den Gastdozierenden. Diese kommen sowohl aus der Wirtschaft, den Streitkräften, aus Systemen kollektiver Sicherheit sowie aus dem zivilen Krisenmanagement.

Ein weiterer Schwerpunkt des Referats: das Thema Digitalisierung im Bevölkerungs- und Zivilschutz selbst sowie in der Lehre. Darüber hinaus obliegt dem Referat die Pflege und der Aufbau von Kooperationen zu Bildungsinstitutionen, Universitäten und Forschungsinstituten (siehe auch Kooperationen).

Das Pädagogische Konzept der BABZ sowie die „Bildungsstrategie 2025“, für die sich das Referat ebenfalls verantwortlich zeichnet, entstehen in Konsultation mit den entsprechenden Stakeholdern und berücksichtigen Best Practices der vor Ort tätigen Akteure. Durch den Kontakt zu einer Vielzahl beteiligter Akteure stellt die BABZ – und hier federführend das Referat IV.1 – das zentrale nationale Kompetenzzentrum der Bildung und Ausbildung im Bevölkerungs- und Zivilschutz dar.

Im Zuge der Neuausrichtung des BBK übernahm das Referat die Schrittmacherfunktion für den Auf- und Ausbauprozess von der BABZ zur „Bundesakademie für Katastrophen- und Zivilschutz“ – alles gemäß den Anforderungen von Diversität und Nachhaltigkeit.

 

 

Unsere Aufgaben im Überblick:

 

Qualitätsmanagement:

Eine hochwertige Ausbildung und Lehre bilden das Herzstück der Aktivitäten der BABZ. Gemäß unserem Leitsatz „Wir helfen Menschen durch Bildung, anderen Menschen zu helfen“ überprüfen wir unsere Lehre sowie die Lernfortschritte unserer Teilnehmenden konsequent und gewissenhaft. Dies erfolgt im Rahmen externer Audits sowie mithilfe unserer turnusmäßigen Zertifizierung beziehungsweise Rezertifizierung.

Das Referat IV.1 ist die zentrale Instanz bei externen Audits und (Re-)Zertifizierungen: Die Pflege der Kontakte zu den externen Stakeholdern, das Festlegen von Qualitätsstandards, von didaktischen Konzepten und Bildungsplänen, aber auch das Umsetzen von Standards und die Dokumentation von (Re-)Zertifizierungsprozessen obliegen dem Grundlagenreferat. Die jüngste erfolgreiche Zertifizierung erfolgte im Februar 2021. Im Zuge des Überganges von der DIN ISO 29990 auf die ISO 21001:2018 laufen aktuell die Vorbereitungen auf die turnusmäßige Rezertifizierung unter der künftigen Norm.

 

Pädagogische Grundlagen, Bildungspläne und -strategien:

Bildungspläne und -strategien sind die Grundlage sämtlicher Lehraktivitäten der BABZ. Gleichzeitig bilden sie die qualitative Basis unserer (Re-)Zertifizierungen. Unter der Federführung von Referat IV.1 – sowie unter Einbeziehung von versierten Stakeholdern aus der Bildungsforschung – werden diese Grundlagen von erfahrenen Pädagoginnen und Pädagogen sowie Didaktikerinnen und Didaktikern erarbeitet. Das Überarbeiten dieser Unterlagen in regelmäßigen Abständen gewährleistet eine gleichbleibend hohe Qualität des Bildungsangebotes.
Forschungskooperationen mit Universitäten und Instituten sowie die Vergabe von Drittmitteln tragen dazu bei, unseren Wissensstock fortlaufend zu erweitern.

 

Nachhaltige (Struktur-)Entwicklung:

Interdependente Sicherheitsbedrohungen und der anthropogene Klimawandel führen zu der Notwendigkeit, den Katastrophen- und Zivilschutz ganzheitlicher zu denken. Die Anforderungen an die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bevölkerung haben sich erhöht, die Bundesregierung trägt diesem Umstand nicht zuletzt mit der Neuausrichtung des BBK (17.03.2021) Rechnung.

