Wie funktioniert der deutsche Bevölkerungsschutz­?

Das deutsche Bevölkerungsschutzsystem

Damit die Menschen in Deutschland sicher leben können, verfügen wir über ein gesamtgesellschaftliches Sicherheitssystem auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen. Polizeien, Bundeswehr, Nachrichtendienste, Akteure im Bevölkerungsschutz sowie Infrastrukturbetreibende sind Teile des Sicherheitssystems.

Was ist Bevölkerungsschutz?

Während die meisten hierzulande mit den Aufgaben von Polizei oder Bundeswehr vertraut sind, wissen nicht alle mit dem Begriff „Bevölkerungsschutz“ etwas anzufangen. Was genau bezeichnet dieser Begriff – und welche Akteure sind ihm zuzurechnen?

Der Begriff Bevölkerungsschutz bezeichnet zusammenfassend alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie die Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und Länder im Katastrophenschutz.

Unterschiedliche Teilaufgaben und Zuständigkeiten verschiedener Verwaltungsebenen verschmelzen.

Ein Kreisdiagramm, das die Aufgabenteileng von Bund, Ländern und Kommunen im Bevölkerungsschutz zeigt. Quelle: BBK

Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) setzt den gesetzlichen Rahmen für die unterschiedlichen Aufgaben.

Was ist Zivilschutz?

Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes. Dies ist in § 1 ZSKG sowie Artikel 73 des Grundgesetzes geregelt. Damit soll die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt werden.

Die Aufgaben des Zivilschutzes sind

  • Selbstschutz,
  • Warnung der Bevölkerung,
  • Schutzbau,
  • Aufenthaltsregelung,
  • Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG,
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Das BBK ist eine Geschäftsbereichsbehörde des BMI und übernimmt diese sowie weitere ihm aufgetragene Aufgaben.

Für die Durchführung der Maßnahmen im Zivilschutz arbeitet der Bund mit den Ländern eng zusammen.

Wie sieht die Bund-Länder-Zusammenarbeit aus?

Der Bund greift auf die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes der Länder zurück. Hierfür werden die Länder ergänzend ausgestattet und ausgebildet.

Davon profitieren auch die Länder: Sie können diese Ressourcen in Friedenszeiten in die alltägliche Gefahrenabwehr integrieren.

Länder und Kommunen können bei Katastrophen von nationaler Tragweite das BBK, das Technische Hilfswerk (THW), die Bundespolizei und die Bundeswehr zur Unterstützung anfordern.

Was ist Katastrophenschutz?

Der Katastrophenschutz in Friedenszeiten ist Aufgabe der Länder und umfasst die Gefahrenabwehr bei Katastrophen.

Eine mögliche Katastrophe ist beispielsweise:

  • ein Unwetter, das die Stromversorgung unterbricht,
  • Hochwasser und Starkregen,
  • Sturm,
  • Erdbeben.

Im Katastrophenfall sind Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden.

Die operative Durchführung - Erste Hilfe, medizinische Versorgung, Aufräumarbeiten und Vieles mehr - erfolgt somit auf kommunaler Ebene.

Bei einem lokalen Schadensfall erhalten die Kommunen Hilfe von haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften von dem Technischen Hilfswerk, dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern, den Johannitern, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft und dem Deutschen Feuerwehrverband.

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