Der Bevölkerungsschutz ist eine wesentliche Säule im Gesamtkonzept der nationalen Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland. Er dient der Realisierung der staatlichen Schutzpflicht für die einzelnen Bürger. Bund und Länder haben in Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen, im Zivilschutzgesetz, in den verschiedenen Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie in den Rettungsdienstgesetzen Einzelregelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem gemeinsamen Hilfeleistungs- bzw. Vorsorgesystem zum Schutz der Bürger vereinen.
Stand: Juni 2011