Gemeinsames Risiko- und Krisenmanagement

Seit Februar 2022 haben sich durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine weitreichende Folgen für die Erdgasversorgung in Deutschland ergeben. Durch die Drosselung und Einstellung russischer Gasimporte nach Deutschland fehlten gegenüber vorherigen Jahren erhebliche Gasmengen. Dies führte zur Ausrufung der Frühwarnstufe gemäß Notfallplan Gas am 30. März 2022 und zur Ausrufung der Alarmstufe am 23. Juni 2022. Damit einhergehend wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.

Eine Gasmangellage im Winter 2022/23 konnte verhindert werden. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein. Die Ausgangslage für den Winter 2023/24 ist deutlich besser als ein Jahr zuvor, jedoch verbleiben Restrisiken.

Zur aktuellen Lage veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) jeden Donnerstag eine Einschätzung mit den aktuellsten Informationen:

Weitreichende Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Vorbeugung, Vorbereitung und Bewältigung einer Gasmangellage haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die ihm nachgeordnete Bundesnetzagentur (BNetzA).

Das BBK befasst sich hingegen mit den für die Versorgung der Bevölkerung einhergehenden Folgen einer Gasmangellage.

Fragen zur Gasversorgung

Welche Folgen hätte eine Gasmangellage / ein Gasausfall für die Bevölkerung?

Erdgas war über lange Zeit eine wesentliche Komponente der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Viertel der Primärenergieversorgung wurde in den vergangenen Jahren durch Erdgas abgedeckt. 2022 sank der Verbrauch um 18 Prozent. Erdgas dient hauptsächlich zur Wärme- und Stromproduktion, als Grundstoff für die Industrie und als Kraftstoff im Verkehrssektor.

Viele Kritische Infrastrukturen benötigen Gas um ihre Dienstleistungen erbringen zu können, für die Wärmeversorgung (Raumwärme, Prozesswärme) wie auch für spezielle Dienstleistungen der Sektoren, zum Beispiel:

  • Gesundheit (Krankenhäuser und Zulieferbetriebe wie Desinfektionsdienste und Wäschereien)
  • Energie (Gaskraftwerke, Treibstoffe)
  • Ernährung (Tierhaltung, Verarbeitung von Lebensmitteln, Kühlung, Verpackungsindustrie, gasbeheizte Stallungen, Großküchen, Bäckereien)
  • Wasser und Abwasser (Wasseraufbereitung)
  • Transport und Verkehr (gasbetriebene Fahrzeuge, unter anderem Busse im ÖPNV)

Etwa die Hälfte der Wohneinheiten in Deutschland werden mit Erdgas beheizt.

Durch Folgen eines Gasausfalls, wie eingefrorene Wasserleitungen, hohe Krankenstände und so weiter, kann es in Wintermonaten zu Folgeproblemen kommen, zum Beispiel im Sektor „Staat und Verwaltung“ (Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehren, Katastrophenschutz) sowie in Schulen und Betreuungseinrichtungen.

Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe – Was bedeuten die Krisenstufen des Notfallplans Gas?

Der Notfallplan Gas basiert auf einer europäischen Verordnung und regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation.

Er besteht aus drei Stufen:

  1. Frühwarnstufe
  2. Alarmstufe
  3. Notfallstufe

Frühwarnstufe

In der Frühwarnstufe liegen „konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt“.

Die Frühwarnstufe wurde durch Bundesminister Habeck am 30.03.2022 ausgerufen.

Alarmstufe

In der Alarmstufe liegt „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Alarmstufe wurde durch Bundesminister Habeck am 23.06.2022 ausgerufen.

Notfallstufe

In der Notfallstufe liegt „eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden […] sicherzustellen.

Sollte die Notfallstufe ausgerufen werden, erhält die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler die Befugnis, umfangreiche Maßnahmen zu ergreifen, um gemäß Energiesicherungsgesetz die Versorgung mit dem lebenswichtigen Gasbedarf sicherzustellen.

