SKK-Wörterbuch
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ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-Erkundungsfahrzeug, ABC-Erkunder, ABC-ErkKw) Das Fahrzeug dient u.a. dem Messen, Spüren und Melden radioaktiver und chemischer Kontaminationen,dem Aufsuchen von radioaktiven Bruchstücken und dem Kennzeichnen und Überwachen kontaminierter Bereiche. (Quelle: BBK-Faltblatt "ABC-Erkundungskraftwagen".- Stand: April 2007) Derzeit sind in Deutschland 366 ABC-ErkKW im Einsatz. (Trebbe/Wilbert: Der zivile CBRN-Schutz des Bundes. - In: Behörden Spiegel 7/2007, S. 46 ) ABC-Schutz (ABC-Abwehr, ABC-Selbstschutz, CBRN-Schutz, medizinischer ABC-Schutz) Umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer (radoaktiver), biologischer und chemischer Gefahren durch Erkundung, Kontaminations- und Infektionsschutz sowie Dekontamination. Es ist ein Aufgabenbereich nach § 12 des Zivilschutzgesetzes. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (AKNZ) Eine Einrichtung, die mit der Neuorganisation des Zivilschutzes auf Bundesebene geschaffen wurde. In ihr sind drei Ausbildungseinrichtungen, die bundesweit tätig waren, zusammengefasst worden: die Katastrophenschutzschule des Bundes, die Akademie für Zivile Verteidigung und die Bundesschule des Bundesverbandes für den Selbstschutz. Der Schwerpunkt der Ausbildungsaktivitäten liegt im nationalen Bereich. An der Akademie werden neben der Vermittlung von Fachkenntnissen auch der Informations- und Erfahrungsaustausch über die Grenzen der Bundesländer hinweg und organisationsübergreifend gepflegt. Sie ist aber auch offen für internationale Veranstaltungen und führt in diesem Zusammenhang unterschiedliche Seminare durch. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Akute Belastungsreaktion (Katastrophenreaktion, Verhalten in Belastungssituationen) Für die Weltgesundheitsorganisations (WHO) ist die akute Belastungsreaktion eine vorübergehende Störung von beträchtlichem Schweregrad, die sich bei einem psychisch nicht manifest (offensichtlich) gestörten Menschen als Reaktion auf eine außergewöhnliche körperliche oder seelische Belastung entwickelt und im Allgemeinen innerhalb von Stunden oder Tagen abklingt (WHO 1992). Alarmierung Die verbindliche Aufforderung an die Hilfskräfte, ihre Einsatzbereitschaft herzustellen und/oder an die Bevölkerung, bestimmte Verhaltensregeln zu befolgen. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Amtshilfe Amtshandlung einer Behörde auf Ersuchen und zur Unterstützung einer anderen Behörde auf der Grundlage von Artikel 35 (1) des Grundgesetzes. Im Bevölkerungsschutz kann der Bund die Länder auf deren Ersuchen hin mit materiellen und personellen Ressourcen der Gefahrenabwehr unterstützen.(Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 2/2006 S.29) Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Wurde 1888 gegründet und ist als Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband mit 16 Landesverbänden und über 260 Regional-, Kreis- und Ortsverbänden in Deutschland tätig. Er ist politisch und konfessionell unabhängig und zählt mit über 1.1 Mio. Mitgliedern zu den größten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.Parallel zu seinen Aufgaben im örtlichen Rettungsdienst und der Einbindung in den Zivil- undKatastrophenschutz engagiert er sich auf zahlreichen Gebieten sozialer Arbeit: ambulante Pflegedienste, Altenpflegeheime, Einrichtungen und Dienste für Kinder und Jugendliche sowie für Behinderte und psychisch Kranke. Außerdem ist er in der Auslandshilfe aktiv. Dafür engagieren sich 11.000 ehrenamtliche, 15.000 hauptamtliche und 5.000 zivildienstleistende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. hat seine Bundesgeschäftsstelle in Köln. Hier ist auch das Generalsekretariat von Samariter International (SAINT) ansässig.(Quelle: SKK-Wörterbuch d. ZS u. KatS. - 2003) Aufenthaltsregelung (Bevölkerungsverlegung) Bestimmt, daß der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf. Außerdem kann die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete evakuiert werden. - (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rechtsgrundlage der Aufenthaltsregelung bildet § 10 des "Zivilschutzneuordnungsgesetzes" vom 25. März 1997. In § 10,Abs.1 heißt es : "Zum Schutze vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen, oder für Zwecke der Verteidigung können die obersten Landesbehörden oder die von Ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes anordnen, daß 1. der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf, 2. die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend evakuiert wird." Ausfallplanung Vorsorge zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung von Unternehmensprozessen - z.B. in Unternehmen Kritischer Infrastrukturen - für den Fall unvorhergesehener Ereignisse. (Quelle: W.Geier, in Notfallvorsorge 3/2006 S.32) Befehl Mündlich, schriftlich oder auf andere Weise gegebene Anordnung, durch die die Absicht und geplante Durchführung eines Auftrags in knapper Form klar und widerspruchsfrei dargestellt wird und die ein bestimmtes Verhalten fordert. Die Gliederung des Befehls richtet sich nach dem Schema Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg. Zur Führung über längere Zeiträume kann es notwendig sein, das Befehlsschema zu ergänzen oder anders zu gliedern: Lage, Auftrag, Durchführung, Versorgung, Führung /Kommunikationswesen (DV 100). (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Befehlsstelle Der örtlich bestimmte Platz der Einsatzleitung. Soweit die Festlegung von Einsatzabschnitten erforderlich ist, können für diese weitere nachgeordnete Befehlsstellen eingerichtet werden. Die Befehlsstelle kann ortsfest oder beweglich eingerichtet werden. (Quelle. SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Bereitstellungsraum Sammelbezeichnung für Orte, an denen Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmittelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden. (Quelle: Feuerwehrdienstvorschrift 100). Bergung Umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. (Quelle: SKK-Wörterbuch d. ZS u. KatS. - 2003) Bergungsdienst Ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968. Die Aufgaben dieses Fachdienstes werden heute von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk durch Technische Züge und Fachgruppen wahrgenommen. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Betreuungsdienst Ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Betrieblicher Katastrophenschutzplan Verbindlicher Katalog zur Durchführung vorgeplanter Maßnahmen. Er ist nach Kriterien der Dringlichkeit und Notwendigkeit zu gliedern. (Quelle: SKK-Wörterb. ZS u. KatS. - 2003) Bevölkerungsschutz Bevölkerungsschutz ist die Summe der zivilen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor den Auswirkungen von Kriegen, bewaffneten Konflikten, Katastrophen und anderen schweren Notlagen sowie solcher zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung der genannten Ereignisse. (Quelle: Schreiben des BBK vom 22.04.2009) Biologische Waffe Bei der Bestimmung von Biologischen Waffen wird in der Regel auf eine Definition der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1969 zurückgegriffen. Danach gelten als Biologische Waffen lebende Organismen jeglicher Art oder aus diesen gewonnene infektiöse Stoffe, die Krankheiten oder Tod bei Mensch, Tier oder Pflanze verursachen und zu diesem Zweck gezielt eingesetzt werden. Gemeinhin wird dabei zwischen Bakterien, Rickettsien und Viren unterschieden. Toxine also Giftstoffe natürlichen Ursprungs, nehmen eine Zwischenstellung zwischen chemischen und biologischen Waffen ein. Sie werden daher sowohl im CW- als auch BW-Übereinkommen erfaßt. Biologische Waffen sind bösartige und umweltresistente Stämme gefährlicher Krankheitserreger in Form von Viren oder Bakterien sowie Gifte, die aus Bakterien gewonnen werden können. Die Vergiftung von Trinkwasser oder Lebensmitteln ist damit ebenso möglich wie die Verbreitung von Krankheitserregern, die in der Landwirtschaft Schäden hervorrufen. Zur Ausbreitung eignen sich besonders Flugzeuge mit Sprühvorrichtungen, Land- und Wasserfahrzeuge, aber auch einfache Pflanzensprühgeräte. (Quelle. SKK-Wörterbuch d. ZS u. KatS. - 2003) Bioterrorismus Biologischer Terrorismus wird definiert als vorsätzlicher Einsatz von biologischen Agenzien - das heißt von Bakterien, Viren, Toxinen etc. - zur Schädigung von Menschen, Tieren oder Pflanzen. Bioterrorismus ist somit zu unterscheiden von einer fahrlässigen Verbreitung biologischer Agenzien, beispielsweise bei einem Laborunfall, sowie von einem natürlichen Ausbruch von Infektionskrankheiten, zum Beispiel in Form einer Epidemie. Human-Bioterrorismus liegt vor, wenn Menschen das Ziel einer bioterroristischen Tat sind; um Agro-Bioterrorismus handelt es sich hingegen, wenn auf Nutztiere oder Kulturplanzen abgezielt wird.[..] - (Quelle: Guery, M.: Biologischer Terrorismus aus Sicht des schweizerischen Rechts. Im Internet veröffentlicht 2003) Brandschutz Gliedert sich in abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen. Vorbeugender Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Brandschutzdienst Ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Buisness Continuity Management Gesamtheit der organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen, die zur Fortführung des Kerngeschäfts eines Untenehmens unmittelbar nach Eintritt eines Krisenfalls und zur sukzessiven Fortführung des gesamten Geschäftsbetriebes bei länger andauernden Ausfällen oder Störungen dienen; Bestandteil des Managements der meisten Unternehmen Kritischer Infrstrukturen.(Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 3/2006 S.32) Bundespolizei Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Aufgaben: der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes und die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auf Bahnanlagen und Verkehrsflughäfen. Im Wege der Amtshilfe kann er auch bei Großschadensereignissen und Katastrophen eingesetzt werden. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003.) Bundesleistungsgesetz Bestimmt, dass Behörden in bestimmten Fällen (§1 BLG) das Recht haben, bestimmte Leistungen, z. B. bewegliche Sachen, von jedem anzufordern. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS.- 2003) Bundeswasserstrassengesetz Regelt die Zuständigkeit des Bundes für bestimmte See- und Binnenwasserstraßen. Dort ist der Bund für alle Maßnahmen der Gefahrenabwehr zuständig, die nötig sind, um die Bundeswasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustandzu erhalten (Strompolizei). Er ist darüber hinaus für den Brandschutz zuständig, soweit Brände auf den Seewasserstraßen und den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen den Verkehr behindern können. Für die übrige allgemeine Gefahrenabwehr sind die Länder zuständig. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Bundeswehr Hilfeleistung der Bundeswehr erfolgt nach Artikel 35 Grundgesetz und weiteren gesetzlichen Grundlagen in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz in Form von: Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe; Hilfeleistung für den Umweltschutz außerhalb des eigenen Bereiches; Einsatz von Rettungsmitteln der Bundeswehr im Rahmen des zivilen Rettungsdienstes. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Chemikalienschutzanzug Bekleidung, die den Träger gegen gasförmige und flüssige Schadstoffe (Chemikalien) schützt. