Referat IV.5 - Erste Hilfe, Veranstaltungsmanagement, wirtschaftliche Angelegenheiten

Ueber die BABZ

Referat IV.5 - Erste Hilfe, Veranstaltungsmanagement, wirtschaftliche Angelegenheiten

Referatsleitung: TB'e Barbara Kusch      

Aufgaben

  • Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten
  • Ergänzende Zivilschutzausbildung
  • Grundsatz/Service/Haushalt
  • Planung- und Organisationsbüro
  • Teilnehmerbüro
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten/Küchenbetrieb

Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung

Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) sieht vor, dass die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahrnehmen. Zu diesem Zweck erhalten die Hilfskräfte der Einheiten und Einrichtungen eine ergänzende, in der Regel auf einer vollständigen Katastrophenschutzausbildung, aufbauende Zivilschutzausbildung, auf der Grundlage des Ausbildungskonzeptes. (vgl. §4, 11 ZSKG)

In weiten Teilen ist das Konzept für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung auf das neue Ausstattungskonzept des Bundes für die schwerpunktmäßige materielle Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen, insbesondere CBRN-Gefahren und Massenanfall von Verletzten ausgerichtet. (vgl. §13)

Die ergänzende Zivilschutzausbildung erfolgt überwiegend im Wege der Bundesauftragsverwaltung. Die einzelnen Ausbildungsmaßnahmen selbst werden vorrangig durch die im Zivilschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen (z.B. Feuerwehren und Hilfsorganisationen) (vgl. §26 ZSKG) durchgeführt und durch das Referat IV.5 vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln des Bundes finanziert.

Daneben werden die im Zusammenhang mit der Auslieferung der Bundesfahrzeuge notwendig werdenden Führerscheinerweiterungen sowie die Grundausbildung und der Abschlusslehrgang der auf den Sanitätsfahrzeugen des Bundes vorgesehenen Rettungssanitäter*innen gemäß besonderer Regelungen finanziert. Des Weiteren beteiligt sich der Bund nach Maßgabe bestimmter Kriterien an den Kosten von inländischen Katastrophenschutzübungen mit Zivilschutzbezug sowie gemeinsamen Katastrophenschutzübungen mit ausländischen Einheiten, aufgrund bilateraler Hilfeleistungsabkommen (vgl. § 29 ZSKG).

Das Bundesministerium des Innern legt Art und Umfang der Ergänzung im Benehmen mit der zuständigen obersten Landesbehörde fest.

Mitarbeitende

Haushalt und Kostenregelungen der BABZ, Konzeptionelle Fortentwicklung des Veranstaltungsmanagements

Oliver Gansen

022899 550-5178

Grundsatz/Service/Haushalt

Daniel Meyer

022899 550-5132

Grundsatz/Service/Haushalt

Finanzierung der Ergänzenden Zivilschutzausbildung, Administration der Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten

Matthias Latsch

022899 550-5101

Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten

Roland Stachowiak

022899 550-5181

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Diana Zörner

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung

Barbara Kusch

  • Referatsleiterin IV.5
  • Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit
  • Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
  • Kontakt: Barbara Kusch

Andrea Dreßler

  • Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit
  • Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
  • Kontakt: Referat IV.5

Asja-Berenike Schüller

  • Weiterentwicklung von Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit
  • Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
  • Kontakt: Referat IV.5

Matthias Schumacher

  • Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
  • Weiterentwicklung des Ebenen übergreifenden Konzepts für die ergänzende Zivilschutzausbildung
  • Kontakt: Referat IV.5

Teilnehmerbüro

Standort Ahrweiler

Ralf Meyer

022899 550-5179

Natalie Arndt

022899 550-5154

Alexandra Bachem

022899 550-5133

Thomas Kuhles

022899 550-5182

Katharina Machleit-Emich

022899 550-5172

Sabine Meier

022899 550-5173

Melanie Wetzig

022899 550-5177

Standort Stralsund

Sabine Barkhorn

022899 550-5188

Corina Hell

022899 550-5189

Laura Scheel

022899 550-5193

Planungs- und Organisationsbüro

Christian Scholl

022899 550-5150

Jörg Groß

022899 550-5152

Albina Krasniqi

022899 550-5151

Ingrid Seifert

022899 550-1705

Wirtschaftliche Angelegenheiten der BABZ: Controlling, Erfolgskontrolle und Wirtschaftlichkeitsfragen insbesondere in Bezug auf die gastronomischen Einrichtungen und Unterkünfte der BABZ

Alex Siewert

  • Wirtschaftliche Angelegenheiten/Küchenbetrieb
  • Telefon: 022899/550-1702

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Dann schreiben Sie uns bitte.

E-Mail Referat IV.5

📧 Referat-IV.5@bbk.bund.de

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