Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Katastrophe

Ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden.

Anmerkung: Die Definition der Katastrophen kann entsprechend landesrechtlicher Regelungen abweichend gefasst sein, s. DIN 13050:2015- 04 (Begriffe im Rettungswesen)

Katastrophenfall

Landesrechtliche Feststellung einer Katastrophe, die zur Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Landes führt.

Katastrophenhilfe

Hilfeleistung des Bundes bei einer → Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall auf Anforderung des betroffenen Landes oder bei Gefährdung von mehr als einem
Land durch Bundespolizei, Streitkräfte oder Kräfte anderer Verwaltungen auf Grundlage von Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG.

Anmerkung: Der Namensbestandteil "Katastrophenhilfe" im Namen des „Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ verweist auf eine weitere Akzentsetzung des zivilen Sicherheitsauftrages des Bundes: Auf das Angebot des Bundes zur Unterstützung des → Krisenmanagements der Länder bei großflächigen Gefahrenlagen unterschiedlichster Ursachen: Vor allem auf den Gebieten der Information, der Koordination, des Managements von → Engpass-Ressourcen sowie beim Üben des → Krisenmanagements. Gemäß § 12 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) gilt der Grundsatz der Katastrophenhilfe dergestalt, dass die Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz den Ländern auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung stehen.

Siehe auch

Katastrophenhilfe, internationale

Hilfeleistung des Bundes bei einer → Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall im Ausland, insbesondere auf Grundlage bilateraler Hilfeleistungsabkommen, des
Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union, aufgrund von Beschlüssen der Vereinten Nationen oder der Nordatlantikvertrag-Organisation oder auf darüber hinausgehende Anforderung des betroffenen Staates.

Siehe auch

Katastrophenmedizin

Planung und Durchführung medizinischer und organisatorischer Maßnahmen, die notwendig werden, wenn eine Individualversorgung Verletzter oder Erkrankter auf Grund eines → Schadensereignisses zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. (vgl.
Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK), in Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2. Überarb. Aufl. Januar 2006, S. 42).

Anmerkung: Katastrophenmedizin muss zusammen mit anderen Fachdisziplinen die bestehenden und möglichen Risiken analysieren. Sie muss durch organisatorische Planung, Vorbereitung und Bevorratung von Ausstattung sowie Ausbildung und Übung auf Katastrophen vorbereiten. Sie muss weiterhin durch wissenschaftliche Forschung sowie Auswertung von Schadensereignissen neue
Methoden der Behandlung, Planung und Ausbildung entwickeln.
→ mehr Katastrophenmedizin: Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall, (6. Aufl.) unveränd. Nachdruck 2013.

Siehe auch

Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei → Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige → Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Anmerkung: Fälschlicherweise wird daneben gelegentlich der Begriff „ergänzender Katastrophenschutz“ verwendet, um die Ergänzung der Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch
den Bund gemäß §§ 11-13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) zu beschreiben. Tatsächlich handelt es sich bei der ergänzenden Ausstattung aber nicht um
Maßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes, sondern um Maßnahmen des → Zivilschutzes bzw. der → Katastrophenhilfe.
→ mehr Walus, Andreas: Katastrophenorganisationsrecht: Prinzipien der rechtlichen Organisation des Katastrophenschutzes, 2012

Siehe auch

Katastrophenschutzbehörde

Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien oder Senatsverwaltungen sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern.

Katastrophenvorsorge

Katastrophenvorsorge umfasst alle Maßnahmen des Staats, von Hilfsorganisationen, der Gesellschaft und jedes Einzelnen, die mit dem Ziel der Verringerung des Katastrophenrisikos und der Abschwächung von
Katastrophenfolgen durchgeführt werden.

Anmerkung: Die Reduzierung des Katastrophenrisikos zielt darauf ab, neue Risiken zu vermeiden und das bestehende Katastrophenrisiko zu verringern sowie Restrisiken zu bewältigen, die alle zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Darüber hinaus umfasst Katastrophenvorsorge das Wissen und die Kapazitäten, die von Regierungen, Hilfsorganisationen, Gemeinschaften und Einzelpersonen entwickelt wurden, um
wirksam die Auswirkungen wahrscheinlicher, bevorstehender oder aktueller Katastrophen vorherzusehen, darauf zu reagieren und sich von ihnen zu erholen.