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Dekontamination Bezeichnet das Beseitigen oder Verringern von schädlichen Stoffen zur Entseuchung, Entgiftung, Entstrahlung. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003) Definition Behebung einer Verunreinigung (Kontamination), z.B. die Beseitigung einer radioaktiven Verunreinigung (das Entfernen radioaktiver Substanzen vom Organismus und von Gegenständen; sogenannte "Entstrahlung"), die Beseitigung von Giften (Detoxikation; Entgiftung), Krankheitserregern (Desinfektion, s.a. Darmdekontamination). (Quelle: Roche L. d. Medizin, München, 5. Aufl. 2003) Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) Gemeinnützige freiwillige Hilfsorganisation, die den Seenotrettungsdienst in Nord- und Ostsee betreibt und im Search and Rescue-Dienst mitwirkt. Sie hat ihren Sitz in Bremen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) 1913 gegründete gemeinnützige, selbständige Hilfsorganisation mit ca. 600 000 Mitgliedern in 19 Landesverbänden die größten Wasserrettungsorganisation der Welt. Zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört u.a. die Schaffung und Förderung von Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen, insbesondere der Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser, Förderung des Anfänger- und Schulschwimmens und die Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, Bootsführern, Funkern, Tauchern und Rettungstauchern. Im Katastrophenschutz übernimmt sie bei Überschwemmungen, Hochwasser, Dammbruch oder Sturmflut die Planung, den Einsatz und die Organisation des Wasserrettungsdienstes. Retten und Betreuen aus Wasser-/Eis-Gefahr, Transport- und Versorgungsfahrten auf dem Wasser, technische Hilfeleistungen durch Sonderausstattung, Unterstützung anderer Hilfsorganisationen, am/im Wasser sind weitere Einsatzbereiche. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Deutscher Feuerwehrverband (DFV) Eine gemeinnützige Vereinigung der Feuerwehren in Deutschland. Der Verband wurde 1853 gegründet und besteht heute aus 16 Landesfeuerwehrverbänden (LFV) und zwei Bundesgruppen, aufgeteilt in ca. 430 Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände. Der Deutsche Feuerwehr-Verband vertritt die Belange der Feuerwehren auf Bundesebene, fördert den Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutz, die technische Hilfeleistung sowie den Rettungsdienst, betreut und fördert die Brandschutzerziehung, die Brandschutzaufklärung und Brandschutzforschung. Er hat seinen Sitz in Bonn. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Deutsches Komitee für Katastrophenvorsorge (DKKV) Wurde nach Ablauf der Internationalen Dekade zur Vorbeugung von Naturkatastrophen (IDNDR, 1990-1999) als Nachfolgeorganisation des deutschen IDNDR-Komitees gegründet. Es hat das Ziel, auf eine nachhaltige Katastrophenvorsorge im internationalen Verbund hinzuwirken; dabei stehen Naturkatastrophen im Mittelpunkt der Arbeit. Die Geschäftsstelle des Komitees befindet sich in Bonn, ihr Budget wird größtenteils vom Auswärtigen Amt finanziert. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) 1921 schlossen sich 26 "Vaterländische Frauenvereine" und die "Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger" zu einem Deutschen Roten Kreuz mit Sitz in Berlin zusammen. Das Deutsche Rote Kreuz ist heute Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und die größte Hilfsorganisation in Europa. Ihm gehören 4,8 Millionen Mitglieder an. Es ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland und wurde von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als Nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne der Genfer Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) DRK-Hilfszug Im Rahmen des Katastrophenschutzes vom Deutschen Roten Kreuz unterhaltene Hilfszüge, die bei Notsituationen, Großschadenslagen und Katastrophen zum Einsatz kommen. Sie bestehen aus Verpflegungs-, Unterkunfts-, Betreuungs- und Sanitätseinheiten. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Ehrenamtliche Tätigkeit Bezeichnet eine freiwillige, nicht erwerbsmäßige Beschäftigung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Einsatzbereitschaft Zustand von Einsatzkräften und Einsatzmitteln, der im Allgemeinen den vorgesehenen Einsatz ermöglicht. Die personelle Einsatzbereitschaft bezieht sich auf Zahl, Ausbildungsstand und Belastbarkeit der Einsatzkräfte. Die technische Einsatzbereitschaft bezieht sich auf die Einsatzmittel (DV 100). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Einsatzleitung Die Einsatzleitung besteht aus dem Einsatzleiter, den Führungsgehilfen, dem Stabs- und Hilfspersonal sowie notwendige Führungsmittel. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Epidemie Bezeichnet die Anhäufung vieler Fälle derselben Infektionskrankheit, die zeitgleich und räumlich begrenzt in einer Bevölkerungsgruppe auftritt. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Ergänzender Katastrophenschutz Mit dem Zivilschutzneuordnungsgesetz wurde 1997 das Katastrophenschutzergänzungsgesetz aufgehoben. In den Paragraphen 11 ff. Zivilschutzgesetz wird der Katastrophenschutz im Zivilschutz geregelt. Der ergänzende Katastrophenschutz ist die Aufgabe des Bundes, die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung mit geeigneten Einsatzfahrzeugen zu ergänzen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Ernährungssicherstellung Grundlage ist das Ernährungssicherstellungsgesetz vom 27. August 1990. (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 1802 - 1807) Ernährungsvorsorgegesetz "Ziel des Gesetzes ist die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft (Erzeugnisse) für den Fall einer Versorgungskrise.[...] Regelungen dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes gelten nicht für Zwecke der Verteidigung" ( Auszug :§ 1 Ernährungsvorsorgegesetz ). Erste Hilfe Umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Erkrankten oder Verletzten mit einfachen Mitteln (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Einfache medizinische, betreuende oder organisatorische Maßnahmen, die auch von Laien durchzuführen sind, um das Leben von Verletzten oder Erkrankten zu retten sowie drohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu minimieren. In Deutschland sind alle Bürger zu dieser Hilfeleistung gesetzlich verpflichet (siehe § 323c Strafgesetzbuch). (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 2/2006 S. 29) Ersthelfer Eine Person, die nach verbindlichen Richtlinien für die Erste Hilfe ausgebildet ist (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Ersthelfer haben die Aufgabe, Sofortmaßnahmen am Unfallort einzuleiten, Hilfe herbei zurufen, und akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Weiterhin sollen sie die Bergung des Verunfallten und seine ärztliche Versorgung vorbereiten und ihn psychisch betreuen. Zum Ersthelfer kann jeder bestellt werden, der die erforderliche Ausbildung absolviert hat. (Quelle: Broschüre: Ersthelfer Hrsg.: Gesetzliche Unfallversicherung) Evakuierung Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet (Aufnahmegemeinden), wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden. Für die Durchführung der Evakuierung sind Evakuierungspläne notwendig. - (Quelle: SSK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003) Fachberater Fachberater beraten den Leiter des Führungsstabes und die Leiter der Sachgebiete. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Fachdienst Fachdienste des Katastrophenschutzes waren nach dem aufgehobenen Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.07.1968: Brandschutzdienst, Bergungsdienst, Instandsetzungsdienst Sanitätsdienst, ABC-Dienst, Betreuungsdienst, Veterinärdienst, Fernmeldedienst und Versorgungsdienst, die nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen können. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Feldlager Eine stationäre militärische Einrichtung, die nach einer kurzen Aufbauzeit Lebens- und Arbeitsbedingungen ähnlich denen im Heimatland der Soldaten für einen längeren Aufenthalt im Ausland schafft. Das Feldlager ist die Basis für die kontinuierliche Einsatzfähigkeit und Motivation der Soldaten unter extremen klimatischen und unzureichenden infrastrukturellen Bedingungen. Das Feldlagerkonzept wird mit durchdachten Elementen im Bereich Energie- und Wasserversorgung, Hygiene und Entsorgung ergänzt. (Quelle: Kärcher: Systeme für Friedenskräfte, 2004) Fernmeldedienst Ein ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.07.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Fernmeldemittel Fernmeldemittel sind die technischen Grundlagen für elektronische Bild-, Text-, Sprach-, und Datenübertragung von Nachrichten und Informationen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Feuerwehr Eine öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden Brandschutzes, wahrnehmen. Einzelheiten sind in den gesetzlichen Regelungen der Länder und des Bundes festgelegt. Öffentliche Feuerwehren können aus Berufsfeuerwehren und/oder Freiwilligen Feuerwehren oder auch aus Pflichtfeuerwehren bestehen. Private Feuerwehren können Werksfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren sein. Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können in Ortsfeuerwehren (Feuerwehr eines Ortsteils einer Gemeinde) unterteilt sein. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Flüchtlinge Ein Flüchtling ist eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtung nicht in Anspruch nehmen will (UN 1951). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Freistellung Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivlschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen. (Quelle: Boehm-Tettelbach:Wehrpflichtgesetz. § 13a. - Sept. 2002) Frühwarnsystem Aufeinander abgestimmte Instrumente zur Datengewinnung bzw. Datenanalyse über Risiken und drohende Gefahren, die ein Krisenkommunikationssystem des Katastrophenmanagements eingebunden sind, um den Warn- und Alarmierungsprozess im Ereignisfall zu optimieren. Elemente von Frühwarnsystemen können unter anderem gezielte extraterrestrische Erdbeobachtung, terrestrisches Monitoring oder technische Messnetze sein (Dr. W. Geier in Notfallvorsorge 1/2006) Führung Führung ist die Einflussnahme auf die Entscheidungen und das Verhalten anderer Menschen mit dem Zweck, mittels steuernden und richtungsweisenden Einwirkens vorgegebene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen. Das bedeutet, andere zu veranlassen, das zu tun, was zur Erreichung des gesetzten Zieles erforderlich ist. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Gefahrenabwehr Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. Dafür sind die Gefahrenabwehrbehörden (z.B. Polizei, Ordnugnsämter) zuständig (Quelle: Zentrale Begriffe d. ZS/KatS. - 2000 u. Abschlussbericht PG Gefahrenabschätzung BBK 30.12.2005) Umfassender Begriff für alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit, Planungen und das Wissen um die Abwehr jeglicher Einflüsse auf Mensch und Eigentum. Vor allem für Brandschutz, Gefahrgutschutz und Abwehr von Kriminalität gebräuchlich. (Quelle: Glass: Übungsandbuch f. KatS-Einheiten. - 2002.) Gefahrenkarte Gefahrenkarten sind wissenschaftliche Grundlagen, die unabhängig von einer Nutzung Aussagen zu Gefährdungen durch Naturereignisse erlauben. Sie dienen auch als Grundlage für die Richt- und Nutzungsplanung sowie für die Projektierung von Schutzmassnahmen. Im Massstab 1:2 000 bis 1:10 000 werden Angaben zur Gefahrenart, zur räumlichen Ausdehnung und zum Grad der Gefährdung in den Gefahrenstufen (rot,blau,gelb,gelb schrafiert) gemacht.