Goethe-Schiller-Denkmal, Weimar
Quelle: Stiftung Weimarer Klassik/Sigrid Geske
KulturgutschutzDer Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist eine Aufgabe des humanitären Völkerrechts, zu deren Durchführung die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 3 der Haager Konvention (HK) bereits in Friedenszeiten verpflichtet ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist dabei federführend und übernimmt in Verbindung mit den einzelnen Bundesländern die entscheidenden Initiativen. ![]() Goethe-Schiller-Denkmal, Weimar Quelle: Stiftung Weimarer Klassik/Sigrid Geske
Der hierzu maßgebende Wortlaut der Konventionen, der Gesetze und der Richtlinien ist in der Broschüre: “Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" abgedruckt. Aktuelle Meldungen
|
|