KatRiMa = Katastrophen-Risiko-Management

Katastrophenrisikomanagement umfasst Maßnahmen im Risiko- und Krisenmanagement unterschiedlicher Akteure in unterschiedlichen Sektoren bzw. Themen- und Politikfeldern auf unterschiedlichen Ebenen vor dem Hintergrund möglicher Katastrophen, Notfälle und Großschadensereignisse.

Zielsetzung ist die Verhinderung und Verringerung von Katastrophenrisiken für die Bevölkerung und die Gesellschaft sowie die Verbesserung des Umgangs mit Restrisiken. Dafür werden alle Phasen des Kreislaufs zum Risiko- und Krisenmanagement einbezogen, nämlich Prävention, Vorbereitung, Bewältigung und Nachsorge.

Das Katastrophenrisikomanagement trägt folglich zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Flexibilität, also der Resilienz, der Gesellschaft bei.

Alternativ

Konflikt, bewaffneter

Gewaltsame Auseinandersetzung, bei der die Kriterien der Kriegsdefinition nicht erfüllt sind.

Anmerkung: Während das humanitäre Völkerecht für die Definition des → Krieges grundsätzlich von (mindestens) zwei souveränen Staaten als Konfliktparteien ausgeht, werden Konflikte unterhalb der Kriegsschwelle, Konflikte mit oder zwischen nichtstaatlichen Akteuren als bewaffnete Konflikte bezeichnet, wenngleich sich mit den VN-Resolutionen und der Erklärung des Bündnisfalls gem. Art. V NATO-Vertrag nach dem 11. September 2001 die Tendenz abzeichnet, völkerrechtlich auch Auseinandersetzungen mit nichtstaatlichen Akteuren als → Krieg zu bezeichnen (vgl. Wörterbuch zur Sicherheitspolitik 8. Aufl., 2012, S. 245 ff.

Siehe auch

Kontamination

Verunreinigung mit chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffen).
→ mehr Empfehlungen zum infektionshygienischen Management bei der Medizinischen Versorgung im Falle einer Influenza-Pandemie, 2010

Koordination im Krisenmanagement

Teil des → Verwaltungsstabs. Als geschäftsführende Stelle verantwortlich für die Arbeitsfähigkeit des Stabes sowie die Lage und Dokumentation.
Quelle: „ Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativorganisatorischen Komponente (Verwaltungsstäbe – VwS)“

Siehe auch

Koordinierungsgruppe Verwaltungsstab

Organisations- und ebenenübergreifende Abstimmung der verschiedenen Akteure (Behörden, Unternehmen, private Organisationen bzw. Einrichtungen etc.) hinsichtlich des → Krisenmanagements

Anmerkung: Zur wirkungsvollen Lagebewältigung sollen die Fähigkeiten der Beteiligten und die zu ergreifenden Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Die Koordination setzt eine kontinuierliche,
systematische und wechselseitige Information aller Beteiligten voraus. Die Art und Weise der Koordination hängt von den gemeinsamen Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen der Beteiligten ab.

Siehe auch

Koordinierungsstelle NOAH

→ Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH)

Alternativ

Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP)

Entwicklung, Implementierung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation von Maßnahmen des → Risikomanagements und → Krisenmanagements, die ein Krankenhaus im Zusammenhang mit schwerwiegenden Störungen des klinischen Regelbetriebes zu ergreifen hat. Schwerwiegende Störungen sind z.B. ein erhöhtes Aufkommen von Verletzten bzw. Erkrankten (→ MANV) oder ein → Schadensereignis, welches die Funktionalität des Krankenhauses beeinträchtigt (z.B. Brand, IT-Problem, Hochwasser). Das Ziel der KAEP ist die Sicherstellung sowohl der medizinischen Versorgung von Betroffenen als auch der Funktionsfähigkeit von Krankenhäusern in besonderen Lagen.
→ mehr Schutz Kritischer Infrastrukturen: Risikomanagement im Krankenhaus, 2008
→ mehr Martens, Frank: Dekontamination von Verletzten im Krankenhaus bei ABC-Lagen, 2009
→ mehr Schutz Kritischer Infrastrukturen: Risiko-Analyse Krankenhaus-IT, 2013

Siehe auch

Krieg

Organisierter, mit Waffen gewaltsam ausgetragener Konflikt zwischen völkerrechtlich anerkannten Subjekten.