Was passiert mit Unternehmen und Betrieben, wenn die Notfallstufe Gas ausgerufen wird?

Sollte es dazu kommen, dass in Deutschland die lebenswichtige Versorgung mit Gas nicht mehr gewährleistet ist, wird die Notfallstufe gemäß Notfallplan Gas aktiviert und die Bundesnetzagentur kann gemäß Energiesicherungsgesetz (bzw. der darauf basierenden Gassicherungsverordnung) weitreichende Entscheidungen darüber treffen, welche Stellen zu welchen Zwecken kein Gas mehr verwenden dürften, um die Versorgung der Bevölkerung weiter zu gewährleisten. Hierzu wird es keine feste Liste im Vorfeld geben, sondern lageangepasste Entscheidungen.

Welche Aufgaben hat das BBK in einer Gasmangellage?

Weitreichende Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Vorbeugung, Vorbereitung und Bewältigung einer Gasmangellage haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die ihm nachgeordnete Bundesnetzagentur (BNetzA).

Die BNetzA führt ein regelmäßiges Monitoring zur Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland durch. Darüber hinaus wird sie zum sogenannten Bundeslastverteiler, sofern die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausgerufen wird.

Hier gelangen Sie zu den BNetzA- und BMWK-Internetseiten

Das BBK befasst sich hingegen mit den für die Versorgung der Bevölkerung einhergehenden Folgen einer Gasmangellage. Hierbei gilt es, auch für den Fall vorbereitet zu sein, bei dem die lebenswichtige Versorgung mit Erdgas marktwirtschaftlich nicht mehr gewährleistet werden könnte. In diesem Fall würde durch die Bundesregierung die Notfallstufe des Notfallplans Gas ausgerufen werden. Der Bundesnetzagentur käme die Rolle zu, den Gasverbrauch der verschiedenen Kunden zielgenau einzuschränken. Das BBK steht in engem Austausch mit den Bundesländern, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie seinen zahlreichen Partnerbehörden und -organisationen. Um die Folgen für die Bevölkerung im Falle einer unzureichenden Gasversorgung bestmöglich abmildern zu können, ist ein gemeinsames Risiko- und Krisenmanagement gefragt. Einige Notfallplanungen von Ländern und Kommunen – auch zum Thema Gasmangel – sind öffentlich verfügbar.

Auf Anforderung koordiniert das „Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern“ (GMLZ) im BBK Hilfeleistungen und stellt Informationen bereit. Weitere Aufgabe des BBK ist es, die Bevölkerung darüber zu informieren, wie sie sich in Krisenfällen schützen und gegenseitig helfen kann.

Bereits im Jahr 2018 hat das BBK das Szenario einer Gasmangellage im Rahmen der Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung LÜKEX geübt.

Im „Gemeinsamen Lagebild Bevölkerungsschutz“ werden aktuelle Lageinformationen aus den Bundesländern und den Bundesressorts durch das BBK zusammengeführt. Dabei finden auch Kritische Infrastrukturen wie die Gasversorgung Berücksichtigung. So sollen die zuständigen Behörden frühzeitig über mögliche Versorgungseinschränkungen und deren Auswirkungen – auch sektoren- und branchenübergreifend – informiert werden.

Was können Sie tun?

Werde ich weiter verlässlich mit Gas heizen können?

Sollte es zu Einschränkungen bei der Gasversorgung kommen, würden bestimmte Kunden besonders geschützt werden:

  • Haushaltskundinnen und -kunden,
  • bestimmte soziale Dienste und Fernwärmeanlagen sowie
  • Gaskraftwerke, die zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung benötigt werden.

Das bedeutet, dass eine ausreichende Gasversorgung von Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Zuhause höchste Priorität hat. Sollte es durch die Bundesnetzagentur in der Notfallstufe zur Anordnung von Verbrauchsreduzierungen kommen, würden viele weitere Faktoren und Informationen berücksichtigt. Dazu gehört zum Beispiel auch, ob die in einem Produktionsbereich gefertigten Endprodukte den Kritischen Infrastrukturen zuzuordnen sind.