Im Mittelpunkt der Neuausrichtung: der durch das Referat IV.1 maßgeblich gestaltete Ausbau der BABZ zur „Bundesakademie für Bevölkerungs- und Zivilschutz“ (BABZ). Dazu zählen unter anderem das organisatorische Gestalten des Transformationsprozesses, der Aufwuchs bei den Aufgaben sowie Studiengängen und Ausbildungen, der Aufbau eines zweiten Standortes bei Berlin sowie der Aufbau von (additionalen) Kooperationsvereinbarungen. Hierbei sind unsere Aktivitäten von unseren Grundsätzen geprägt: Beschaffungsprozesse im Rahmen der Strukturentwicklung und der Digitalisierung des Bildungsangebotes tätigen wir grundsätzlich unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

 

Digitalisierung des Bildungsangebotes:

Das Spektrum der im Katastrophen- und Zivilschutz tätigen Menschen ist in den letzten Jahrzenten immer heterogener geworden, sodass Bildungseinrichtungen in diesem Bereich ihr Publikum zielgerichteter ansprechen müssen. Zusätzlich stellen die Anforderungen eines spezialisierten und flexibilisierten Arbeitsumfeldes Bildungsnehmer vor Herausforderungen.

Diesen Anforderungen begegnet die BABZ unter der Leitung des Referates IV. 1 mit einem vielfältigen Online-Kursangebot sowie mit der Online-Kurswerkstatt. Bildungsnehmer können sich an der BABZ zeitlich und örtlich flexibel weiterbilden. Hierbei arbeitet das Referat IV. 1 intensiv mit Akteuren aus Bildung und Forschung zusammen, um den Kursteilnehmenden ein ansprechendes Lernangebot anzubieten. Eigene digitale Assets – beispielsweise der Aufbau einer eigenen Infrastruktur zur Videoproduktion beziehungsweise zu Animationen – vervielfältigen das Angebot der BABZ.

 

Pflege/Ausbau von Kooperationen:

 

Kooperationen bilden ein wichtiges Fundament der Lehr- und Forschungstätigkeit an der BABZ. Dabei trägt die Zusammenarbeit mit nationalen sowie ausländischen Universitäten, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen im Bereich Bildung („Bildungskooperationen“) zum einen dazu bei, das Bildungsangebot der BABZ zu ergänzen. Zum anderen dienen die Kooperationen dazu, Studierende als zukünftige Führungskräfte im Katastrophen- und Zivilschutz auszubilden beziehungsweise zu rekrutieren. Darüber hinaus forschen wir im Verbund mit unseren Kooperationspartnern (Forschungskooperationen) zu thematischen Schwerpunkten der BABZ beziehungsweise zu bildungsbezogenen Aspekten.

 

Unsere vielfältigen Kooperationen mit in- und ausländischen Partnern werden durch das Referat IV.1 vorbereitet, aufgesetzt und – im Sinne unserer Kriterien zur Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten – nach strengen Kriterien begutachtet. Im Zuge der Neuausrichtung des BBK sowie des Aufbaus der „Bundesakademie für Bevölkerungs- und Zivilschutz (BABZ) wurden bestehende Kooperationen intensiviert und neue Kooperationen – insbesondere zu Stakeholdern am neuen Standort Berlin – aufgebaut.

Organisation von Studiengängen und Ausbildungen:

Mit dem Masterstudiengang KaVoMa bietet die BABZ ein eigenes Studienangebot an. Zusätzlich trägt die BABZzum Studienangebot verschiedener Hochschulen/Akademien bei – unter anderem zum Masterstudiengang „Civil-Military Interaction“ (MCMI) der Helmut-Schmidt Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr sowie zu den Studiengängen der „Deutschen Hochschule der Polizei“ (DHPol).

Risiko- und Krisenmanagement – national

Das Referat IV.2 kümmert sich insbesondere um die Umsetzung des Bildungsauftrages der BABZ in den Bereichen


o Risiko- , Krisenmanagement und zivile Verteidigung national
o strategische Führung und Leitung
o administrative Führung und Leitung
o operativ-taktische Führung und Leitung
o ZS-Verwaltungsaufgaben
o Warnung
o Versorgung / Sicherstellung
o Betreuung
o Selbstschutz / Selbsthilfe
o Risiko- und Krisenkommunikation

Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie KRITIS-Unternehmen bei der Entwicklung von Risiko- und Krisenmanagementstrukturen, die wissenschaftliche Auswertung von Schadensereignissen, Studien, Untersuchungen einschließlich deren Implementierung der Ergebnisse in Lehre und Publizierung sowie die achliche Planung, Vorbereitung und Durchführung von Forschungsvorhaben im Fokus des Auftrages von IV.2. .

