Wir stellen uns vor

In diesem Video stellen wir Ihnen unsere Aufgaben und unser Amt in deutscher Gebärdensprache vor.

Dauer: 5:06 Quelle: Gebärdenwerk

Transkription

Das BBK stellt sich vor

 Herzlich willkommen auf der Website vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Mit diesem Video möchten wir Ihnen unser Amt und unsere Aufgaben vorstellen.

 2004 wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK, als Bundesoberbehörde errichtet. Das BBK liegt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, kurz BMI, und nimmt Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahr.

Das BBK hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall zu schützen und für den Staat und die Gesellschaft wesentliche Funktionen aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören beispielsweise die Warnung der Bevölkerung und der Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Das BBK ist, neben der Polizei, der Bundeswehr und den Nachrichtendiensten, die vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem Deutschlands.

 Doch wofür steht Bevölkerungsschutz genau?

 Der Begriff „Bevölkerungsschutz“ bündelt alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz.  Außerdem gehören dazu alle Aufgaben und Maßnahmen der Länder und Kommunen im Katastrophenschutz. Hier verschmelzen also unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten verschiedener Verwaltungsebenen.

Im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, kurz ZSKG, ist festgelegt, dass der Bund im Spannungs- und Verteidigungsfall auf die Ressourcen und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurückgreifen darf. Das umfasst beispielsweise Personal, Warnmittel und materielle Güter. Gleichzeitig werden die Länder durch den Bund ergänzend ausgestattet und ausgebildet.

Davon profitieren die Länder unmittelbar, denn sie können die zusätzlichen Ressourcen in Friedenszeiten für ihre Arbeit im Katastrophenschutz auf Landesebene nutzen. Ein Beispiel für diesen Doppelnutzen stellen die Löschfahrzeuge dar, die der Bund regelmäßig beschafft und den Ländern zur Verfügung stellt.

 Grundsätzlich liegt der Katastrophenschutz in der Verantwortung der Länder. Das BBK leistet im Ernstfall Unterstützung in Form der „Katastrophenhilfe“. So setzt sich auch der Name des BBK zusammen: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Die Aufgabenfelder des BBK sind sehr vielfältig. Zu den Schwerpunkten gehören: Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, baulicher Bevölkerungsschutz zum Schutz von Personen und Gebäuden, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit wie beispielsweise die Vorhaltung von medizinischen Gütern und Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut, unter anderem durch die Sicherung historisch bedeutsamer Dokumente.

 Damit sorgt BBK gemeinsam mit seinen Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.