Referat IV.5 - Erste Hilfe, Veranstaltungsmanagement, wirtschaftliche Angelegenheiten
Referat IV.5 - Erste Hilfe, Veranstaltungsmanagement, wirtschaftliche Angelegenheiten
Referatsleitung: TB'e Barbara Kusch
Aufgaben
- Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten
- Ergänzende Zivilschutzausbildung
- Grundsatz/Service/Haushalt
- Planung- und Organisationsbüro
- Teilnehmerbüro
- Wirtschaftliche Angelegenheiten/Küchenbetrieb
Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung
Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sieht vor, dass die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahrnehmen. Zu diesem Zweck erhalten die Hilfskräfte der Einheiten und Einrichtungen eine ergänzende, in der Regel auf einer vollständigen Katastrophenschutzausbildung, aufbauende Zivilschutzausbildung, auf der Grundlage des Ausbildungskonzeptes. (vgl. §4, 11 ZSKG)
In weiten Teilen ist das Konzept für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung auf das neue Ausstattungskonzept des Bundes für die schwerpunktmäßige materielle Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen, insbesondere CBRN-Gefahren und Massenanfall von Verletzten ausgerichtet. (vgl. §13)
Die ergänzende Zivilschutzausbildung erfolgt überwiegend im Wege der Bundesauftragsverwaltung. Die einzelnen Ausbildungsmaßnahmen selbst werden vorrangig durch die im Zivilschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen (z.B. Feuerwehren und Hilfsorganisationen) (vgl. §26 ZSKG) durchgeführt und durch das Referat IV.5 vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert.
Daneben werden die im Zusammenhang mit der Auslieferung der Bundesfahrzeuge notwendig werdenden Führerscheinerweiterungen sowie die Grundausbildung und der Abschlusslehrgang der auf den Sanitätsfahrzeugen des Bundes vorgesehenen Rettungssanitäter*innen gemäß besonderer Regelungen finanziert. Des Weiteren beteiligt sich der Bund nach Maßgabe bestimmter Kriterien an den Kosten von inländischen Katastrophenschutzübungen mit Zivilschutzbezug sowie gemeinsamen Katastrophenschutzübungen mit ausländischen Einheiten, aufgrund bilateraler Hilfeleistungsabkommen (vgl. § 29 ZSKG).
Das Bundesministerium des Innern legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest.
Mitarbeitende
Haushalt und Kostenregelungen der BABZ, Konzeptionelle Fortentwicklung des Veranstaltungsmanagements
Finanzierung der Ergänzenden Zivilschutzausbildung, Administration der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten
Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
Barbara Kusch
- Referatsleiterin IV.5
- Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit
- Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
- Kontakt: Barbara Kusch
Andrea Dreßler
- Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit
- Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
- Kontakt: Referat IV.5
Asja-Berenike Schüller
- Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit
- Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
- Kontakt: Referat IV.5
Matthias Schumacher
- Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
- Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
- Kontakt: Referat IV.5
Teilnehmerbüro
Standort Ahrweiler
Standort Stralsund
Planungs- und Organisationsbüro
Wirtschaftliche Angelegenheiten der BABZ: Controlling, Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitsfragen insbesondere in Bezug auf die gastronomischen Einrichtungen und Unterkünfte der BABZ
Alex Siewert
- Wirtschaftliche Angelegenheiten/Küchenbetrieb
- Telefon: 022899/550-1702
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