Risiko- und Krisenmanagement – international, zivil-militärische Zusammenarbeit

Internationale Ausbildung im Bereich strategisches Krisenmanagement

 

Ein adäquater Schutz von Bevölkerung und Infrastruktur kann nur durch funktionierende und etablierte Krisenmanagementstrukturen und umfangreiche Vorbereitung gewährleistet werden. Sowohl operative als auch administrative Kräfte müssen dafür angemessen ausgestattet und ausgebildet sein. Das Ziel der internationalen Krisenmanagementausbildung des Referates IV.3 „Risiko- und Krisenmanagement - international; Zivil-Militärische Zusammenarbeit“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) besteht darin, die Handlungsfähigkeit von Verantwortungsträgern in administrativen Krisenstäben auf regionaler Ebene zu stärken und diese nach Bedarf in den dafür relevanten Themenfeldern zu schulen.

 

Die Krisenmanagementausbildung des Referats IV.3, die bei speziellen Fachthemen auch von anderen Referaten mit entsprechender Expertise unterstützt wird, findet aktuell in den drei Projektländern Jordanien, Tunesien und der Ukraine statt.

 

Bei der Ausbildung stehen die Bedürfnisse und Erfordernisse des jeweiligen Landes im Vordergrund. Das Ziel der Ausbildung ist daher ausdrücklich nicht, das deutsche System auf das jeweilige andere Land zu übertragen, sondern das vorhandene lokale System zu verbessern und zu optimieren.

 

Um die Partner mittelfristig in die Lage zu versetzen ohne externe Hilfe eine fundierte Krisenmanagementausbildung durchführen zu können, verfolgt das Referat einen partizipativen Train-the-Trainer Ansatz. Begleitet von den Ausbilderinnen und Ausbildern der BABZ, erweitern die Multiplikatoren der Partnerorganisationen durch Online- und Präsenzseminare, Workshops und Maßnahmen des Expertenaustausches ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten im strategischen Krisenmanagement. Dadurch wird die Grundlage für ein eigenständiges, umfassendes und nachhaltiges Ausbildungssystem zur Steigerung der Krisenmanagementkapazitäten in den Partnerländern geschaffen.  

 

Unter anderem sind folgende Themenbereiche Bestandteil der internationalen Krisenmanagementausbildung

 

  • Krisenmanagementzyklus
  • Lagefeststellung und Lagebeurteilung
  • Entscheidungsfindungsprozess
  • Risikokommunikation, Krisenkommunikation, Medienarbeit
  • Methodisch-didaktische Grundlagen
  • Risikoanalyse und Entwicklung von Übungsszenarien
  • Anlegen und Durchführen von Stabsübungen
  • Erstellung von Ausbildungsunterlagen
  • Erstellung eines Ausbildungskonzepts

 

Die internationale Ausbildung im Bereich Krisenmanagement ist eingebettet in die internationale Projektarbeit des BBK.

Risiko- und Krisenmanagement – Spezialbereiche

Risiko- und Krisenmanagement funktioniert in besonderen Lagen – zum Beispiel in CBRN-Lagen – nicht ohne das Hinzuziehen von Fachexpertinnen und Fachexperten. Um diesen Ausbildungsbedarf abzudecken, bündelt das Referat IV.4 die Spezialbereiche des Risiko- und Krisenmanagements.  In diesem wichtigen Themenbereich bieten wir sowohl Seminare, Workshops als auch Übungen an. Darüber hinaus findet im Referat IV.4 die Multiplikatorenausbildung für die ergänzende Ausstattung des Bundes (Schwerpunkte: Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz und CBRN) statt.

  • CBRN-Schutz

Die von chemischen, biologischen und radiologischen beziehungsweise nuklearen Stoffen ausgehenden Gefahren (CBRN-Gefahren) sind eine relevante Bedrohung für Bevölkerung und Umwelt. Unfälle oder Freisetzungen in diesen Bereichen können sich zu globalen Bedrohungen entwickeln. Derart komplexe Schadenslagen erfordern gut ausgebildete Einsatzkräfte und funktionierende Krisenmanagementstrukturen. Um CBRN-Gefahrenlagen erfolgreich zu bewältigen, braucht es organisations- und fachübergreifend bundesweit einheitliche Lösungsansätze. Zu diesem Zweck bieten wir sowohl Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte und Spezialisten in allen CBRN-Bereichen als auch Multiplikatorenschulungen für die Ausstattung des Bundes an.

  • Schutz der Gesundheit

Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist einer der wichtigsten Teilaspekte der Daseinsvorsorge. Vor allem in Krisenlagen – zum Beispiel in Katastrophen- und Zivilschutzszenarien ­­­­– stehen die Strukturen und Organisationen im Gesundheitswesen vor besonderen Herausforderungen, wenn sie weiterhin ihren Kernaufgaben gerecht werden wollen. An der Akademie stehen daher vorrangig die Themenkomplexe Katastrophenmedizin und Gesundheitswesen im Fokus, die unter verschiedenen Themenschwerpunkten bearbeitet werden. Dazu zählen: Krisenmanagement im Gesundheitswesen, Krankenhausalarm- und Einsatzplanung, Vorbereitungen auf den Massenanfall von Verletzten (MANV), Medizinisches Management von Lebensbedrohlichen Einsatzlagen sowie der Medizinische CBRN-Schutz (Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren).