[...]. - (Quelle: Beilage z. KGS-Forum, Schweiz, Nr. 8/2006, S. 14 - 21.) Gefährlicher Stoff Gefahrstoff ist die zusammenfassende Bezeichnung für gefährliche Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind. Behälter, die Gefahrstoffe enthalten, müssen mit orangen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein. Gefahrguttransport ist die Beförderung gefährlicher Güter, die die Gesundheit und Umwelt gefährden können. Die Gefahrguttransportverordnungen regeln die Transportmittel: Straße: Gefahrgutverordnung Straße (GGVS), Eisenbahn: Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE) , Binnenschifffahrt: Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinsch) , Seefahrt: Gefahrgutverordnung Seefahrt (GGVSEE) Für den Luftverkehr gibt es z.Zt. noch keine nationale Regelung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Genfer Konvention Genfer Abkommen auch Genfer Konventionen sind völkerrechtliche Übereinkünfte, die auf einer Konferenz in Genf im Jahr 1949 vereinbart wurden, um die Opfer bewaffneter Konflikte zu schützen. Sie bestehen aus: I. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde, II. Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen IV. Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Gesamtverteidigung Sammelbegriff für die militärische und die zivile Verteidigung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Gesundheitswesen Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Umfasst alle der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit dienenden Einrichtungen und Personen. Die Gesamtverantwortung für das Gesundheitswesen liegt bei Bund und Land. Regelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall sind in den §§15-18 Zivilschutzgesetz enthalten. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Großschadensfall (Großschadensereignis) Wird heute gleichbedeutend für Katastrophe benutzt. Im Rettungsdienst ist es "ein Ereignis mit einer so großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, dass es mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden kann (DIN 13050:2002-09)". (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Eine allgemein gültige Definition des Begriffes "Großschadenslagen" lässt sich nicht treffen. Dieser ist unter anderem auch davon abhängig, wie leistungsfähig die jeweils zuständige Behörde ist. So wird bei einem Ereignis mit einem Massenanfall verletzter Personen eine städtische Region auf Grund verfügbarer höherer Hilfeleistungs-, Transport- und Versorgungskapazitäten eine größere Personenzahl ohne Unterstützung von außerhalb bewältigen können, als dies in einer dünn besiedelten, ländlichen Region der Fall ist. Jede Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzbehörde muss selbst festlegen, ab welchem Schadensumfang die Alltagsorganisation durch besondere Maßnahmen - unterhalb der Katastrophenschwelle - verstärkt werden muss, und dies für den jeweiligen Bereich organisieren. Abhängig von der Art des Schadens kann eine solche Großschadenslage - unterhalb der Katastrophenschwelle - vorliegen etwa: beim Massenanfall Verletzter oder betroffener Personen, zum Beispiel durch den Unfall eines Verkehrsflugzeuges, Eisenbahnzuges oder Reisebusses, bei Gefährdung der Bevölkerung durch chemische, giftige oder ätzende Stoffe, zum Beispiel nach einem Schadensfall in einem Störfall-Betrieb (Seveso-II-Richtlinie) oder einem Transportunfall, nach einem terroristischen Anschlag, bei Infrastrukturschäden, durch die die Nutzung von Verkehrswegen oder Ver- und Entsorgungsanlagen in erheblichem Umfang beeinträchtigt sind, bei Naturereignissen wie Wald-, Moor- und Flächenbränden, die größer als 7 Hektar sind, oder bei großräumigen Überschwemmungen, Hochwasser oder einer Sturmflut, durch die die Bevölkerung unmittelbar gefährdet wird, bzw. durch die Infrastrukturschäden drohen. [Niedersächsischer Landtag, Drucksache 15/974 S. 4-5] Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1899/1907 Enthält Regelungen zum Schutz von Kriegsopfern (Verwundeten, Kriegsgefangene, Zivilbevölkerung) und wurde durch das IV. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten ergänzt. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Hauptverwaltungsbeamter (HVB) In manchen Bundesländern verwendeter Begriff für die Verwaltungsspitze eines Kreises, einer kreisfreien Stadt oder einer kreisangehörigen Stadt, Gemeinde oder anderer Verwaltungseinheit. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Helfer Synonym für Angehörige der Katastrophenschutz-Dienste, der anerkannten Hilfsorganisationen oder des THW, die Aufgaben zur Schadensbekämpfung durchführen und zur Hilfeleistung planmäßig herangezogen werden können. Diese verfügen über eine eigene Ausrüstung und eine fachspezifische Aubildung. (Abschlussbericht der PG Gefährdungsabschätzung BBK 30.11.2005) Helfervereinigung Bundesvereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks. Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die Förderung der Jugendpflege. Der Verein sieht sich nicht als Konkurrenz zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk oder deren gewählter Helfervertretung. Er will vielmehr die Arbeit der Vorgenannten nach Möglichkeit unterstützen und fördern. Der Verein soll zu den gesetzlichen und anderen Regelungen, welche die Bundesanstalt betreffen, Stellung nehmen. Der Verein besteht aus: - den THW-Landesvereinigungen e.V. - der THW-Jugend e.V. - natürlichen und juristischen Personen. Die Organe des Vereins sind die Bundesversammlung und das Präsidium. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Hilfsfrist Die Zeit zwischen dem Entdecken eines Schadenereignisses und dem Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen. Anmerkung: Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückzeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit (DIN 14011). Planerische Vorgabe für die Zeitspanne aller Notfalleinsätze eines Rettungsdienstbereiches zwischen dem Eingang des Notrufs in der (Rettungs-) Leitstelle und dem Eintreffen des Rettungsdienstes am Einsatzort. Sie ist so zu bemessen, dass die Möglichkeiten der Notfallmedizin nutzbar sind (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Hilfskrankenhaus Krankenhäuser in vorbereiteten Gebäuden, die friedensmäßig anderweitig genutzt werden (z.B. Schulen, Kurheime, Jugendherbergen) zur Deckung des im Katastrophen- und Verteidigungsfall zu erwartenden Bettenbedarfs für stationäre Behandlung Schwerverletzter. (Quelle: ABC der Zivilverteidigung, 1982) Hilfsorganisation Öffentlich- oder privatrechtlich organisierte Personenvereinigungen, die sich zur Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz verpflichtet haben. Öffentliche Katastrophenschutzorganisationen sind: die Feuerwehren, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz. Zu den privaten Katastrophenschutzorganisationen zählen: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Hochwasser Bezeichnet die zeitlich begrenzte Anschwellung in einem oberirdischen Gewässer, die einen bestimmten Wasserstand überschreitet. Es ist oft ein absehbares großflächiges Schadensereignis an einem Flusslauf nach langandauernden Niederschlägen oder nach einer Schneeschmelze. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Hochwasserschutz Bezeichnet alle Maßnahmen die dazu dienen, generell den Hochwasserscheitel und auch den bei einem Hochwasser entstehenden Schaden zu senken. Mobiler Hochwasserschutz, sind alle Systeme, welche nicht als feste Einrichtung aufgebaut oder erstellt werden, sondern nur im Hochwasserfall unter engen zeitlichen Vorgaben aufgebaut und nach Rückgang des Hochwassers wieder entfernt werden. Stationärer Hochwasserschutz, ist ein baulicher Hochwasserschutz, der auf Dauer, auch für die hochwasserfreie Zeit, gebaut wird wie z.B. Deiche, Hochwasserschutzmauern, Kanalschieber. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Humanitäre Hilfe Humanitäre Hilfe ist der Ausdruck spontaner Solidarität der Bevölkerung Deutschlands mit den von einer kurzfristig eintretenden Notlage betroffenen Menschen in anderen Staaten durch personelle, finanzielle und materielle Maßnahmen. Sie dient auch der Pflege der Beziehungen zu anderen Völkern und ist Teil der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Aufgabe der Humanitären Hilfe ist es, bei Krisen, Konflikten und Katastrophen Leben zu retten und Leiden zu lindern. Sie leistet Nothilfe (Soforthilfe), Prävention, (kurzfristigen) Wiederaufbau und Anwaltschaft für die Opfer (advocacy), z.B. bei Vergewaltigung als Kriegswaffe. - (Quelle: [abgeändert zitiert aus]: Jahresbericht der internat. Zusammenarbeit d. Schweiz. Hrsg. v. d. DEZA. - Bern 2004). Humanitäre Hilfe zielt auf eine mittelbare Beseitigung der Folgen einer akuten Notlage. Es ist nicht Aufgabe der Humanitären Hilfe, strukturbildende Maßnahmen zu fördern. Für die Humanitäre Hilfe ist innerhalb der Bundesregierung das Auswärtige Amt (AA) zuständig. Der Arbeitsstab des Beauftragten für Humanitäre Hilfe im AA verwaltet Haushaltsmittel von ca. 35 Mio. Euro pro Jahr. Die Maßnahmen werden im wesentlichen von deutschen staatlichen und nichtstaatlichen sowie internationalen Organisationen durchgeführt. - (Quelle: Entwicklungsorientierte Nothilfe (EON). Hrsg. v.d. GTZ. - Eschborn 1998). Humanitäres Völkerrecht Bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die dem Schutz des Menschen in bewaffneten Konflikten dienen. Das humanitäre Völkerrecht regelt das Verhalten der Konfliktparteien und der neutralen Staaten. Es setzt der Gewaltanwendung zur Niederwerfung des Gegners bestimmte Grenzen. Zwecke des humanitären Völkerrechts sind vor allem: die Unterscheidung zwischen militärischen Zielen einerseits und Zivilpersonen sowie zivilen Objekten andererseits, die Vermeidung überflüssiger Verletzungen oder unnötiger Leiden und das Verbot heimtückischer Methoden und Mittel der Kriegsführung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Identifikation Bezeichnet die zweifelsfreie Erkennung einer Person anhand von Ausweispapieren, Zeugenaussagen, Bekleidung, besonderen Kennzeichen sowie sonstigen Merkmalen oder durch DNA-Gen-Analyse. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) IMIS Definition Ein bundesweites umfassendes Messsystem im Bundesamt für Strahlenschutz, das die Radioaktivität in allen wichtigen Umweltmedien ständig überwacht. Es umfasst über 2000 ortsfeste Messstationen zur Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung sowie der Aktivitätskonzentration in Luft, Niederschlag und Gewässer. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Infektionsschutzgesetz Art. 1 des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes vom 20.Juli 2000 Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Vorschriften, um übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Es ersetzt seit Juli 2000 das Bundesseuchengesetz. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Information Informieren und Warnen der Bevölkerung erfolgt bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen durch die regionalen UKW-Rundfunkprogramme und über das Fernsehen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Infrastruktur Gesamtheit der öffentlichen Einrichtungen der Vorsorgeverwaltung, wie z.B. die der Allgemeinheit dienenden Einrichtungen für Verkehr und Beförderung, Fernmeldewesen und Telekommunikation, Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Bildung und Kultur, Gesundheit, Sicherheit und Sozialwesen. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 3/2006 S.32) Inkorporation Die Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen und tierischen Körper durch Nahrung, Atmung oder offene Wunden. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Innere Sicherheit Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Die wichtigsten Institutionen der Inneren Sicherheit sind Staatsanwaltschaft und Polizei. - (Quelle: Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung: Begriffe und Definitionen.) Instandsetzungsdienst Ein ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Internationaler Terrorismus Terrorismus staatlicher und nicht-staatlicher Akteure, der sich primär gegen Personen oder Einrichtungen in Drittländern richtet. (Quelle: SWD) Internationales Rotes Kreuz Im Jahre 1863 als Reaktion auf Kriegsereignisse von fünf Schweizer Bürgern gegründet (darunter Henry Dunant). Das Komitee ist Gründungsmitglied der Internationalen Rotkreuz- undRothalbmondbewegung. Es ist eine unparteiische, neutrale und unabhängige humanitäre Institution. Sein Mandat wurde ihm von der internationalen Gemeinschaft anvertraut. Es handelt als neutraler Vermittler zwischen Kriegsparteien auf Grundlage der vier Genfer Konventionen von 1949 und dem Zusatzprotokoll I von 1977. Es leitet und koordiniert die internationalen Hilfsmaßnahmen, die von der Rotkreuz-Bewegung in Konfliktsituationen durchgeführt werden. Als Förderer und Hüter des humanitären Völkerrechts besteht sein Anliegen im Schutz und in der Hilfe für die Opfer bewaffneter Konflikten, inneren Unruhen und anderen, durch innere Gewalt gekennzeichneten Situationen. Es ist in über 50 Ländern aktiv und hat ca. 9.000 (1997) Mitarbeiter. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) ISDR Fortsetzung der UN-Katastrophenschutz-Tätigkeit nach der IDNDR (Quelle: Emergency Prepraredness Digest 27 (2000), 4, S. 9) Johanniter-Unfall-Hilfe Eine Hilfsorganisation, die 1952 als Ordenswerk des evangelischen Johanniterordens gegründet wurde. Sie ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und eine freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des Art. 26 des I. Genfer Abkommens. Zudem ist sie ein Verband der Freien Wohlfahrtspflege und als Fachverband dem Diakonischen Werk unmittelbar angeschlossen. Mit fast 1,5 Millionen fördernden Mitgliedern, mehr als 15.000 ehrenamtlichen und mehr als 8.000 hauptamtlichen Mitarbeitern ist die Johanniter-Unfall-Hilfe eine der großen Hilfsorganisationen Deutschlands. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Kartographische Darstellung Die graphische Darstellung von Erscheinungen und Sachverhalten nach kartographischen Grundsätzen. (Quelle: Geoinformatik-Service der Uni Rostock 3.01.2004) Katastrophe Ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maß gefährdet oder schädigt. Als Katastrophenfall wird ein besonders schweres Schadensereignis bezeichnet, das zur Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Landes führt. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Auszug aus KatSG MV §1(2): Katastrophen [sind] insbesondere Naturereignisse oder durch Menschen oder Technik verursachte Ereignisse, die eine Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, erheblicher Sachwerte, lebensnotwendiger Unterkünfte oder der Versorgung der Bevölkerung bedeuten und dabei zugleich erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung verursachen, durch Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes und trotz Nachbarschaftshilfe nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern. Ereignis, das die Funktionsfähigkeit einer Gesellschaft oder gesellschaftlicher Gruppen unterbricht, hohe menschliche, materielle, ökonomische ökologische Verluste verursacht und die Fähigkeit der betroffenen sozialen Einheit zur Bewältigung des Ereignisses aus eigener Kraft übersteigt. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 2/2006 S. 29) Katastrophenanfälligkeit Anfälligkeit eines Systems (Bauwerk, Anlage, Land, Staat, Unternehmen usw.) gegen äußere schädliche Einwirkungen. Setzt sich aus unterschiedlichen und oft wechselseitig bedingenden Faktoren zusammen. Die Einflussfaktoren können technischer, sozialer, ökonomischer und ökologischer Natur sein. Bei hoher Anfälligkeit ist die Widerstandskraft gegenüber den negativen Auswirkungen von extremen Ereignisen und deren Bewältigung unzureichend. Positive Faktoren, die die Fähigkeit der Menschen und der Gesellschaft in der sie leben, Gefahren effektiv zu bewältigen, erhöhen und ihre Anfälligkeit reduzieren können, werden als Kapazitäten bezeichnet. Funktion aus Anfälligkeiten, Flexibilität und Robustheit. (Abschlussbericht der PG Gefährdungsabschätzung BBK 30.11.2005) Katastropheneinsatz Ein Einsatz ist die auf Grund eines Auftrages, Befehls oder eigenen Entschlusses ausgelöste Tätigkeit von Einzelpersonen, Einheiten oder/und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zur Hilfeleistung und Schadensbekämpfung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenforschung Interdisziplinär ausgerichtete Forschung an wissenschaftlichen Einrichtungen mit dem Ziel, das Wesen, die Ursachen, Verläufe und Folgen von Katastrophen zu ergründen sowie aus wissenschaftlicher Sicht Beiträge für effektive Vermeidungs- und Bewältigungsstrategien zu liefern. (Quelle: Geier,W. In: Notfallvorsorge, 1/2007, S. 32ff.) Katastrophenhilfe Katastrophenhilfe kann auch aus Maßnahmen, die das Überleben sicherstellen sollen, aus Soforthilfe und auch aus einer sich anschließenden Wiederaufbauhilfe bestehen. Bei besonders schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen können nach Artikel 35 Grundgesetz die Bundesländer die Polizei anderer Länder, den Bundesgrenzschutz oder Streitkräfte anfordern. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenhilfe-Abkommen Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen der Bundesrepublik Deutschland mit allen Nachbarstaaten und einigen anderen europäischen Staaten. Danach können einzelne Fachkräfte, Hilfsmannschaften und Hilfsgüter entsandt werden. Der Grenzübertritt wird vereinfacht und Luftfahrzeuge können zum schnellen Transport eingesetzt werden. Weiterhin sind u.a. Regelungen über die Gesamteinsatzleitung, die Kosten, Entschädigungen und Schadenersatz getroffen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenmanagement Katastrophenmanagement ist die Summe aller Maßnahmen und Aktionen der Vor- und Nachsorge zur Verhinderung oder Bewältigung einer Katastrophe. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Der Begriff des Katastrophenmanagements beeinhaltet ein umfassendes Konzept, welches alle (mildernden) Aktivitäten einschließt, die vor, während oder nach einer Katastrophe ausgeführt werden. Es ist insofern ein wichtiges Kozept, als daß es die Tasache unterstreicht, daß die Aktionen in Antwort auf eine drohende, oder bereits aufgetretenen Katastrophe, eng und untrennbar miteinander verbunden sind. (Quelle: Klein: Konzeption und Struktuierung eines hybriden Managementsystems ... 1993) Katastrophenmedizin Sammelbegriff für Planung und Durchführung bestimmter medizinischer und organisatorischer Maßnahmen, die notwendig werden, wenn eine Individualversorgung Verletzter oder Erkrankter auf Grund eines Schadenereignisses über längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Somit besteht ein Missverhältnis von Geschädigten und Hilfeleistungspotential über eine gewisse Zeit. Dies kann einher gehen mit der Zerstörung der medizinischen Infrastruktur, der Störung der Transportwege und dem fehlenden medizinischen Nachschub. Deshalb setzt Katastrophenmedizin die Schwerpunkte in einer medizinischen Massenbehandlung mit beschränkten Mitteln, zwingt zur Beurteilung und Auswahl der Verletzten/Erkrankten nach Dringlichkeit für Behandlung und Transport durch Sichtung und hat das Ziel, vielen das Überleben unter den vorgegebenen Bedingungen zu ermöglichen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenschutz Die Maßnahmen der Länder zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von Katastrophen oder ihren Folgen. Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder mit Einsatzfahrzeugen und einer Ausbildung für die besonderen Gefahren, die im Verteidigungsfall drohen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Der Katastrophenschutz ist [...] keine eigenständige Organisation. Er ist lediglich eine zusammenfassende Bezeichnung für alle Aufgaben und Aufgabenträger, die mit Maßnahmen zur Vorbeugung gegen und zur Anwehr von Katastrophen befasst sind. Die konkrete Abwehr obliegt dabei vorrangig den ohnehin vorhandenen Kräften der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen. (Quelle: 50 Jahre Ausbildung im Bevölkerungsschutz. - Bad Neuenahr-Ahrweiler 2003) In Deutschland die Gesamtheit der normativen, planerischen und operativen Aktiviäten und Maßnahmen zur Vorbreitung auf und zur Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen durch Kreise, Länder und (ergänzend) den Bund.(Quelle: W. Geier, in: Notfallvorsorge 2/2006 S.29) Katastrophenschutzbehörde Bezeichnet die nach Landesrecht zuständige Verwaltungsbehörde, die über den Katastrophenfall entscheidet und die Katastrophenbekämpfung leitet. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenschutzgesetz Die Gesetzgebung der Länder zur Regelung des Katastrophenschutzes. Einige Länder haben ein gemeinsames Gesetz für Katastrophenschutz und Brandschutz. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenschutzleitung Besondere Führungsorganisation der Katastrophenschutzbehörde. Die DV 100 enthält das Modell einer Katastrophenschutzleitung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Katastrophenvorbeugung Aktivitäten und Maßnahmenpakete mit dem mittel- und langfristigen Ziel, Katastrophen durch Reduzierung der Ursachen sowie der Folgen von Gefahren- und Schadenereignissen für die Gesellschaft oder gesellschaftspolitische Gruppen durch politische, normative, planerisch-administrative, technisch-infrastrukturelle Maßnahmen (Quelle: Geier, W. In: Notfallvorsorge (2006) H. 1, S. 33) Kennzeichnung Kennzeichnung der Einsatzkräfte, Funktionsträger und Führungskräfte bei Katastrophen oder Großschadensfällen (z.B. Notarzt, Ltd. Notarzt, OrgL etc.) mit Zeichen und Beschriftung auf Helm, Einsatzbekleidung oder Armbinde. (Quelle: FIS) Klimaänderung Von einer Klimaänderung spricht man, wenn ein langfristiger Wechsel der klimatischen Verhältnisse in einen anderen Klimasystemzustand erfolgt, also der Übergang von einer Warm- in eine Kaltzeit. Demgegenüber stellen Klimaschwankungen kurzfristigere, höchstens Jahrhunderte dauernde Abweichungen vom klimatischen "Normalzustand" dar. Die sogenannte Kleine Eiszeit zwichen 1550 und 1850 ist so eine Schwankung. (Quelle: Internet 2001) Kontamination Verunreinigung mit atomaren (Verstrahlung), chemischen (Vergiftung) und biologischen (Verseuchung) Substanzen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Krankentransport Umfasst die Beförderung von Erkrankten, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal. Krankentransport umfasst nicht die Beförderung von Personen, die keiner fachgerechten Betreuung bedürfen (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Krieg Die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) definiert Krieg in Anlehnung an den ungarischen Friedensforscher I. Kende als einen "gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale ausweist: a) an den Kämpfen sind zwei oder mehrere bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der Regierung handelt; b) auf beiden Seiten muß ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßigeÜberfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.); c) die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuität und nicht als gelegentliche spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet eines oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern. Kriege gelten als beendet, soweit Kampfhandlungen dauerhaft, d.h. für mindestens ein Jahr, eingestellt bzw. nur unterhalb der AKUF-Kriegsdefinition fortgesetzt werden. Bei einem "bewaffneten Konflikt" handelt es sich um gewaltsame Auseinandersetzungen, bei denen die Kriterien der Kriegsdefintion nicht in vollem Umfang gegeben sind. - (Quelle: Das Kriegsgeschehen 1999. - Opladen 2000) Krisenintervention Die Krisenintervention (KIT) im Rettungsdienst befasst sich mit psychisch traumatisierten Menschen, die aus medizinischer Sicht primär nicht behandlungspflichtig sind. Die Krisenintervention unterscheidet sich von der Notfallseelsorge (NFS) durch die unterschiedliche Trägerschaft (Rettungsdienst bzw. Kirche). Zielgruppe, Einsatzindikationen, psychotraumatologische Grundkenntnisse und Methoden sind bei der NFS und KIT in der Regel nahezu identisch. - (Quelle: Daschner: Krisenintervention im Rettungsdienst. - Edewecht 2003.) Krisenkommunikation (Staatliche) Kommunikation in Katastrophen im Gegensatz zur Kommunikation vor Katastrophen (Risikokommunikation). Nach Dombrowsky (1991) soll die Kommunikation über aktuelle Katastrophenereignisse, also über eingetretene Schäden statt über potentielle Schäden (=Risiken), als Krisenkommunikation bezeichnet werden. Diese Trennung ist eine analytische, denn - dies ist eine These, die ebenfalls Dombrowsky (1991) folgt - Krisenkommunikation ist oft in entscheidender Weise von vorhergegangener Risikokommunikation abhängig. (Quelle: Ruhrmann/Kohring: Staatliche Risikokommunkation bei Katastrophen. - Bonn 1996) Krisenmanagement Gesamtheit aller Maßnahmen, die in einer Krise darauf abzielen, eine Eskalation zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Staaten (internationale Krise) oder zwischen Bevölkerungsteilen und -gruppen eines Staates (Unruhen, Aufstände) zu verhindern, die Krise zu deeskalieren und friedlich zu lösen, ohne auf vitale staatliche/nationale Interessen zu verzichten. Das dazu nötige Instrumentarium des Krisenmanagements versorgt die Entscheidungsträger mit allen notwendigen Informationen und Vorkehrungen, um die jeweils angemessenen Mittel zeitgerecht und koordiniert einsetzen zu können (Krisenstab). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Kritische Infrastruktur Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Zu den Kritischen Infrastrukturen zählen unter anderem der Energiesektor, der Sektor Informations- und Telekommunikationstechnik, der Sektor Transport und Verkehr, der Sektor Versorgung einschließlich Trinkwasser und Lebensmittel, Gesundheit, Notfall- und Rettungswesen sowie Entsorgung, der Sektor Gefahrstoffe einschließlich sensitiver Industrien, der Sektor Behörden und Öffentliche Verwaltung, der Sektor Banken-, Finanz- und Versicherungswesen sowie auch symbolträchtige Bauwerke, Medien und Großforschungseinrichtungen.(Quelle: W. Geier, in: Notfallvorsorge 3/2006 S.32) Lage <Katastrophenschutz> Lage, Schadenslage auch Gefahrenlage, umfasst: Art und Umfang der Schäden sowie ihre voraussichtliche Entwicklung; die Zahl der Betroffenen, insbesondere Vermisste und Verletzte; akute Gefahren; Zeitpunkt des Geschehens; Zustand des Versorgungs- und Verkehrsnetzes; Verhalten der Bevölkerung; ABC- und Luftlage, komplexe Schadenslage. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Lagezentrum Beispielsweise das Lagezentrum im Bundesministerium des Innern. Es ist ständig besetzt, ihm obliegt die Zusammenfassung, Koordinierung und Darstellung aller Informationen, unter anderem auch aller Meldungen über Katastrophenfälle. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Leitstelle Ist eine ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften. (Quelle: SKK - Wörterb. d. ZS/KatS. - Köln 2003.) Logistik Planung, Bereitstellung, Zuführung und Instandhaltung von Ausstattung, Verbrauchsgütern und Verpflegung im Einsatz sowie deren Nachweis. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Löschmittel Gasförmige (z.B. CO2, Inertgase), flüssige (z.B. Wasser) und fest (z.B. Löschpuler) Stoffe, die aufgrund ihrer chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften in der Lage sind, Brände zu löschen. Eine Sonderform des Löschmittels Wasser ist Schaum zum Löschen von z.B. brennenden Flüssigkeiten (Quelle: Vogler, Hans-Jörg: Technischer Brandschutz. Heidelberg: Economica, 2004) Luftrettung Transport von Notfallpatienten mit Hubschraubern. Auch zur schnellen Verlegung von Spezialisten und Material, zur Erkundung von Schadenstellen oder zur Beobachtung und Lenkung von Bevölkerungsbewegungen können Hubschrauber eingesetzt werden. Die vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes beschafften und an die Länder übergebenen Hubschrauber werden im Rettungsdienst eingesetzt (Rettungshubschrauber, Search and Rescue). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Mak-Wert Höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes (Gas, Dampf, Schwebstoff) die bei langfristiger Einwirkung am Arbeitsplatz keine Gesundheitsschäden verursacht. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Malteser-Hilfsdienst (MHD) Ist mit 30.000 ehrenamtlichen und 3.700 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 800.000 Förderern einer der großen caritativen Dienstleister in Deutschland. Die katholische Hilfsorganisation ist als eingetragener Verein (e.V.) und gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) bundesweit an mehr als 600 Orten vertreten. 1953 durch den Malteserorden und den Caritasverband gegründet, steht der christliche Dienst am Bedürftigen im Mittelpunkt der Arbeit. Der ehrenamtlich geprägte Malteser Hilfsdienst e.V. ist entsprechend den Strukturen der katholischen Kirche in Diözesen gegliedert. Seine Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in den ehrenamtlichen Sozialdiensten. Der Auslandsdienst fördert Partner in aller Welt und entsendet Fachkräfte in Krisengebiete. In der Hospizarbeit begleiten die Malteser unheilbar kranke Menschen und ihre Angehörigen. Spiele, Sport und soziales Engagement verbinden die 9.000 Mitglieder der Malteser Jugend. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Massenanfall von Verletzten Ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich versorgt werden kann (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Der Massenanfall Verletzter (MANV) ist ein Schadensereignis, bei dem eine Vielzahl von Verletzten/Betroffenen auftritt. Die Hilfsorganisationen gehen davon aus, dass eine größere Zahl Verletzter in urbanen Gebieten als in ländlichen Gebieten noch mit den Ressourcen des Regelrettungsdienstes behandelt werden kann. Der Hauptverwaltungsbeamte der jeweiligen örtlichen Behörde hat zu definieren und zu erklären, ab welcher Größenordnung ein MANV nicht mehr vom örtlichen Regelrettungsdienst einschließlich der Unterstützung des Nachbarkreises bewältigt werden kann, d.h.überörtliche Unterstützung angefordert werden muss, wobei dann auch die Qualitätsstandards der individualmedizinischen Versorgung nicht mehr gelten. - (Quelle: Katastrophenhilfe u. Humanitäre Hilfe. - Müchen 2007.) Nachhaltige Entwicklung Schlagwortartige Beschreibung eines Konzeptes für eine langfristige globale Entwicklungsperspektive, die versucht, zentrale ökonomische, ökologische und soziale Belange ausgewogen zu berücksichtigen, um ein dauerhaftes, gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeit besitzt auch im Rahmen der internationalen Katastrophenvorsorge einen hohen Stellenwert (vgl. z.B. Zusammenhänge von landwirtschaftlichem Raubbau, Bodenerosion und Hochwassergefahr bzw. CO2-Emissionen, Temperaturanstieg, Ozonloch und daraus resultierenden Gefahren). Seit 1994 als Staatsziel in die Verfassung (Artikel 20 a Grundgesetz) aufgenommen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Nichtletale Waffen Spezielle Waffen, die Angreifer sofort außer Gefecht setzten sollen, ohne Verletzungen zu erzeugen. Es gibt auch Sonderformen, die gegen Geräte oder Infrastruktur eingesetzt werden, um diese unbrauchbar zu machen oder ihre Leistungsfähigkeit herabzusetzten. (Quelle:Info-Dok. T. A. 2003,H.11, S.66) Notarzt Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt. Ein Notarzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leiten hat, ist Leitender Notartz. Er übernimmt medizinische Führungs- und Koordinierungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Notfallmedizin Die Notfallmedizin umfasst die Erkennung und Behandlung drohender oder eingetretener medizinischer Notfallsituationen und Notfälle, die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen sowie die Herstellung der Transportfähigkeit.(Quelle: Handbuch des Rettungswesens. - Aachen 2002) Notfallplanung Gesamtheit der konkreten Vorbereitungen für den Krisen- oder Katastrophenfall, die zu treffen sind, um dessen effektive Bewältigung zu gewährleisten; Notfallplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der Notfallvorsorge. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 3/2006 S.32) Notfallseelsorge Ein Dienst, der seelsorglichen und seelischen Beistand den Menschen anbietet, die durch eine aktuelle Krise (Unfall, Brand, Tod von Angehörigen) betroffen sind. Grundlage der Notfallseelsorge ist es, die Menschen als Leib-Seele-Einheit zu sehen und ganzheitlich zu betreuen. Die Notfallseelsorge wendet sich an 3 Personengruppen: primär geschädigte Personen (z.B. Unfallopfer); sekundär geschädigte Personen (z.B. unverletzte Unfallbeteiligte, Unfallzeugen, Anghörige von primär geschädigten Personen); MitarbeiterInnen in den Hilfsorganisationen. (Quelle: Internet: Aufgaben der Notfallseelsorge im Erzbistum Köln) Notfallstation Einrichtung zur medizinischen Sichtung und Erstbehandlung der durch einen Kernkraftwerk-Unfall geschädigten Personen. Ihre Einrichtung obliegt der Katastrophenschutzbehörde. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Notfalltherapie Sofortmaßnahmen zur Sicherung vitaler Funktionen (z.B. künstliche Beatmung, Schock-Therapie) (Quelle: Roche Lexikon Medizin, 4. Aufl., 1998) Notfallvorsorge Gesamtheit aller normativen, planerischen und organisatorischeen Maßnahmen zur effizienten Vorbereitung auf mögliche Gefahrensituationen. Man unterscheidet zwischen individueller privater Notfallvorsorge (für den Krankheitsfall o.a.) und staatlicher bzw. behördlicher Notfallvorsorge, so z.B. durch vorsorgende Maßnahmepakete zur Abmilderung von möglichen eintretenden schweren Unfall- und Naturereignissen, Anschlägen, Unruhen, Notständen, Versorgungsengpässen oder kriegerischen Auseinandersetzungen. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 2/2006 S.29) Notruf Die Meldung eines Notfalls über Notrufmeldeanlagen oder anerkannte Notrufnummern an eine Einrichtung mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Polizei (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Notstand Wesensmerkmal des Notstandes ist, daß so schwere äußere und innere zivile Gefahren für den Bestand eines Staates, seine Sicherheit und (Rechts-)Ordnung bestehen, daß deren Bewältigung mit den im Normalfall zu Gebote stehenden Mitteln nicht mehr möglich ist. Er muß auf Mittel zurückgreifen, die den Staat bzw. die staatliche Machtausübung im Normalfall beschränken. (Zitiert aus: Eichhorn: Besondere Formen der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Katastrophenfall und zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. 