Die Details sind zum Beispiel in den folgenden Dokumenten der Bundesnetzagentur erläutert:

Lebenswichtiger Bedarf bei geschützten und nicht geschützte Kunden in einer nationalen Gasmangellage (04. Oktober 2022):

Informationen zu geschützten Kunden

Bundeslastverteilung in der Praxis. Lastverteilung Gas – Handlungsoptionen und Abwägungsentscheidungen (26. Mai 2023):

Informationen zur Lastverteilung Gas

Nichtsdestotrotz bleibt ein sparsamer Gasverbrauch wichtig. Sparen wir Energie, beim Strom und der Heizung, hilft es die Gasvorräte in den Gasspeicher für die Heizperiode zu schonen, um auch bei einer Verschärfung der Lage – z. B. durch unterdurchschnittliche Außentemperaturen – Versorgungseinschränkungen zu vermeiden.

Die aktuellen Informationen zur Versorgungslage finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur:

Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

Wie kann ich bei mir Zuhause oder in meinem Unternehmen Gas sparen?

Haushaltskundinnen und -kunden sind besonders geschützt

Die Gasversorgung von Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Zuhause hat höchste Priorität. Daher sind Haushaltskundinnen und -kunden im Falle von Einschränkungen besonders geschützt.

Nichtsdestotrotz bleibt ein sparsamer Gasverbrauch wichtig. Sparen wir Energie, beim Strom und der Heizung, hilft es die Gasvorräte in den Gasspeicher für die Heizperiode zu schonen, um auch bei einer Verschärfung der Lage – zum Beispiel durch unterdurchschnittliche Außentemperaturen – Versorgungseinschränkungen zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gemeinsam mit anderen Akteuren Informationen und Tipps zum Energiesparen zusammengestellt:

Vorsorge: Wie kann ich mich auf einen Ausfall der Heizung vorbereiten ?

Wer einen Kamin oder Ofen hat, sollte einen Vorrat an Kohle, Briketts oder Holz angelegt haben.

Prüfen Sie, ob die Installation einer alternativen Heizquelle in Ihrem Zuhause möglich ist. Lassen Sie sich dazu von Fachleuten beraten.

  • Achtung!
    Bei gasbetriebenen Heizquellen achten Sie unbedingt darauf, dass Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel eine Sauerstoffmangel- und Zündsicherung bei dem Gerät vorliegen. Die Installation eines sogenannten CO-Warnmelders erhöht Ihre Sicherheit.
    Nutzen Sie keinen Grill oder machen Sie kein offenes Feuer in geschlossenen Räumen, es besteht Brand- und Erstickungsgefahr!

Auch mit warmer Kleidung und Decken lässt sich die Heizung eine Zeit lang ersetzen.

Wählen Sie möglichst einen Raum zum Aufenthalt und halten Sie die Türen geschlossen, damit Wärme nicht entweichen kann. Achten Sie jedoch trotzdem darauf, regelmäßig zu lüften!

Was mache ich, wenn meine Heizung ausfällt oder nicht mehr genügend heizt?

  • Achten Sie bei alternativen Heizmöglichkeiten auf Ihre Sicherheit. Nutzen Sie keinen Grill und machen Sie kein offenes Feuer in geschlossenen Räumen, es besteht Brand- und Erstickungsgefahr!
  • Sorgen Sie für ausreichend warme Kleidung und Decken, um Heizprobleme überbrücken zu können.
  • Sofern eine andauernde Kälte besteht, kleiden Sie sich warm und konzentrieren Sie sich darauf, ausschließlich einen zentralen Aufenthaltsraum zu beheizen.
  • Achten Sie auf geschlossene Türen, um das Entweichen der Wärme zu verhindern.
  • Vergessen Sie dennoch nicht, geschlossene Räume regelmäßig für einige Minuten mit weit geöffnetem Fenster zu lüften (Stoßlüften). Dadurch erhalten Sie eine ausreichende Sauerstoffversorgung in Ihren Räumen.
  • Informieren Sie sich über die Lage bei den Personen in Ihrem Umfeld. Haben Sie Angehörige oder Freunde, deren Heizung noch funktioniert? Können Sie dort unterkommen? Oder haben Sie selbst noch Heizmöglichkeiten und können damit Angehörigen oder Freunden Hilfe anbieten?
  • Achten Sie auf hilfebedürftige Menschen in Ihrer Nachbarschaft und bieten Sie Unterstützung an.