Anmerkung: Der Begriff „Krieg“ wird in den Artikeln 4, 12a, 26 GG erwähnt und durch den → Verteidigungsfall konkretisiert. Ein Verteidigungsfall nach Art. 115a GG liegt bei einem Angriff mit Waffengewalt auf das Bundesgebiet vor. Der Angriff mit Waffengewalt nach Art. 115a GG wird ebenso wie der Angriffskrieg nach Art. 26 GG in der Kommentierung zum GG maßgeblich durch die VNCharta und den dort beschriebenen Begriff des bewaffneten Angriffs ausgelegt. Bei einem bewaffneten Angriff nach Art. 51 VNCharta stehen sich immer zwei Völkerrechtssubjekte (Staaten) gegenüber.

Siehe auch

Kriegsführung, hybride

Verbindung verschiedenster ziviler und militärischer Mittel und Instrumente in einer Weise, dass die eigentlichen aggressiven und offensiven Zielsetzungen erst in der Gesamtschau der Elemente erkennbar werden. Das Vorgehen zielt dabei auf die subversive Unterminierung eines anderen Staates ab. Hybrides Vorgehen verwischt die Grenze zwischen Krieg und Frieden und kann gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstoßen.

Anmerkung: Alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens können zum Ziel hybrider Angriffe werden: durch Cyberangriffe und Informationsoperationen (zum Beispiel Propaganda), wirtschaftlichen und finanziellen Druck sowie Versuche zur politischen Destabilisierung. Staatliche und nichtstaatliche Akteure können gleichermaßen hybride Kriegführung betreiben.
→ mehr BMVg, Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, 2016

Krise

Vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen → Schäden an → Schutzgütern, die mit der normalen Aufbau- und Ablauforganisation nicht mehr bewältigt werden kann so dass eine → Besondere Aufbauorganisation (BAO) erforderlich ist.

Zum Thema

Krisenabwehrplanung

Alle Maßnahmen, die der Planung zur Abwehr von → Krisen dienen.

Anmerkung: Krisenabwehrplanung ist ein Teil des → Krisenmanagements.

Siehe auch

Krisenintervention im Rettungsdienst

Kurzfristige, methodisch strukturierte, nicht-therapeutische psychosoziale Beratung und Unterstützung für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene und Zeugen von Notfällen durch hierfür speziell qualifiziertes und rettungsdienstlich ausgebildetes Personal (vgl. DIN 13050:2015-04 (Begriffe im Rettungswesen)).

Krisenkommunikation

Austausch von Informationen und Meinungen während einer → Krise zur Verhinderung oder Begrenzung von → Schäden an einem → Schutzgut.

Anmerkung: Krisenkommunikation bedarf der klaren Zuordnung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie einer klaren Kommunikationslinie für ein inhaltlich und argumentativ einheitliches Auftreten der am → Krisenmanagement Beteiligten. Krisenkommunikation dient dem zielgruppenorientierten Informationsaustausch, dem Erhalt von Vertrauen und der Verhinderung von Imageeinbußen. Krisenkommunikation ist insbesondere dann erfolgreich, wenn sie auf eine → Risikokommunikation aufbaut.
→ mehr BMI, Krisenkommunikation, Leitfaden für Behörden und Unternehmen, S. 13 f., 2014

Krisenmanagement

Alle Maßnahmen zur Vorbereitung auf Erkennung und Bewältigung, Vermeidung weiterer Eskalation sowie Nachbereitung von → Krisen.

