Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz

Die Startphase des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz hat begonnen.

Bund und Länder haben am 2. Juni 2022 in Würzburg auf der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (kurz: GeKoB) gegründet. Rechtliche Grundlage ist die Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Errichtung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz, die vom BMI im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde. Hinzu kommt die Anlage zur Verwaltungsvereinbarung mit dem Aufgabenportfolio des GeKoB.

Ziele des GeKoB

Das übergeordnete Ziel des GeKoB ist es, als dauerhaft eingerichtete Kooperationsplattform die koordinierte Zusammenarbeit aller Partner im Bevölkerungsschutz zu stärken, indem es

  • den Informationsaustausch intensiviert,
  • Risiken gemeinsam bewertet,
  • Prognosefähigkeiten aufbaut und
  • politisch-strategische Krisenstäbe in Bund und Ländern unterstützt.

Dadurch werden Verbesserungspotentiale sowohl in der organisationsübergreifenden Vernetzung als auch in der fachlichen Zusammenarbeit, beispielsweise im Ressourcenmanagement, erschlossen.

Bevölkerungsschutz in Deutschland – das bedeutet gemeinsame Verantwortung in einem föderalen, verantwortungsteiligen System. Was wir aus nahezu jeder Krise, jedem größeren Einsatz, aber auch Übungen mitnehmen, ist der steigende Bedarf an Information, Kommunikation und Vernetzung der Akteure in den Ländern und dem Bund. Mit dem Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz wird diese Kooperation aller Partner intensiviert und dieser so wichtige, unmittelbare Austausch untereinander gefördert; und das nicht erst in einer Krise, sondern in der tagtäglichen Kommunikation und Zusammenarbeit als Vorbereitung auf Krisen.

GeKoB-Leiterin Dr. Monika John-Koch

Zentraler, leistungsstarker Knotenpunkt

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz im Sommer 2021, der Krieg in der Ukraine und andere Lagen haben gezeigt, dass komplexe Krisen eine große Tragweite entwickeln und nationale Koordinierung erforderlich ist.

Daher berät das GeKoB die für den Bevölkerungsschutz zuständigen Behörden in Bund und Ländern vor, während und nach Krisen, ohne die gesetzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund (Zivilschutz) und Ländern (Katastrophenschutz) zu verschieben. Als zentraler, leistungsstarker Knotenpunkt ergänzt es so das Hilfeleistungssystem in Deutschland.

Zusammensetzung des GeKoB

Im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (kurz: GeKob) werden nach Abschluss der jetzigen Startphase alle wichtigen Partner des Bevölkerungsschutzes vertreten sein. Den Kern des Kompetenzzentrums bilden die Behörden, die für den Katastrophen- und den Zivilschutz in Deutschland originär zuständig sind – die Innenministerien und Innensenatsverwaltungen der Länder und des Bundes.

Für den Bund werden sich das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr, die Bundespolizei und das BBK am GeKoB beteiligen.

Je nach Lage sollen weitere Fachbehörden mit entsprechenden Aufgaben oder entsprechender Expertise hinzugezogen werden, für Gesundheitslagen beispielsweise das Robert Koch-Institut.

Darüber hinaus können sich Hilfsorganisationen und Partner auf kommunaler Ebene, wie beispielsweise Feuerwehren, nach Zustimmung des Lenkungskreises, dem strategisch steuernden Gremium des GeKoB, und auf Grundlage individueller Vereinbarungen am GeKoB beratend beteiligen.

Arbeitsweise des GeKoB

Vertretungen aus Bund und Länder kommen arbeitstäglich in das GeKoB am Standort Bonn beim BBK zusammen. Sie werden von einer Geschäftsstelle unterstützt, die vom BBK gestellt wird. Somit ist das BBK sowohl einer der fachlichen Partner des Kompetenzzentrums als auch sein Gastgeber.

In der Alltagsorganisation dient das GeKoB der Optimierung des risiko-, gefahren- und lagebezogenen Informations- und Koordinationsmanagements zwischen Bund und Ländern für eine gute Krisenprävention, Krisenvorsorge und den Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Basierend auf den Fähigkeiten und dem Wissen aller Behörden und Organisationen sollen unter anderem datenbasierte Prognosen erarbeitet, gemeinsame Lagebilder erstellt oder ein umfassendes Ressourcenregister aufgebaut werden - nicht zuletzt um Auswirkungen von Krisen in Zukunft zu minimieren.

In Krisen jedoch zielt das Kompetenzzentrum auf eine schnelle Handlungsfähigkeit ab – ganz nach der Devise "vor die Lage kommen". Es berät und unterstützt die politisch-strategischen Krisenstäbe auf Bundes- und Landesebene und übernimmt auf Anforderung Krisenstabsaufgaben und -funktionen. Die Krisenlagen werden weiterhin von den zuständigen Behörden vor Ort geführt.

Was bisher vereinbart wurde

2023

Bekanntmachung der "Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Errichtung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz" im Bundesanzeiger.

2022

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern unterzeichneten am 2. Juni 2022 auf der Sitzung der Innenministerkonferenz in Würzburg die Verwaltungsvereinbarung zur Gründung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz. Die Verwaltungsvereinbarung trat am 3. Juni 2022 in Kraft.

2021

Die Innenministerkonferenz der Länder stimmte am 3. Dezember 2021 dem Vorhaben der Bildung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums zu.

Weitere Informationen

Kontaktieren Sie das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz

📧 gekob@gekob.bund.de

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