Ansprechperson für Korruptionsprävention und Ombudsperson
Korruptionsprävention
Die Ansprechperson für Beschäftigte, Dienststellenleitung sowie Bürgerinnen und Bürger ist nicht an den Dienstweg gebunden.
Neben Fortbildungen und Aufklärung der Beschäftigten, hat die Ansprechperson für Korruptionsprävention auch die Aufgabe, die Dienstellenleitung, die Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürger durch Beratung zu unterstützen, sowie Korruptionsanzeichen zu beobachten und zu bewerten.
Selbstverständlich ist die Ansprechperson für Korruptionsprävention zur Verschwiegenheit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte verpflichtet, sodass Sie sich bei Fragen jederzeit an sie wenden können.