Zivilschutz-Zeichen 1982

Zivilschutz-Zeichen

In Anlehnung an Artikel 66 des Zusatzprotokolls I erließ der Bundesminister des Innern am 26. Mai 1982 die "Festsetzung des allgemeinen Kennzeichens für den Zivilschutz", die im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) auf Seite 306 bekanntgegeben wurde. Ein kreisförmiger orangefarbener Hintergrund wurde zugelassen, wenn das Zivilschutzzeichen an einem nicht orangefarbenen Gegenstand angebracht war. Die Farben des Zivilschutz-Zeichens wurden nach RAL bezeichnet: Orange ist RAL 2004 und Blau ist RAL 5015.
Diese Anordnung ist mittlerweile "als suspendiert anzusehen" (BMI-Erlass vom 24. Juli 1987). Neuere Regelungen wurden bisher nicht erlassen, sodass das Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei) vom 17. Juli 1997 (darin Seite 1378) die geltende Rechtsgrundlage darstellt.