Erklärtes Ziel der Veranstaltungen ist es, für diese Themen zu sensibilisieren sowie Grundlagenwissen und notwendige Kompetenzen zu schaffen. Die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure des Gesundheitswesens ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt der Ausbildung. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Qualifizierung des Personals für die Nutzung der vom Bund beschafften Ausstattung dar, wie zum Beispiel die Qualifizierung der Einheiten der Medizinischen Task Forces.

  • Informations- und Kommunikationstechnik

Im komplexen Bereich der Einsatzkommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eine sichere Kommunikationsverbindung unter den Führungsstellen sowie mit den Einsatzkräften unverzichtbar für eine erfolgreiche Aufgabenbewältigung. Diesen wichtigen Anteil übernimmt die Fachaufgabe Information und Kommunikation (IuK) sowohl im Bereich des Zivilschutzes als auch im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Um zielführende taktische Entscheidungen zu treffen, ist eine detaillierte Kenntnis der taktischen und technischen Möglichkeiten der Kommunikationsnetze und -strukturen der BOS vonnöten. Alle dafür notwendigen Fähigkeiten vermitteln wir in den Seminaren des Bereichs IuK/S6.

  • Veterinärwesen

In einer globalisierten Welt breiten sich Tierseuchen- und Zoonoseerreger immer schneller aus, was massive wirtschaftliche und soziale Folgen haben kann. Die Prävention und Bekämpfung von national bedeutsamen Zooanthroponosen muss deshalb das Ziel eines interdisziplinären Tierseuchenmanagements sein. Zu diesem Zweck bieten wir drei unterschiedliche Seminare für alle Ebenen der Veterinärverwaltung an. Die Themen legt die Akademie nach aktuellen Fragestellungen jeweils neu fest. Die Veranstaltungen führen wir in Kooperation mit dem Bundesministerium für Ernährung und dem Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, durch.

Darüber hinaus begleitet das Referat IV.4 die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zum Kulturgutschutz und zum Baulichen Bevölkerungsschutz.

Ergänzende Zivilschutzausbildung und Erste Hilfe, Veranstaltungsmanagement, wirtschaftliche Angelegenheiten

Das Referat IV.5 übernimmt vielfältige und sehr unterschiedliche Aufgaben an der BABZ. Im Folgenden stellen sich die einzelnen Bereiche vor.

 

Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung

 

Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sieht vor, dass die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahrnehmen. Zu diesem Zweck erhalten die Hilfskräfte der Einheiten und Einrichtungen eine ergänzende, in der Regel auf einer vollständigen Katastrophenschutzausbildung aufbauende Zivilschutzausbildung auf der Grundlage des Ausbildungskonzeptes. (vgl. §4, 11ZSKG)

 

In weiten Teilen ist das Konzept für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung auf das neue Ausstattungskonzept des Bundes für die schwerpunktmäßige materielle Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen, insbesondere CBRN-Gefahren und Massenanfall von Verletzten ausgerichtet. (vgl. §13)

 

Die ergänzende Zivilschutzausbildung erfolgt überwiegend im Wege der Bundesauftragsverwaltung. Die einzelnen Ausbildungsmaßnahmen selbst werden vorrangig durch die im Zivilschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen (z.B. Feuerwehren und Hilfsorganisationen) (vgl. §26 ZSKG) durchgeführt und durch das Referat IV.5 vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert. Daneben werden die im Zusammenhang mit der Auslieferung der Bundesfahrzeuge notwendig werdenden Führerscheinerweiterungen sowie die Grundausbildung und der Abschlusslehrgang der auf den Sanitätsfahrzeugen des Bundes vorgesehenen Rettungssanitäter*innen nach Maßgabe besonderer Regelungen finanziert. Des Weiteren beteiligt sich der Bund nach Maßgabe bestimmter Kriterien an den Kosten von inländischen Katastrophenschutzübungen mit Zivilschutzbezug sowie gemeinsamen Katastrophenschutzübungen mit ausländischen Einheiten aufgrund bilateraler Hilfeleistungsabkommen.
(vgl. § 29 ZSKG)

 

Das Bundesministerium des Innern legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest.

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