Sollte ich mir einen Heizlüfter oder einen Elektroheizkörper besorgen?

Grundsätzlich sollte man sich rechtzeitig, sofern man die Möglichkeit dazu hat, über alternative Heizquellen informieren und gegebenenfalls das erforderliche Brennmaterial besorgen (zum Beispiel für einen Kaminofen).

Die Reduzierung des Gasverbrauchs für Heizzwecke sollte jedoch nicht dazu führen, verstärkt elektrische Heizlüfter in der Heizperiode einzusetzen. Das Heizen mit Strom ist ineffizient, sehr kostenintensiv und belastet das Stromnetz (Verteilnetz). Ein übermäßiger Einsatz von Heizlüftern könnte zu lokalen Stromausfällen führen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in einer FAQ-Sammlung des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, und Informationstechnik (VDE) sowie in einer Pressemitteilung des VDE und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.

Kann ich meine Wohnung/mein Haus auf eine Kälteperiode vorbereiten?

Es empfiehlt sich zu überprüfen, ob die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus ausreichend gedämmt ist. Wenn das Gebäude unzureichend gedämmt ist, kann die Heizungsanlage bei langanhaltenden oder extremen Kälteperioden die notwendige Zimmertemperatur nicht erreichen. Bei mangelhafter Dämmung ist der Wärmeverlust zu hoch.

Bei unzureichender und fehlerhafter Dämmung können auch Kältebrücken zum Problem werden. An den kalten Wandinnenflächen kann es dann zu Schimmelbildung kommen.

Ein wichtiger Aspekt, der ebenfalls überprüft werden sollte, ist die Isolierung von Wasserleitungen und Heizungsrohren. Diese können einfrieren oder platzen, wenn die Temperaturen plötzlich oder über einen längeren Zeitraum sehr kalt werden. Schon aus Gründen der Energieeinsparung ist zur Vermeidung von Wärmeverlusten auf eine sach- und fachgerechte Isolierung der Wasserleitungs- und Heizungsrohre zu achten.

Bei Neubauten ist eine effiziente Wärmedämmung gemäß dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits eingeplant. In diesem Gesetz werden die Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Bei Bestandsbauten empfiehlt es sich, diese moderne Wärmedämmung nachzuholen.

Sie senken damit Ihre Heizkosten und steigern den Wert Ihres Gebäudes. Bei der Außendämmung haben Sie die Möglichkeiten zur Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) oder einer vorgehängten Fassade mit Hinterlüftung. Wenn Sie die Außenfassade aus Denkmalschutzgründen nicht verändern dürfen, bietet sich die Möglichkeit einer Innendämmung an.

Bei der Dachdämmung haben Sie die Möglichkeiten zur Anbringung von Zwischen- und Aufsparrendämmung oder einer Dämmung auf der obersten Geschossdecke unter unbeheizten und gegen die Außenluft ungedämmten Räumen. Denken Sie auch daran, Flachdächer über beheizten Räumen effizient zu dämmen.

Es kann sich ebenfalls lohnen, wenn Sie eine Dämmung an der Deckenunterseite von unbeheizten Kellerräumen anbringen. Im Zuge einer energetischen Sanierung sollten, sofern noch nicht vorhanden, Einfachverglasungen von Türen und Fenstern durch Isolierglas ersetzt werden.

Bei Fragestellungen rund um die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes helfen Ihnen zertifizierte Energieeffizienz-Experten weiter.

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