1998.) Notunterkunft Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung betroffener Personen, die durch ein Schadensereignis bedroht werden oder geschädigt wurden, ohne verletzt zu sein. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Panik Massenpsychologische Erscheinung, die sich in plötzlichem, sich rasch ausbreitendem Schrecken, Mutlosigkeit und Verwirrung einer größeren Menschenmenge äußert. Vor allem Flüchtlinge sind durch den Angstkomplex gefährdet; falsche oder unvollständige Informationen, aber auch Erlebnisse direkter Kriegseinwirkungen, verbunden mit körperlicher und seelischer Erschöpfung, können eine latent vorhandene Unruhe und Unsicherheit bis zu einer Panik steigern. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Peace-keeping Klassisches Peacekeeping bezeichnet die Stationierung leichtbewaffneter Einheiten als unabhängige Beobachter in einer Konfliktzone mit Zustimmung der beteiligten Parteien, um Spannungen abzubauen oder einen Konflikt einzufrieren (Gärtner: Internationale Sicherheit : Definitionen von A-Z, 2005) Planspiel Das Planspiel dient unter Zugrundelegung wirklichkeitsnaher Lagen der Ausbildung von Führern und Unterführern am Kartenplan oder am Modell zur Vorbereitung für den praktischen Einsatz. Planspiele sollen die Teilnehmer in der Lagebeurteilung, dem Fassen von Entschlüssen, der Anwendung der Führungsgrundsätze in der Befehlsgebung und im Meldedienst üben. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Platzhalterfahrzeug Fahrzeuge im Katastrophenschutz, die aus Mitteln des Bundes beschafft wurden und die außerhalb des Konzeptes von 1997 angerechnet werden. Eine strikte Anrechnung der vorhandenen Fahrzeuge der jeweiligen Art hätte für die bundesseitig vorzuhaltende neue Stärke erhebliche Fahrzeugfehlbestände zur Folge gehabt. Daher wurde die sogenannte "Platzhalter-Regelung" getroffen: Überhangfahrzeuge anderer Typen werden auf die offenen Positionen des Neukonzepts angerechnet und vom Bund finanziert. ("Bevölkerungsschutz", 1999, 1, S. 25) Polizei Behörden des Bundes und der Länder mit Befugnissen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei Gefahr im Verzug. Der Bund verfügt über den Bundesgrenzschutz, den Zoll, das Bundeskriminalamt (BKA) und inspiziert die Bereitschaftspolizeien der Länder. Die Länder verfügen neben der Bereitschaftspolizei über die Schutzpolizei (einschließlich Wasserschutzpolizei) und die Kriminalpolizei. Bundesgrenzschutzverbände und Bereitschaftspolizei sind in Verbänden und Einheiten, Grenzschutzeinzeldienst, Zoll, Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie die Bayerische Grenzpolizei einzelndienstlich organisiert. Rechtsgrundlagen der Länderpolizeien sind die Polizeiorganisationsgesetze der Länder. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz Dient zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Post- und Telekommunikationsleistungen bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall im Rahmen der Notfallbewältigung auf Grund internationaler Vereinbarungen, im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, im Rahmen von Bündnisverpflichtungen sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall. Nachgeordnete Vorschriften sind: Postsicherstellungsverordnung (PSV), Postauskunftsverordnung (PAuskV), Post- und Telekommunikations-Zivilschutzverordnung (PTZSV), Feldpostverordnung 1996 (FpV 1996), Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Posttraumatische Belastungsstörung Verzögerte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalen Ausmaßes; Symptome von Übererregung; Intrusive Symptome; Konstriktive Symptome; Störung kann dem belastenden Ereignis oft erst nach Wochen oder Monaten folgen; Symptome halten länger als einen Monat an (Quelle: The International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, tenth revision) Psychosoziale Notfallversorgung Umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen zur Betreuung von Geschädigten und zur Begleitung von Einsatzkräften (Quelle: Kölbl: Hilfe für Helfer... In: Brandschutz, 2001, H. 4, S. 408) Psychotraumatologie Die Lehre von seelischen Verletzungen, ihren Ursachen und Folgen, ihrer Prävention, Rehabilitation und therapeutischen Möglichkeiten. (Quelle: G. Fischer, P. Riedesser: Lehrbuch der Psychotraumatologie. - München 2003.) Qualitätsmanagement Gesamtheit der Maßnahmen eines Unternehmens, die der Schaffung, Sicherung und Verbesserung der Qualität dienen. Die Umsetzung erfolgt im Unternehmen durch ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystems (QMS), das sich meist an den ISO-9000er-Normen orientiert. Ein QMS ist u.a. Basis für ein umfassendes Schutz- und Sicherheitsmanagement in Unternehmen Kritischer Infrastrukturen. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 3/2006 S.33) Radioaktiver Niederschlag Staub, der radioaktive Strahlung (Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung) aussendet. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Radioaktiver Sprengsatz Radioaktives Material oder nuklearer Abfall wird mit Hilfe von konventionellem Sprengstoff in die Luft gejagt und kann ganze Stadtteile radioaktiv verseuchen. (Focus 25 vom 17.6.2002, S. 203) Radioaktivität Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Nuklide, spontan Teilchen- oder Gammastrahlen aus dem Atomkern zu emittieren oder nach Einfang eines Hüllenatoms durch den Kern Röntgen- bzw. Gammastrahlung zu emittieren. Die Radioaktivität umfasst alle spontan verlaufenden Kernprozesse, d.h. radioaktive Umwandlungen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Regieeinheit Die in der Zuständigkeit der Behörde aufgestellte und geleitete Einheit. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rettungsassistent Eine Person, die nach den Vorschriften des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG von 1989) ausgebildet ist und die Berufsanerkennung gem. Rettungsassistentengesetz besitzt (vgl. auch DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rettungsgerät Gerät, das zur Durchführung der technischen Rettung dient (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rettungshund Ein Rettungshundeteam besteht aus Hundeführer und Hund, dessen Aufgabe darin besteht, vermisste oder verschüttete Menschen zu suchen und zu orten. Es verfügt über eine Qualifikation, wie sie der Mitwirkung im Katastrophenschutz entspricht (DIN 13050: 2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rettungskette Bildhafte Beschreibung für die aufeinanderfolgenden Phasen der Rettung (Quelle: Terminologie im Rettungswesen 2004) Rettungssanitäter Eine Person, die im Rettungsdienst tätig ist und über eine spezielle rettungsdienstliche Qualifikation verfügt (DIN 13050: 2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rettungswache Einrichtung des Rettungsdienstes, zur Vorhaltung von Einsatzkräften und Rettungsmitteln (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Rettungszug Ein Rettungszug besteht aus fünf Waggons: zwei Rettungswagons, einem Gerätewagen, einem Löschmittelwagen und einem Sanitätswaggon. Gezogen wird der Zug von zwei Lokomotiven an beiden Enden. Auf den Transportwaggons, die eine eigene Energie-Versorgung haben, können bis zu 120 Menschen aus einem Tunnel befördert werden.Ebenso wie der Sanitätswagen, auf dem es zwei Plätze für Notärzte gibt, verfügensie über eine eigene Atemluftversorgung und sind gegen Kontamination von außen geschützt. (Quelle: Notfallvorsorge, 2000, H.3, S.18) Risiko Bezeichnet das Maß für die Gefährdung, die von einer Tätigkeit oder einem Vorgang ausgeht. Das Risiko für eine Tätigkeit wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeiten aller möglichen Schadensereignisse und der jeweiligen, zugehörigen Schadenumfänge bestimmt. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Abgestufte Erwartung einer ernsten Gefahr, durch die das Leben von Menschen bedroht wird, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann, wirtschaftliche Aktiviäten, öffentliche Dienstleistungen und technische Infrastruktur betroffen werden, die Umwelt-, sowie Kultur- und Sachgüter geschädigtwerden können (Quelle: Gemeinsame Arbeitsgruppe des Landesamtes für Brand- u. Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern u. der TÜV Anlagentechnik GmbH, Regionalbereich Berlin...Aktualisierung der Gefährdungsanalyse Mecklenburg-Vorpommern, Teil II, Stand 12/2002) Risiko ist das Maß für die Größe einer Gefahr, die sich zusammensetzt aus den Teilen Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens und dem Ausmaß des Schadens. Risiko= Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmaß (Abschlussbericht der PG Gefährdungsabschätzung BBK 30.11.2005) Risikoanalyse Wissenschaftlich basiertes Verfahren zur konktreten Ermittlung und Bewertung von konkreten Gefahrenpotentialen, Schadensausmaßen und Eintrittswahrscheinlichkeiten; spezifische Risikoanalysen sind notwendig, um das Risiko Kritischer Infrastrukturen zu erkennen. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 3/2006 S.33) Risikomanagement Summe, der von Menschen oder Organisationen eingeleiteten Maßnahmen zur Reduzierung, Steuerung und Regulierung von Risiken. Darunter fallen politisch gesetzte Grenzwerte, ökonomische Anreize, Haftungsregelungen, Planungstechniken und bildungsfördernde Maßnahmen. (Quelle: Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen: Welt im Wandel: Stragegien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken. Berlin, Springer, 1999) Risikowahrnehmung Risiskoabschätzung, die weitgehend auf persönlichen Erfahrungen, vermittelten Informationen und intuitiven Einschätzungen beruht, die sich im Verlauf der biologischen und später der kulturellen Evolution herausgebildet hat (Quelle: Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen: Welt im Wandel: Stragegien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken. Berlin, Springer, 1999) Sanitätsdienst Ein ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Sanitätsmaterialbevorratung Nach § 14 ZSG vom 9.8.1976 gehören zum Begriff des "Sanitätsmaterials" Arnzneimittel, Verbandstoffe, ärztliches Gerät und Krankenpflegeartikel. Damit wurde der noch im 1. ZBG verwandte Begriff "Arzneimittelvorräte" durch den umfassenderen Begriff "Sanitätsmaterial" abgelöst. In § 17 des Zivilschutzneuordnungsgesetzes (ZSNeuOG) v. 25.3.1997 heißt es in § 17 "Sanitätsmaterialbevorratung". (FIS) Sanitätswesen Das Sanitätswesen umfasst Maßnahmen der Behandlung und des Transportes Verletzter und Erkrankter durch entsprechend ausgebildetes Personal. Es ist ein Aufgabenbereich nach §12 Zivilschutzgesetz. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Schnelleinsatzgruppe Eine Gruppe von ausgebildeten Helferinnen/Helfern. Sie ist so ausgebildet und ausgestattet, dass sie bei einem Großschadensereignis oder außergewöhnlichen Ereignissen Verletzte, Erkrankte sowie andere Geschädigte oder Betroffene versorgen kann (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Schutzbekleidung Schutzbekleidung muss einen optimalen Schutz gegen nuklearen Fall-out, biologische und chemische Kampfstoffe und am besten auch gegen thermische Einwirkungen wie z.B. Feuer bieten, gleichzeitig und überall aber so angenehm wie möglich zu tragen sein. (Quelle: Kärcher: Systeme für Friedenskräfte, 2004) Schutzkommission Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung beim Bundesminister des Innern. Sie berät die Bundesregierung in wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Fragen des Schutzes der Zivilbevölkerung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Schutzraum Ein Schutzraum ist ein Baukörper, der gegen schädliche Stoffe, Einsturz und/oder Waffenwirkungen schützt. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Schutzzeichen Symbole, die in bewaffneten Konflikten unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehende Personen und Objekte kennzeichnen. Es sind bewusst einfach gehaltene Zeichen, die ohne Zusätze weithin erkennbar sind, und im Bedarfsfall auch improvisiert hergestellt werden können. Ihre Verwendung als Schutzzeichen ist auf bewaffnete Konflikte beschränkt. Sie dürfen nur von bestimmten Organisationen oder Personengruppen für ihr Personal, ihre Gebäude und Fahrzeuge sowie ihre sonstige Ausstattung, und zur Kennzeichnung von festgelegten Einrichtungen verwendet werden. Es besteht in den meisten Fällen eine Verpflichtung, zutreffende Schutzzeichen zu führen beziehungsweise anzubringen, in einigen Fällen ist ihre Verwendung freigestellt. Der Missbrauch ist ein Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und steht in allen Vertragsstaaten der entsprechenden Abkommen unter Strafe. (Wikipedia, Stand: 29.03.07) Search- and Rescue-Dienst Search and Rescue "Suchen und Retten" (SAR) ist ein national organisierter Rettungsdienst der Luftfahrt mit den Aufgaben der Suche nach überfälligen, vermissten oder abgestürzten Luftfahrzeugen, Rettung der Besatzung und Passagiere. Er kann im Rahmen der Amtshilfe auch bei Notfällen zu Lande und zu Wasser eingesetzt werden. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Selbsthilfe Die vom AK V, BMI und IMK in den Jahren 2002 und 2003 veröffentlichten Papiere über die "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" enthalten den Begriff "Selbsthilfe" bzw. "Selbsthilfefähigkeit". Es sind 4 Schwerpunkte genannt. 1. Förderung der Erste-Hilfe-Ausbildung der Bevölkerung mit Selbstschutzinhalten. 2. Förderung der Ausbildung von Pflegehilfskräften. 3. Selbsthilfe als Bestandteil der Berufs- und schulischen Ausbildung (Vorschlag). 4. Regelmäßige Wiederholung der Erste-Hilfe-Lehrgänge für Führerscheininhaber (Pflicht). Mit der Umsetzung der Aufgaben sollen die Hilfsorganisationen und der Deutsche Feuerwehrverband beauftragt werden. (FIS) "Selbsthilfe" ist ein aus eigenem Antrieb motiviertes spontanes Handeln zur Vermeidung oder Überwindung einer Gefahrensituation. (Quelle: SSK - Wörterb. d. ZS u. KatS. - 2003.) Individuelles privates Handeln von Bürgern und Institutionen zur Vermeidung bzw. Überwindung eingetretender Gefahren- und Schadenssituationen mit und ohne öffentliche Unterstützung durch Einrichtungen der Gefahrenabwehr. (Quelle: W. Geier, in Notfallvorsorge 2/2006 S. 29) Selbstschutz Selbstschutz ist das sachdienliche Verhalten des einzelnen, um sich selbst, seine Mitmenschen und seine Sachwerte vor Kriegsgefahren im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten und ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfen zu schützen sowie sich und anderen bei eingetretenen Schäden selbst zu helfen. (Quelle: Roewer: Kommentar zum ZSG. - 2001) Sind die Bemühungen der Bevölkerung, Behörden und Betriebe, Schadenfolgen aus eigener Kraft zu bekämpfen oder zu mindern. § 5 Zivilschutzgesetz regelt den Selbstschutz für Zwecke der Zivilverteidigung (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - 2003.) Sicherstellungsgesetze Alle Gesetze im Rahmen der Notstandsgesetzgebung, welche die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte garantieren sollen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Sichtung Sichtung ist die ärztliche Beurteilung und Entscheidung über die Priorität der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Art und Umfang des Abtransportes (DIN 13050) (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Spannungsfall Der Spannungsfall wird nach Artikel 80 a Grundgesetz durch den Bundestag festgestellt und hat zur Folge, dass bestimmte Rechtsvorschriften angewendet werden können. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Spürgerät Spüren ist die Erkundung/Ermittlung von Art und Umfang einer Kontamination und/oder einer Freisetzung atomarer (radioaktiver), biologischer oder chemischer Stoffe. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Stab Ein Stab ist ein Beratungsgremium für einen Verantwortlichen außerhalb der normalen Linienorganisation, er bereitet dessen Entscheidungen vor und setzt sie um. Krisenstab bezeichnet die Gruppe von Fachleuten, die nach Bedarf gebildet und einberufen wird, um gemeinsam nach einer Lösung aus einer Krisensituation zu suchen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz Die Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) wurde 1997 von den Hilfsorganisationen und -werken gegründet. Ihr Ziel ist es, als integratives Gremium eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller im Katastrophen- und Zivilschutz Verantwortung Tragenden zusammenzuführen, grenzüberschreitende Schadensereignisse zu analysieren und nach Kommunikations-, Führungs- und Kooperationsmodellen zu suchen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Stärke- und Ausstattungsnachweisung Bestimmt Aufgabe, Gliederung, Funktionen und Ausbildung der Fachhelfer und gibt das Soll an Personal und Material für Einheiten, Teileinheiten und Einrichtungen auf Grund taktischer Forderungen und haushaltsmäßiger Vorschriften und Ermächtigungen verbindlich vor. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Störfall Bezeichnet im Immissionsschutzrecht ein Ereignis, wie z.B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem Betriebsbereich oder in einer Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind (vgl. §2 Ziff. 3 der Störfallverordnung). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Ist im Strahlenschutzrecht ein Ereignisablauf, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage oder die Tätigkeit aus sicherheitstechnischen Gründen nicht fortgeführt werden kann und für den die Anlage auszulegen ist oder für den bei der Tätigkeit vorsorglich Schutzvorkehrungen vorzusehen sind (Anlage I zu §2 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung). Die Vorsorge gegen Störfälle in Industrie- und Reaktoranlagen und die Entwicklung sicherer Technologien zum Schutz von Menschen und Umwelt gehören zum Aufgabengebiet des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Strahlendosis Dosis ist die Bezeichnung für die Menge eines Wirkstoffs oder Energie im Verhältnis zur Masse des aufnehmenden Objektes. Akute Dosis bezeichnet die nicht exakt definierbare gesamte Dosis, die innerhalb eines Zeitraumes bis zu 24 Stunden aufgenommen wird. Letale Dosis = tödliche Dosis. Dosisleistung bezeichnet die auf eine Zeiteinheit bezogene Dosis. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Strahlenkrankheit Durch ionisierende Strahlung hervorgerufene Erkrankung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Strahlenschaden Durch ionisierende Strahlung in lebenden Organismen oder in Festkörpern bzw. Werkstoffen hervorgerufene Schädigungen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Strahlenschutz Strahlenschutz ist die Gesamtheit der Maßnahmen gegen Strahlenschäden. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Strahlenschutzrecht Die Strahlenschutzverordnung basiert auf dem Atomgesetz. Vorrangiger Zweck ist es, Mensch und Umwelt vor der schädigenden Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. In der Festlegung der Dosisgrenzwerte (zulässige Jahresdosis) für die Bevölkerung und Arbeitskräfte werden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 96/29 EURATOM ("EURATOM-Grundnorm") umgesetzt. Das Strahlenschutz-Vorsorgegesetz (StrVG) schreibt vor, dass zum Schutz der Bevölkerung die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen ist und die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt bei Ereignissen mit nicht unerheblichen radioaktiven Auswirkungen so gering wie möglich zu halten ist. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Sturmwarnung Eine Unwetterwarnung wird vom Deutschen Wetterdienst erstellt, wenn die Überschreitung eines oder mehrerer Schwellwerte (z.B. Windgeschwindigkeit, Niederschlag) erwartet wird und die Wettererscheinungen zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit führen können. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Taktische Zeichen Grafische Symbole zur Darstellung von Einheiten, Verbänden, Einrichtungen, Personen, Einsatzmaßnahmen, Gefahren und Schäden in Lagekarten und anderen taktischen Zeichnungen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Technische Einsatzleitung (TEL) Führt die ihr unterstellten Einsatzkräfte am Gefahren- und Schadensort. Der technische Einsatzleiter benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Regel einen Stab aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufgabenumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch die technisch-taktische Führung der Einheiten/Einsatzkräfte im Einzelfall bestimmt. Wird in Bayern als Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) bezeichnet. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Technische Hilfe Technische Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Technisches Hilfswerk (THW) Das THW leistet technische Hilfe im Zivilschutz sowie bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, im Auftrag der Bundesregierung auch außerhalb des Bundesgebietes. (BMI-Homepage) Telekommunikationssicherstellungsverordnung Die Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung (TKSiV) regelt die Sicherstellung der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen und die Vergabe von Vorrechten bei deren Inanspruchnahme im Falle von erheblichen Störungen durch eine Naturkatastrophe, einen schweren Unglücksfall, im Rahmen internationaler Vereinbarungen zur Notfallbewältigung und der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, bei Bündnisverpflichtungen und im Spannungs- und Verteidigungsfall. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Terrorismus Weder eine Ideologie, noch eine politische Doktrin, sondern eine Methode, die in der Anwendung oder Androhung nicht legitimierter Gewalt zur Erzeugung von Panik oder zur Herbeiführung politischer Veränderungen besteht. (Quelle: Laqueur, W.: Das neue Gesicht des Terrors. - In: Europäische Rundschau 1/2002.) Als Terrorismus gilt jede Gewalttat oder Gewaltandrohung sowie jede Tat, die Leib und Leben, bewegliche oder unbewegliche Sachen oder Infrastrukturen gefährdet, und die mit der Absicht begangen wurde oder die Wirkung hat, eine Regierung zu beeinflussen oder die Bevölkerung oder einen Teil davon in Angst und Schrecken zu versetzen. (Quelle: Sigma, Nr. 1/2002) Trauer Trauer ist die angemessene seelische Reaktion auf den Verlust eines Meinschen, zu dem eine (enge) Beziehung bestanden hat. Sie ist ein dynamischer Prozess, der mit dem Auffinden eines toten Angehörigen oder der Nachricht vom Tod eines nahe stehenden Menschen einsetzt und bis zu ihrer Bewältigung eine Reihe von Phasen durchläuft. (Quelle: Handbuch Notfallseelsorge. - Edewecht 2001.) Trinkwasseraufbereitung Umfasst Förderung, Aufbereitung, Lagerung, Transport und Verteilung des Trinkwassers für die betroffene Bevölkerung. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Tsunami Ein Tsunami besteht aus Wasserwellen (Flutwellen), die zumeist durch Seebeben ausgelöst werden, sich in Ozeanen mit hoher Geschwindigkeit über weite Entfernungen (viele 1000 km) ausbreiten, in Ufernähe auf beträchtliche Höhe (oft 10 m oder mehr) ansteigen und katastrophale Schäden verursachen können. - (Quelle: Internet: Wikipedia - www.wikipedia.de) Überleben Survival ist ein englischer Begriff und bedeutet "Überleben". Im heutigen Sprachgebrauch ist er ein Fachausdruck geworden, der die Kunst des Überlebens mit und in der Natur beschreibt: Notnahrung aus der Natur; Wasserbeschaffung; Fischen, Jagen, Fallenbau; Feuer- und Kochstellen; Internationale Notsignale. (Quelle: Wimmer: Selbstschutz bei Krisen und Katastrophen. - 1984.) Übung Eine Stabsübung dient zur Schulung der Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen oder entsprechenden Einrichtungen. Die Stabsrahmenübung ist eine Erweiterung der Stabsübung mit Teilnehmern aus dem Bereich der Technischen Einsatzleitung. Einsatzübungen sind wirklichkeitsnahe Übungen zur Weiterbildung für den praktischen Einsatz in der Schadensbekämpfung; ihnen sollen entsprechende Plan- und Rahmenübungen vorausgegangen sein. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Unfall Ein Unfall ein plötzliches, unvorhergesehenes und durch äußere Ursachen eintretendes Ereignis, das zu einem Schaden an Personen und/oder Sachen führt (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Unwetter Laut RdErl. des Innenministeriums NRW vom 30.3.1999 fallen unter Unwetterwarnungen: Orkan und Sturm, Hagelschlag, Starkniederschlag, Glatteis. Ein meteorologisches Ereignis, dessen Auswirkungen Menschenleben oder Sachwerte gefährden und unter Umständen einen Notstand hervorrufen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB) Ein Verein mit dem Ziel der Förderung der wissenschaftlichen und technischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr in Bezug auf den Brandschutz, technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Dazu gehören auch die mit diesen Bereichen verwandten Fachgebiete sowie die Aufklärung der Bevölkerung über den Schutz vor solchen Gefahren (Satzung der vfdb, §2, Abs.1). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Vergiftung Eine reversible oder irreversible Schädigung menschlicher oder tierischer Organismen durch chemische Substanzen oder sonstige Gifte. Auch die Kontamination von Körper-, Material- und Geländeoberflächen mit chemischen Substanzen oder anderen Giften wird als Vergiftung bezeichnet. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Verkehrsleistungsgesetz Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Verkehrsleistungen bei Naturkatastrophen, Kernreaktorunfällen, wirtschaftlichen Krisenlagen oder terroristischen Anschlägen (Quelle Verhandlungen des Bundesrates : Drucksache 85/04 vom 30.1.2004) Verkehrssicherstellungsgesetz Das Verkehrssicherstellungsgesetz (VSG) dient als eines der Sicherstellungsgesetze dazu, lebenswichtige Verkehrsleistungen im Verteidigungsfall sicherzustellen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Verletzter Ein Verletzter ist eine Person, die durch äußere Einwirkung einen Gesundheitsschaden erlitten hat (DIN 13050:2002-09). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Versammlungsstätte Versammlungsstätten sind gemäß Musterbauordnung Gebäude mit (Versammlungs-)Räumen für mehr als 200 Personen. Gebäude, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, wenn die Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben. Szenenflächen und Freisportanlagen im Freien, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen, wird ebenfalls als Versammlungsstätte bezeichnet. (Quelle: http://de.wikipedia.org) Versorgung Versorgung ist die Sammelbezeichnung für Planung, Organisation und Durchführung von Versorgungsmaßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Einsatzbereitschaft oder Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Versorgungsdienst Der Versorgungsdienst ist ein ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Verteidigungsfall Der Verteidigungsfall ist gegeben, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Art. 115a GG). Vertreibung Vertriebene sind Personen, die ihre Heimatgebiete zwangsweise verlassen mussten, sich aber im Gegensatz zu Flüchtlingen noch auf dem Territorium ihres Landes befinden. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Veterinärdienst Ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehenkann. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Vorratswirtschaft Vorsorgemaßnahmen aufgrund von Gesetzen, die die Bevorratung von Lebensmitteln (§6 Ernährungssicherstellungsgesetz), Wirtschaftsgütern (§4 Wirtschaftssicherstellungsgesetz) oder Energieträgern, z. B. Mineralöl, vorsehen können. (Quelle: SKK-Wörterb. d. ZS u. KatS.- 2003) Vulnerabilität Anfälligkeit eines Systems (Bauwerk, Anlage, Land, Staat, Unternehmen usw.) gegen äußere schädliche Einwirkungen. Setzt sich aus unterschiedlichen und oft wechselseitig bedingenden Faktoren zusammen. Die Einflussfaktoren können technischer, sozialer, ökonomischer und ökologischer Natur sein. Bei hoher Anfälligkeit ist die Widerstandskraft gegenüber den negativen Auswirkungen von extremen Ereignisen und deren Bewältigung unzureichend. Positive Faktoren, die die Fähigkeit der Menschen und der Gesellschaft in der sie leben, Gefahren effektiv zu bewältigen, erhöhen und ihre Anfälligkeit reduzieren können, werden als Kapazitäten bezeichnet. Funktion aus Anfälligkeiten, Flexibilität und Robustheit. (Abschlussbericht der PG Gefährdungsabschätzung BBK 30.11.2005) Warnung der Bevölkerung Warnung ist die Aufforderung zu vorbeugenden Maßnahmen der Bevölkerung bei drohender Gefahr. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Wassergefahr Bezeichnet Gefahren, die ich durch erhöhte Wasserstände oder durch nicht normale Fließgeschwindigkeiten des Wasser ergeben. Hierzu gehören Hochwasser, Überschwemmungen, Eisgänge, Damm- oder Deichbrüche, Überflutungen und Unterspülungen (Quelle: SKK Wörterb. d. ZS u. KatS.- Köln 2003) Wasserrettung Wasserrettung dient der Hilfe für Personen in Eis- oder Wassergefahr durch Sichern, Retten oder Bergen. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Wassersicherstellung Das Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) dient der Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte mit Trinkwasser, Betriebswasser, Löschwasser, der Ableitung und Behandlung des Abwassers sowie anderer Maßnahmen im Verteidigungsfall. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Wiederbelebung Notfallmedzinische Massnahmen zur Wiederherstellung und/oder Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen (Quelle: Terminologie im Rettungswesen 2004) Wirtschaftssicherstellung Das Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WiSG) dient u.a. der Bedarfsdeckung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit Gütern und Leistungen der gewerblichen Wirtschaft. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Zivilbevölkerung Zivilperson ist nach dem IV. Genfer Abkommen jeder, der weder den bewaffneten Kräften angehört noch an Feindseligkeiten teilnimmt. Zivilpersonen dürfen nicht angegriffen werden und sind zu schonen, zu schützen und jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Diesen Schutz genießt die gesamte Bevölkerung, auch Personen, die keinem Unterzeichnerstaat angehören. Besondere Rechte genießen Zivilpersonen in Feindesland, wenn sie die Staatsangehörigkeit des Gegners haben oder staatenlos sind und Zivilpersonen in den besetzten Gebieten, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit der Besatzungsmacht haben. Personen, die keinem Unterzeichnerstaat des IV. Genfer Abkommens angehören, haben diesen besonderen Schutz nicht. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Zivile Alarmplanung Dient der einheitlichen Planung und Durchführung von Verfahren und Maßnahmen zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages nach Art. 73 Nr.1 in Verbindung mit Art. 80a und 115a ff. des Grundgesetzes und dem Vollzug der zur zivilen Verteidigung erlassenen Rechtsgrundlagen im Alarmfall. (FIS) Zivile Verteidigung Die zivile Verteidigung (ZV) hat sowohl Forderungen und Planungen von militärischer Seite (NATO und Bundeswehr) gerecht zu werden als auch Forderungen und Planungen von ziviler Seite. Als wichtigste Aufgaben der zivilen Verteidigung gelten die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, Zivilschutz, Versorgung und Bedarfsdeckung sowie Unterstützung der militärischen Verteidigung einschließlich der alliierten Streikräfte auf deutschem Boden. (Quelle: v. Kalckreuth: ZV im Rahmen der Gesamtverteidigung. - Baden-Baden 1985.) Ziviler Alarmplan Enthält einen Katalog von Alarmmaßnahmen, die dem Schutz und dem Überleben der Bevölkerung dienen und die im Alarmfall nach den Kriterien der Dringlichkeit sowie der zeitlichen und arbeitsmäßigen Durchführbarkeit von bestimmten zivilen Behörden auf besondere Weisung ausgelöst werden. (Quelle: ABC der Zivilverteidigung. 1982.) Zivil-militärische Zusammenarbeit (ZMZ) Die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern der militärischen und der zivilen Verteidigung bei der Durchführung ihrer besonderen Aufgaben im Verteidigungsfall und der dazu erforderlichen Vorbereitung im Frieden. Im engeren Sinn also die Zusammenarbeit zwischen militärischen Stellen (einschließlich Bundeswehr-Verwaltung) und zivilen Behörden a) in normalen Friedenszeiten bei der Verteidigungsvorbereitung (Planung und konkrete Vorbereitungsmaßnahmen sowie ihrer Erprobung in Übungen und b) im Alarm- und im Verteidigungsfall bei der Durchführung der zur Verteidigung erforderlichen Aufgaben (also des militärischen Verteidigungsauftrages und der Aufgaben der zivilen Verteidigung). (Quelle: Düll: Zivil-militärische Zusammenarb. [Manuskript] 33 S. o.J.) Zivilschutz Der Zivilschutz umfaßt alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Bevölkerung, lebens- und verteidigungswichtige zivile Betriebe und Anlagen vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern, ferner den Schutz von Kulturgut. (Quelle: Begriffsbest. auf d. Gebiet d. zivilen Verteidigung veröffentl. im GMBl. 1964, S. 324-325.) Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Zivilschutzgesetz Regelt in Deutschland die Aufgaben des Zivilschutzes sowie Art und Umfang der Erfüllung dieser Aufgaben durch Behörden oder öffentliche und private Organisationen. Es wurde 1997 durch das Zivilschutzneuordnungsgesetz novelliert und zuletzt geändert durch das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vom 27. April 2004 (BGBl. I S. 630). (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) Zivilschutzkennzeichen Gemäß Artikel 66 (4) des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen ist das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund. Es wird zum Schutz von Zivilschutzorganisationen, ihres Personals, ihrer Gebäude und ihres Materials oder zum Schutz ziviler Schutzbauten verwendet. (Quelle: BGBl. II 1990, S. 1551 ff.) Zusatzprotokoll Die Zusatzprotokolle zu den Genfer Rot-Kreuz-Abkommen ergänzen die Genfer Abkommen durch zusätzliche Bestimmungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und zu Mitteln der Kriegführung. Die von 1974 bis 1977 ausgehandelten Zusatzprotokolle wurden durch Gesetz vom 11.12.1990 (BGBl. II, S. 1550) durch die Bundesrepublik ratifiziert. (Quelle: SKK - Wörterb.d. ZS u. KatS. - Köln 2003.) |
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