Anmerkung: Krisenmanagement beinhaltet die Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen durch staatliche und nicht-staatliche Akteure, um eine schnellstmögliche Zurückführung der eingetretenen außergewöhnlichen Situation in den Normalzustand zu unterstützen oder eine Eskalation zu vermeiden. Krisenmanagement ist im Idealfall mit → Risikomanagement verzahnt.
→ mehr Nationales Krisenmanagement im Bevölkerungsschutz, unveränderte Aufl. 2012
→ mehr Leitfaden für strategische Krisenmanagement-Übungen, 2011

Siehe auch

Krisenmanagement, internationales

Gesamtheit aller Maßnahmen, die in einer → Krise darauf abzielen, eine Eskalation zu einem → bewaffneten Konflikt zwischen Staaten (internationale Krise) oder zwischen Bevölkerungsteilen und -gruppen eines Staates (Unruhen, Aufstände) zu verhindern, die → Krise zu deeskalieren und friedlich zu lösen, ohne auf vitale staatliche/nationale Interessen zu verzichten.

Anmerkung: Das dazu nötige Instrumentarium des → Krisenmanagements versorgt die Entscheidungsträger mit allen notwendigen Informationen und Vorkehrungen, um die jeweils angemessenen Mittel zeitgerecht und koordiniert einsetzen zu können (Krisenstab).

Siehe auch

Kritikalitätsanalyse

Identifizierung derjenigen Prozesse, Anlagen und sonstige Ressourcen eines Akteurs, die entscheidend für die Gewährleistung der Bereitstellung der kritischen Dienstleistung sind.

Anmerkung: Die Kritikalität bezeichnet ein Maß für die Bedeutsamkeit eines Prozesses in Bezug auf die Konsequenzen, die eine Beeinträchtigung oder ein Ausfall des Prozesses für die Funktionsfähigkeit einer Kritischen Infrastruktur hat.

Kritische Dienstleistung

Dienstleistung, die von Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Versorgung der Allgemeinheit erbracht wird und deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen, zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder zu vergleichbaren Folgen führen würde.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Kulturgut

a) bewegliches und unbewegliches Gut, welches für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist und

b) Baulichkeiten, in denen bewegliches Gut, welches für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist, untergebracht ist oder werden soll und

c) Orte, die in beträchtlicher Weise Güter nach a) und b) aufweisen und als Denkmalorte bezeichnet sind.

Vgl. Art. 1 Haager Konvention (HK), 1954

→ mehr Geschütztes Kulturgut in Deutschland: 16 ausgewählte Beispiele überarb. Aufl., 2010

Kulturgut, bewegliches

Kulturgut, welches aufgrund seiner Beschaffenheit (z.B. Kunstwerke, Bücher, Archivalien) im Bedarfsfall an einen/in einen gesicherten Bergungsort transportiert werden kann.

Kulturgut, unbewegliches

Kulturgut, welches aufgrund seiner Beschaffenheit (z.B. Gebäude, archäologische Stätten) im Bedarfsfall nicht an einen/in einen gesicherten Bergungsort transportiert werden kann.

Kulturgutschutz

Sicherung und die Respektierung von → Kulturgut nach Art. 2 ff. Haager Konvention (HK).

Anmerkung: Aufgabe des humanitären Völkerrechts nach Art. 2 ff. HK, zu deren Durchführung die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 HK bereits in Friedenszeiten verpflichtet ist. Darunter fallen:

  • Sicherungsverfilmung (Mikroverfilmung) von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut
  • fotogrammetrische Erfassung des nach der Haager Konvention gekennzeichneten unbeweglichen → Kulturguts
  • Erarbeitung von Richtlinien und Konzepten zum Bau von Bergungsräumen für bewegliches → Kulturgut
  • fachkompetente Begleitung beim Bau von Bergungsräumen bei Museen und anderen Kulturstätten

Erarbeitung von Konzepten für weitere Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut in Abstimmung mit den obersten Fachressorts und über das Auswärtige Amt der internationalen Vertretung bei der UNESCO.

→ mehr Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten 7. Aufl., 2012
→ mehr Geschütztes Kulturgut in Deutschland: 16 ausgewählte Beispiele, überarb. Aufl. 2010

Siehe auch

KWRA

Klimawirkungs- und Risikoanalyse